Hallo Community,
ich stehe grad vor einer Frage, die ich mir nur zu 50% selbst beantworten kann.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Es wurde über ein Transport Portal ein Transport mit einem Spediteur vereinbart, welcher am Tag der Abholung abgetaucht ist. Der Auftrag wurde weder storniert, verschoben noch gab es irgendwelche Meldungen. Die Firma reagiert einfach nicht mehr auf Anrufe und Nachrichten (man kann im Portal sehen, ob die Nachricht gelesen wurde und er liest die Nachrichten durchgehend). Ich würde das ganze ja einfach ruhen lassen, jedoch ist eine Anzahlung erfolgt und ich komme nicht mit dem Gedanken zurecht, dass diese Menschen mit sowas davonkommen.
Als Vertrag gab es hier mehrere mündliche Telefonate und eine lange Email Konversation, bei der mir versichert wurde, dass der Transport stattfindet. Auch wurde eine Vollmacht für den Transport ausgefüllt.
Wie sieht der Fall hier für mich aus bzw. kann ich hier überhaupt was machen ?
Und können mir die AGBs des Portals Steine in den Weg legen ? Die Anzahlung erfolgte über das Portal und man bekommt bei einer Beschwerde lediglich die Anzahlung als Gutschrift. Deshalb ich das Geld schon einmal weg und ich muss den Transport selbst durchführen, was mich Zeit und mehr Geld kosten wird. Den Vertrag hab ich ja aber mündlich und schriftlich per Mail.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
-- Editiert von MiBi123mitglied am 07.02.2021 00:05
Dienstleistung nicht angetreten trotz Vertrag
7.2.2021
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Frage vom 7.2.2021 | 00:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung nicht angetreten trotz Vertrag
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#1
Antwort vom 7.2.2021 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (99906 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatWie sieht der Fall hier für mich aus bzw. kann ich hier überhaupt was machen ? :
Man hat einen Vertrag, der wurde nicht eingehalten.
Wenn man nun Ersatzvornahmen machen möchte / muss, könnte man sich diese Kosten zum Teil als Schadenersatz von Vertragspartner zurückholen.
ZitatUnd können mir die AGBs des Portals Steine in den Weg legen ? :
Sicherlich, genau wie die Mitarbeiter des Portals das können.
Zitatbei der mir versichert wurde, dass der Transport stattfindet. :
Und gab es in der ganzen Kommunikation auch irgendeinen verbindlichen Zeitpunkt? Möglichst gerichtsfest nachweisbar?
#2
Antwort vom 7.2.2021 | 16:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie sieht der Fall hier für mich aus bzw. kann ich hier überhaupt was machen ? :
Man hat einen Vertrag, der wurde nicht eingehalten.
Wenn man nun Ersatzvornahmen machen möchte / muss, könnte man sich diese Kosten zum Teil als Schadenersatz von Vertragspartner zurückholen.
ZitatUnd können mir die AGBs des Portals Steine in den Weg legen ? :
Sicherlich, genau wie die Mitarbeiter des Portals das können.
Zitatbei der mir versichert wurde, dass der Transport stattfindet. :
Und gab es in der ganzen Kommunikation auch irgendeinen verbindlichen Zeitpunkt? Möglichst gerichtsfest nachweisbar?
Hallo !
Vielen Dank erstmal für die Nachricht.
Weshalb kann dies aber das Portal ? Der Vertrag wurde immerhin auch ohne das Portal wirksam, oder nicht ? Da wir dies telefonisch und per Mail geregelt hatten. Das Portal war nur eine reine Vermittlung.
Und Ja, es gab einen verbindlichen Zeitpunkt, der auch in den Mails nachvollziehbar ist.
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#3
Antwort vom 7.2.2021 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (99906 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatDer Vertrag wurde immerhin auch ohne das Portal wirksam, oder nicht ? :
Ohne die vertraglichen Vereinbarungen zu kennen, wird man das nicht diskutieren können.
ZitatUnd Ja, es gab einen verbindlichen Zeitpunkt, der auch in den Mails nachvollziehbar ist. :
Prima, dann wäre ja bereits jetzt Verzug entstanden und man könnte direkt tätig werden.
Ich würde mir überlegen, ob ich nicht zum Anwalt gehen würde.
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