Guten Abend,
soeben erhielt ich eine Rechnung über eine Dienstleistung, die ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung eines Dienstleistungsvertrages in Rechnung gestellt wurde.
Folgender Sachverhalt, ich bat schriftlich um technischen Support über eine von der Firma gekauften Software. Kurz darauf erhielt ich einen Anruf um das Problem zu lösen, der Technische Support hatte nun 45Minuten erfolglos mit mir versucht das Problem zu lösen.
Schließlich eine Woche später erhielt ich nun die Rechnung, wo die 45Minuten in Rechnung gestellt wurden.
Die Sache ist die, ich habe in den vergangenen Jahren ein paar mal den Support in Anspruch genommen und dafür wurde nichts berechnet.
Ich wurde weder schriftlich noch mündlich auf eine kostenpflichtige Dienstleistung hingewiesen.
Auf Nachfrage hieß es, Sie müssen die Rechnung bezahlen es stände ja schließlich auf der Website und es wäre Jahrelang bekannt.
Wie sieht es da rechtlich aus ? Muss ich die Rechnung bezahlen ?
Vielen Dank im Voraus.
Dienstleistung ohne Vertrag in Rechnung gestellt
15. Oktober 2020
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Frage vom 15. Oktober 2020 | 18:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung ohne Vertrag in Rechnung gestellt
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120174 Beiträge, 39842x hilfreich)
Zitatsoeben erhielt ich eine Rechnung über eine Dienstleistung, die ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung eines Dienstleistungsvertrages in Rechnung gestellt wurde. :
Das braucht es auch nicht unbedingt:
§ 612 BGB
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Zitatich habe in den vergangenen Jahren ein paar mal den Support in Anspruch genommen und dafür wurde nichts berechnet. :
Für was genau?
Und kann man das "kostenlos" beweisen?
Wer hat den Support gemacht? Händler oder Hersteller?
#2
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 19:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatsoeben erhielt ich eine Rechnung über eine Dienstleistung, die ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung eines Dienstleistungsvertrages in Rechnung gestellt wurde. :
ZitatDas braucht es auch nicht unbedingt: :
§ 612 BGB
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Zitatich habe in den vergangenen Jahren ein paar mal den Support in Anspruch genommen und dafür wurde nichts berechnet. :
ZitatFür was genau? :
Für Fragen zu kleineren technischen und zu funktionalen Dingen.
ZitatUnd kann man das "kostenlos" beweisen? :
Durch Einzelverbindungsnachweise und keine Überweisung an das Konto des Händlers
ZitatWer hat den Support gemacht? Händler oder Hersteller? :
Der Händler
-- Editiert von olop22 am 15.10.2020 19:55
-- Editiert von olop22 am 15.10.2020 19:58
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