Dienstleistungsvertrag auf Lebenszeit?

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
unbelievable
Status:
Frischling
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Dienstleistungsvertrag auf Lebenszeit?

Hallo zusammen,

ich hätte da gerne mal ein Problem und zwar geht es um einen 8500 € teueren Dienstleistungsvertrag bei einer Partnervermittlung, den man lt. Agentur nicht mehr kündigen, sondern nur stoppen kann. Mit unterschreiben des Vertrages und der Entrichtung der o.g. Summe sei lt. Agentur eine Kündigung unzulässig und somit bestünde auch kein Anspruch mehr auf das bereits gezahlte Entgelt. Mit anderen Worten. Unterschrift, Geld weg. Das einzige Recht, welches ich wenn überhaupt hätte, wäre ein Anspruch auf die vereinbarte Dienstleistung, welche ich aber jetzt und auch in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Klar hätte ich mir das auch vorher überlegen können, aber viel Zeit zu überlegen gab es da leider nicht und habe mich so gesehen jetzt auf etwas eingelassen, was ich jetzt im nachhinein aber nicht mehr möchte. Genauso wenig wie ich es akzeptieren möchte 8500 € verloren zu haben.

Meine Frage ist jetzt natürlich, ob sowas in Deutschland überhaupt möglich ist und wenn, ob es da wirklich keine Möglichkeit mehr gibt, den vor ca. 5 Wochen abgeschlossenen Vertrag, zu widerufen bzw. zu kündigen. Um wenigstens ein Teil von dem Geld wiederzusehen?

Hoffe das Problem einigermaßen verständlich dargestellt zu haben und würde mich auf zahlreiche Antworten oder ähnliche Erfahrungsberichte freuen.

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13 Antworten
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#1
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guest123-2085
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Praktikant
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#2
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guest123-1108
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#3
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Mareike123
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#4
 Von 
guest123-2128
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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#6
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
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#7
 Von 
unbelievable
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Vertrag kam leider in der Privatwohung zustande. Es ging mir an sich doch alles ein wenig zu schnell, muss ich dazu sagen. Ein Anruf löste das ganze aus. Sie sind also an Frau ... interessiert, aha, gut...dann schicken wir mal jemanden vorbei...ok? hmm, ich weiss nicht...aber nun gut dachte ich mir, anhören kostet ja erstmal nichts. Naja, so ist das ganze dann ins Rollen gekommen. Ich wurde dann einen Tag später von der Person besucht und regelrecht dazu überredet worden Mitglied zu werden, um nicht mehr alleine sein zu müssen. 3 Stunden lang blabla und dabei hat die gute Frau dann ihren Testbogen ausgefüllt und mich zwischendurch aufzuklären versucht. Als ich dann dummerweise diesen Aufklärungsvertrag unterschrieben hatte ohne eigentlich zu Wissen was genau im Detail drin steht, sagte die gute Frau, dass Morgen ihr Mann vorbei käme, um mit mir das finanzielle zu klären. Die ganze Zeit hatte ich so meine Zweifle, doch die Frau war gut und hatte auch meine Zweifle verwischt, obwohl ich mich hier hätte schon kneifen und es Wissen müssen, aber irgendwie war ich scheinbar nicht bei Verstand. Und einen Tag später kam dann auch schon Ihr Mann, um die gesammt Summe in Bar abzuholen und ich Horst bin auch noch daraufeingegangen, obwohl ich Ihm gedanklich eigentlich hätte sagen wollen, nein Danke und Tschüß! Tja, so sieht das momentan aus und irgendwie bin ich nicht gerade sehr erfreut darüber, aber was kann man da jetzt wohl noch machen?

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

bevor zugesagte Leistungen erbracht werden

Was hat das für eine Relevanz in bezug auf §656 BGB ?
Das ist wie mit einer Wette - wenn gezahlt wurde, kann jedenfalls nicht mehr unter Berufung auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit zurückgefordert werden.
Oder meinen Sie Rückforderung einer Zahlung, die 'ohne rechtlichen Grund' erbracht wurde?

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#12
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#13
 Von 
unbelievable
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde mich Wohl oder Übel einer Rechtsberatung bedienen müssen. Bin mir aber nicht sicher, ob es sich überhaupt lohnt, von daher poste ich mal anonymisiert, die bei einer Kündigung relevanten Vertragsbedingungen.

9)a) Der Partnervermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien auch ohne wichtigen Grund gem. §627 BGB gekündigt werden. Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Rückerstattung des nicht verbrauchten Honoraranteil. Näheres regelt Ziff. [10].
b) Der Anspruch auf Rückerstattung des nicht verbrauchten Honorars entfällt, wenn die Vertragsparteien das aus § 627 BGB resultierende Kündigungsrecht durch eine gesonderte Vereinbarung einvernehmlich ausschließen. Die Firma bietet dem Auftraggeber eine solche Vereinbarung an und gesteht ihm im Falle seines Einverständnisses wahlweise entweder einen Preisnachlass von 5% auf das vereinbarte Honorar oder das recht zu, auch nach Ablauf der 6 Monate bzw. nach Erhalt der vertraglich vereinbarten Anzahl von Partnervorschlägen, unentgeltlich weitere Partnervorschläge abzurufen.
c) Die Entscheidung, ob das Kündigungsrecht ausgeschlossen werden soll oder nicht, bleibt dem Auftraggeber überlassen. Sie berührt weder die Wirksamkeit des Partnervermittlungsvertrages als solches, noch das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund gem. §627 BGB zu kündigen.

10)Endet das Vertragsverhältnis aufgrund einer Kündigung des Auftraggebers gem. §627 vorzeitig, steht der Firma das Honorar wie folgt zu:
a) Vorab steht der Firma ein Teil des Honorars in Höhe der vertragsbezogenen Unkosten (insbesondere Provisionen) zu.
b) Das dann noch verbleibende restliche Honorar steht der Firma anteilig für die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen zu. Für die Ermittlung der Leistungsanteile ist bei Leistung gem. Ziff. <A href='http://'http:// bis [c] das Verhältnis zwischen geschuldeten und erstellten Partnervorschlägen maßgeblich. Leistungen gem Ziff [d] werden zeit anteilig vergütet. Schuldet der Auftraggeber Wertersatz gem. §627 Abs. 2 BGB , wird dieser wie vorstehend ermittelt.

Mir erschien es anfangs nicht ganz aussichtslos zu sein und habe deswegen ja auch sofort schriftlich gekündigt bzw. versucht zu kündigen. Was mir ja jetzt auch auf der einen oder anderen Seite gelungen ist. Naja, was kann man da jetzt noch zu sagen, außer Spesen, nichts gewesen.

-- Editiert von unbelievable am 04.09.2007 22:45:43 ' Target=_Blank>Link</a>

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