Hallo an alle Mitforisten! Es geht bei meinem Fall um einen Dienstleistungsvertrag, der meiner Ansicht nach überhaupt nicht zustande gekommen ist. Nähere Ausführung weiter unten:
ich hatte bei einer Zollagentur angefragt, ob sie die nötigen Dokumente zum Import einer Ware anfertigen können. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass ich mal das Zollschreiben schicken solle (dummerweise war dort natürlich meine Adresse drauf). Das Zollschreiben habe ich daraufhin per Mail zugeschickt. Kurze Zeit später hatte ich per Mail geschrieben, dass sich die Sache erledigt hat und ich deren Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen will. Ich hatte dann nämlich schon ein besseres Angebot einer anderen Zollagentur bekommen.
Wiederum kurze Zeit darauf habe ich eine Nachricht per Mail von besagter Zollagentur bekommen, dass die Dokumente fertig sind und man hat mir auch direkt eine Rechnung in Höhe von ungefähr 70 Euro zugeschickt. Ich habe keine verbindliche Zusage zum Anfertigen der Dokumente gemacht und ich habe weder Kostenvoranschlag noch einen sonstigen Hinweis auf einen Vertragsabschluss bekommen. Logischerweise habe ich auch nichts unterschrieben...
Das ist jetzt schon seit etwas über einem Monat her. Diese Woche bekam ich eine Mail von einer Inkasso Firma, in der der Betrag plus Inkasso-Gebühren gefordert wird. Die Summe beläuft sich jetzt auf ungefähr 140 Euro.
Also für mich ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen, zumindest meiner Rechtsauffassung nach. Lohnt es sich mit einem Anwalt zu klagen? Ich hatte so einen Fall noch nie durchgemacht und bin im Moment natürlich etwas vorsichtig...
Dienstleistungsvertrag - ist er überhaupt zustande gekommen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



ZitatLohnt es sich mit einem Anwalt zu klagen? :
Für den Anwalt immer.
Ansonsten müsste mal den Wortlaut der Kommunikation kennen um sinnvoll diskutieren können.
ZitatAnsonsten müsste mal den Wortlaut der Kommunikation kennen um sinnvoll diskutieren können. :
Gesendet:
"Hallo,
habe mir aus Hong Kong eine Ware im Wert von xxx Euro bestellt. Der Zoll verlangt eine Warenanmeldung. Können Sie für mich die notwendigen Dokumente vorbereiten?"
Anwort:
"Hallo Herr XXX,
das ist unser täglich Brot aber um den Vorgang bearbeiten zu können bräuchte ich mal das Zollschreiben."
Gesendet:"
Hallo Herr XXX,
anbei das Zollschreiben"
Gesendet:
"Hallo Herr XXX,
die Sache hat sich für mich erledigt, da ich ein besseres Angebot erhalten habe."
Und danach kam die Auskunft, dass alles fertig ist inklusive Rechnung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch habe keine verbindliche Zusage zum Anfertigen der Dokumente gemacht :
Man hat den Auftrag erteilt.
ZitatKönnen Sie für mich die notwendigen Dokumente vorbereiten? :
Angebot Auftrag X auszuführen.
Zitatum den Vorgang bearbeiten zu können bräuchte ich mal das Zollschreiben. :
Angebot angenommen.
Zitatanbei das Zollschreiben :
Bestätigung / Aufforderung den Auftrag X auszuführen.
Fazit: eine Klage lohnt sich wohl nur für den Anwalt ...
Zitatund ich habe weder Kostenvoranschlag :
Warum auch?
Die Kosten kannte man und es wurde keiner angefordert?
Zitatnoch einen sonstigen Hinweis auf einen Vertragsabschluss bekommen. :
Auf Selbstverständlichkeiten muss man nicht hinweisen.
ZitatAlso für mich ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen :
für mich schon
Danke für die Antworten!
Ganz so klar sehe ich das nicht.
Das ganze ist eine Anfrage, ob der Dienstleister etwas tun kann.
Dieser antwortet mit "Ist unser täglich Brot, schick mal her, dann prüfe ich das genauer (den Vorgang der Frage "könnt ihr das")".
Nach Erhalt des Schreibens erhält der Anfragende nicht eine Anwort wie "ja, können wir" oder "nein, können wir nicht" sondern stattdessen ein "habs fertig, hier die Rechnung".
Mir fehlt da irgendwo die übereinstimmende Willenserklärung.
ZitatNach Erhalt des Schreibens erhält der Anfragende nicht eine Anwort wie "ja, können wir" oder "nein, können wir nicht" :
Da das dem Kunden bereits mitgeteilt wurde, warum sollte man eine nutzlose Wiederholung schreiben?
ZitatDa das dem Kunden bereits mitgeteilt wurde, warum sollte man eine nutzlose Wiederholung schreiben? :
Wie denn?
"Das ist unser täglich Brot, zeig mal her" ist für mich kein "ja können wir" sondern eher ein "ich guck mir's an und geb' Dir verbindliche Antwort".
Zitat"Das ist unser täglich Brot, zeig mal her" :
Dummerweise hat der TS was ganz anderes geschrieben:
Zitatdas ist unser täglich Brot aber um den Vorgang bearbeiten zu können bräuchte ich mal das Zollschreiben." :
Und wann ist der Vorgang zu "machs komplett fertig geworden"?
Der Vorgang war zu dem Zeitpunkt immer noch die bis dahin nicht beantwortete Frage "könnt ihr datt?".
-- Editiert von User am 26. März 2024 08:19
ZitatLohnt es sich mit einem Anwalt zu klagen? :
Nein.
ZitatAlso für mich ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen, zumindest meiner Rechtsauffassung nach. :
Ich würde gegenüber dem Unternehmen und dem Inkasso bestreiten dass ein Vertrag zustande gekommen ist
(§ 312j Abs. 4 BGB) und sie auffordern nachzuweisen wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Den angeblich geschlossenen Vertrag würde ich hilfsweise nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte widerrufen.
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