Digitale Willenserklärung bei Webdesigner-Angebot + Vertrag

7. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
AusgewanderterDev
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Digitale Willenserklärung bei Webdesigner-Angebot + Vertrag

Hallo,

viele Kund:innen sehen es auch pragmatisch und ihnen reicht einfach nur ein Angebot. Ich wollte als Webdesigner auf Nummer sicher gehen, den Aufwand mit dem Papierkram dennoch so klein wie möglich halten.

Bisher war es so: Kunde fragt an, ich schicke ein Angebot. Kunde sagt okay, dann wird ein Vertrag hinterher geschickt. Kunde sagt wieder okay.

Wie ich es mir vorstelle: Kunde fragt an, ich schicke ein Angebot und in dessen Anhang befindet sich das Kleingedruckte. Also nennen wir es ein Angebotsschreiben mit AGB oder Vertragssachen in einer einzigen PDF. Kunde sagt okay. Das sollte ja quasi vollkommen ausreichend sein oder?

Und reicht es aus, dass wir diese Abmachungen ausschließlich per E-Mail oder Messenger tätigen? Wenn der Kunde auf meine E-Mail mit dem Angebotsschreiben antwortet, dass er einverstanden ist und wir loslegen sollen, dürfte seine Einwilligungserklärung - menschlich gesehen (womöglich rechtlich überraschenderweise anders) - ja unbestreitbar sein?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von AusgewanderterDev):
Kunde fragt an, ich schicke ein Angebot. Kunde sagt okay,

Vertrag entstanden, fertig



Zitat (von AusgewanderterDev):
dann wird ein Vertrag hinterher geschickt.

Nutzlos.



Zitat (von AusgewanderterDev):
Das sollte ja quasi vollkommen ausreichend sein oder?

Ja, siehe oben.



Zitat (von AusgewanderterDev):
Und reicht es aus, dass wir diese Abmachungen ausschließlich per E-Mail oder Messenger tätigen?

Ja.



Zitat (von AusgewanderterDev):
dürfte seine Einwilligungserklärung - menschlich gesehen (womöglich rechtlich überraschenderweise anders) - ja unbestreitbar sein?

Überhaupt nicht überraschenderweise ist es rechtlich anders - da ist das ganze immer noch vollumfänglich anfechtbar und / oder bestreitbar.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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