Hallo,
ich habe zwei Autos bei DirectLine versichert. Eine Lastschrift ist zurückgegangen, daraufhin kam ein Schreiben, dass in den vergangenen Monaten mehrfach versucht worden wäre, den Betrag abzubuchen und die Lastschriften sind zurückgegangen. Das kann nicht stimmen. Ich habe nur eine Benachrichtigung von der Bank darüber. Der Versicherungsbeitrag wird halbjährlich bezahlt. Wieso versuchen die angeblich schon Monate zuvor Geld abzubuchen?
Im selben Schreiben wurde aufgrund der Zahlungsartumstellung der Beitrag erhöht. Wegen der Erhöhung habe ich eine Kündigung per Fax geschickt, die nun abgelehnt wurde. Der Vertrag würde noch bis nächstes Jahr laufen, quasi so, als hätte ich kein Sonderkündigungsrecht.
Was haltet ihr davon?
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DirectLine akzeptiert Kündigung nicht
Und worauf genau soll das Sonderkündigungsrecht sich jetzt stützen?
Doch nicht etwa darauf das der Zahlungsbetrag sich erhöht hat?
Das der Kunde für den von ihm verursachten Zusatzaufwand Schadenersatz leisten soll, dürfte eine schlechte Argumentationsgrundlage sein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Es hat niemand eine Zahlungsartumstellung wegen einmaliger Rücklastschrift gebeten. Und es hat niemand die Versicherung gebeten, den fälligen Betrag ein paar Monate vorher abzubuchen. Was ist das für eine seriöse Versicherung, die 20 Euro extra verlangt, weil nicht mehr abgebucht, sondern überwiesen wird?
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Die 20€ sind tatsächlich für die Überweisung oder ist da auch ein Teil für die fehlgeschlagenen Lastschriften drin?
20€ Extra-Gebühr nur für die Zahlungsart Überweisung dürfte in der Tat jenseits von Gut und Böse sein.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Es hat niemand eine Zahlungsartumstellung wegen einmaliger Rücklastschrift gebeten. <hr size=1 noshade>
Das dürfte in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt sein.
Im übrigen ist der Gläubiger im Rahmen der Schadenminderungspflicht gehalten kostenveruraschende Zahlungsarten wie Lastschrift die beim Schuldner erfolglos waren, nicht weiter anzuwenden.
quote:<hr size=1 noshade>Was ist das für eine seriöse Versicherung, die 20 Euro extra verlangt, weil
nicht mehr abgebucht, sondern überwiesen wird? <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob es mindestens eine kostenlose Zahlart gibt (Urteil des BGH, III ZR 54/02 ), dann dürfen für andere Zahlarten auch Kosten anfallen.
20 EUR für die Verarbeitung einer Überweisung dürfte etwas viel sein.
Irgendwo zwischen 1-3 EUR würde ich noch als gerechtfertigt ansehen.
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