Doppelter Internetvertrag - muss man beide zahlen?

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Doppelter Internetvertrag - muss man beide zahlen?

Hallo zusammen,

eine Person zieht aus privaten Gründen aus der eigenen Wohnung (mit Internetvertrag A) zurück in das Elternhaus (mit Internetvertrag B). Räumt dies nun in irgend einer Form ein Sonderkündigungsrecht für Vertrag A ein?

Ich meine irgendwo sinngemäß mal gehört zu haben, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn man die Leistung im weitesten Sinne nicht empfangen kann. Dazu zählt ja z.B. der Umzug in ein anderes Land oder eine Region, wo der Provider nicht tätig ist.
Aber so gesehen auch, wenn eben schon ein Vertrag existiert und man daher nicht beide nutzen kann?

Ich weiß, dass es nicht das gleiche ist, aber vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten.
Danke für jede Hilfe!

LG Nighty

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Aber so gesehen auch, wenn eben schon ein Vertrag existiert und man daher nicht beide nutzen kann?


Warum sollte man einen zweiten Vertrag nicht nutzen können? Kann man doch.

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#2
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):

Warum sollte man einen zweiten Vertrag nicht nutzen können? Kann man doch.


Kenne mich technisch da nicht aus, hatte es nicht für möglich gehalten. Für die meisten wird es wohl unsinnig sein.
Mit anderen Worten man kommt da also nicht raus?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Man kommt nur aus dem Vertrag raus, wenn der Provider keine Möglichkeit hat, die Leistung zur Verfügung zu stellen. Welchen Provider liegt hinter Vertrag A? Welcher hinter Vertrag B? Kabelanschluss oder "Kupferkabel"?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Bedingungen für vorzeitige Beendigung stehen im TKG. Danach ist das KEIN berechtigter Grund.
Es besteht aber gute Hoffnung, das die Leitungen vielleicht nicht ausreichen und das aus techn. Gründen nicht geschaltet werden kann. Oder die Versorgung weitaus schlechter ist als im Vertrag vorgesehen. Dann zieht das TKG mit einer 3-monatigen Strafzahlung + angefangener Monat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Welchen Provider liegt hinter Vertrag A? Welcher hinter Vertrag B? Kabelanschluss oder "Kupferkabel"?


Sind in beiden Fällen Glasfaser bis zum Verteiler und ab da Kupfer bis zur Haustür, also mehr als 100 MBit gehen nicht. Anbieter sind unterschiedlich, ich meine O2 und Kabel Deutschland.

Dann drücke ich mal die Daumen dass die sich gegenseitig ausbremsen. Dazu muss jetzt natürlich erstmal der (kostenpflichtige) Umzugsservice genutzt werden, und dann im besten Fall noch die 3 Monate Strafe drauf ... viel Unterschied wird es am Ende ja wahrscheinlich gar nicht mehr machen .. trotzdem herzlichen Dank!

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Kabel Deutschland ist aber ein TV-Kabelanbieter, der jetzt zu Vodoofone gehört. Damit schon mal ein (vermutlich) anderes Medium, andere Steckdose usw. (Eltern?).
Dann ist das ungünstig, sofern noch eine TAE-Dose(Telefon) vorhanden ist. Andersrum wäre es besser, da o2 98% abdeckt, während KD/VF mit Koax-Kabel weit weniger Gebiete abdeckt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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