Hallo an alle bin neu hier und leider habe ich nicht viel Zeit, weil Morgen findet Gerichtsverhandlung statt. Ich wurde angeklagt von einem Autowerkstatt weil ich mich geweigert habe eine Reparatur zu zahlen. Warum denn?
Ende Mai 2008 habe ich ein klopfen bemerkt irgendwo im Motorraum meines Wagens „Fiat Bravo“ seltsame Geräusche und klopfen. Ab zum nächste Werkstatt.
Getriebe Schaden. Abgemacht eine gebrauchte aber voll in Ordnung Austauschgetriebe muss rein. Abgemachte Preis 500.- fest ohne Rechnung, also 150.- Arbeit, 350.- Austauschgetriebe. Wurde gemachte. UUps, die eingebaute Ersatzgetriebe zeigte sich auch als kaputt. Was jetzt, keine andere Getriebe da.
Werkstatt meint jetzt nichts zahlen, Auto ist bedingt fahrbereit wie vorher also abholen, und ich werde sofort angerufen wenn eine andere Ersatzgetriebe da ist. Bezahlt wird erst, wenn alles fertig wird. Nach eine woche Anruf , ich soll Auto bringen Ersatzgetriebe ist da. Auto gebracht aber hat sich inzwischen ergeben dass das doch nicht die passende Teil ist, also wieder wegfahren. Zweite Nachbesserungsversuch paar Tage später, wieder nicht gelungen. Nach paar Tage wieder Anruf, Werkstatt macht Inventur und braucht die Kohle von mir, ich sagte Moment es ist doch gar nichts fertig. Werkstatt darauf wir werden die Ersatzgetriebe einbauen, wenn wir sie haben aber das Geld brauchen wir sofort, wenn ich nicht zahle, dann Anwalt, Inkasso, etc. Ich sagte warum brauchen Sie jetzt sofort das Geld, wenn die Reparatur wurde ohne Rechnung quasi schwarz abgemacht so was kommt doch nicht ins Inventurbuch, oder? Telefon abgelegt. Nach eine Woche kommt Rechnung über 618,02 Euro mit MwSt. Komisch abgemacht wurde 500.-. Ich rufe Werkstatt mache zwei Minderungsvorschläge entweder zahle ich 350 Euro für das Getriebe die jetzt drin ist auch wenn sie kaputt ist, oder Werkstat ausbaut die Getriebe und einbaut die welche vorher drin war also die meine und ich zahle dann 150 Euro für der Werklohn. Beides wurde abgelehnt. Und wieder wurde mit allen Mittel gedroht wenn ich nicht zahle. Nach ca. drei Wochen kommt Gerichtliche Mahnbescheid, ich habe Komplett widerufen. Dann habe ich ein Rücktritt von dem Werkvertrag wegen Mängel per Einschreiben abgeschickt. Dann habe ich aber doch Angst gekriegt und eine SMS an der Werkstatt geschickt, dass ich zitiere:
"Ich bringe laufend der Aben die Kohle und hofe, dass dann ist die Angelegenheit vom Tisch."
Mein Vater hat mir diese Schritt aber ausgeredet, dass ich doch nicht volle Preis für nicht voll gemachte reparatur zahlen werde. Dann habe ich mich doch fest entschieden das Geld nicht zu zahlen. Nach paar Wochen kommte dann die Gerichtliche vorladung weil der Werkstat hat mich angeklagt wegen nicht erfülung von Werksvertrag.
Der Anvalt hat erklärt, dass ich mit diese SMS was ich denen geschickt habe, die Schuldanerkenntnis agegeben hate und somit keine Recht für weitere einwende mehr habe. Weiter hate er geschrieben, dass das Einschreiben mit dem Rücktriterklärung der Werkstatt nie bekommen hat.
Hallo, diese SMS kann doch nicht als Schuldannerkentnis von der Richterin annerkant werden, ich habe doch aus Angst vor den Drohungen seitens der Werkstatt gehandelt. Weiterhin in der SMS ist nichts konkretes gestanden, kein Grund wofür ich das Geld bringe, keine konkrete Summe, kein Unterschrift, na rein gar nichts relevantes.
Und morgen ist der Gericht. Kann mir jemand Rat geben ob ich eine Chance gegen der Wekstatt habe? Bitte.
Ich bedanke mich voraus.
Vladi.
Dringend! Problem mit Autowerkstatt.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



> diese SMS kann doch nicht als Schuldannerkentnis von der Richterin annerkant werden
Das weiß man nicht. Von "Schuld" ist ja eh nicht die Rede, sondern von der Anerkennung einer Zahlungspflicht.
> na rein gar nichts relevantes
Die SMS kam von deinem Handy und bezieht sich offensichtlich auf die eine bestehende Geschäftsbeziehung.
Du wirst da kaum glaubhaft einreden können, die SMS habe dein kleiner Bruder geschickt oder du hättest die an deinen Bäcker schicken wollen oder es sei um die 50 EUR für den kleinen Stofflöwen vom Werkstatt-Tresen gegangen.
> dass das Einschreiben mit dem Rücktriterklärung der Werkstatt nie bekommen hat
War es ein Einwurfeinschreiben oder eines mit Rückschein? Dann müßtest du ja eine Auslieferungsbestätigung haben.
PS. Sehr schlau, sich einen Tag (!) vor einem Prozeß in einem Laienforum (!) noch schnell konkrete Hilfe zu erhoffen. Da wäre ein Anwalt angeraten gewesen, bevor diverse Kinder in diverse Brunnen fallen können.
Ja ich weiß, ist zu spät ich habe mich ein bischen Hilfestellung erhofft. Egal in jedem Fall der Rückschein von dem Einschreiben habe ich. Und irgendwo habe ich gelesen, dass so was unbestimmtes wie diese SMS kann man nicht viel zu ernst nehmen, in jedem Fall nicht bei so ernsten Sachen wie Gericht. So sollte der Gericht jede blöde Scherz welche sich auf irgendwas ernstes bezieht als betonfestes Beweis anerkenen. Das kann doch nicht sein, dass die mit dem Anwalt
lügen bis sich die Balken biegen, da kommt raus das der Werkstatt schwarz arbeitet, und wenn etwas schief geht dann wird noch der Kunde über der Tisch gezogen, und die kommen davon heil raus und ich werde das alles wegen eine unbestimmte SMS noch alles bezahlen dürfen? Unglaublich,oder? Diese ganze Klage steht nämlich nur auf diese SMS. In jedem Schreiben was zu dem Gericht von dem Gegnerische Anwalt zugekommen ist sind lauter Widerspruche drin, die Datums sind durcheinander, an vielen Stellen fehlt absolut die Logik. Bei meinen Aussagen ist alles schlüssig alles hat seine Ordnung und Logik und warum weil das die Wahrheit ist. Lügen vergisst man die Wahrheit aber nicht. Trotzdem sollen die den Recht bekommen also, dann verstehe ich der welt nicht mehr.
Wie ich sage der Rückschein von dem Rücktritterklärung habe ich. Ich kann die dort vieleicht nur als Lügner stellen aber die Frage ist ob mir das was nutzt?
Na ja kann mir dazu noch jemand etwas schreiben.
Danke Vladimir.
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> der Rückschein von dem Einschreiben habe ich
Dann wird die Gegenseite ja wohl nicht mehr mit der Behauptung durchkommen, sie habe kein Einschreiben von dir erhalten.
Im Gegenteil könnte die Gegenpartei sogar ein Problem bekommen, wenn sie offensichtlich unwahre Aussagen in einem Gerichtsverfahren trifft.
> so was unbestimmtes wie diese SMS kann man nicht viel zu ernst nehmen
Eine SMS ist erst mal genau so gut oder genau so schlecht wie dein Einschreiben. Was der Inhalt dann aussagt und was man da hinein interpretiert, ist eine andere Frage.
> So sollte der Gericht jede blöde Scherz welche sich auf irgendwas ernstes bezieht als betonfestes Beweis anerkenen.
Ein "blöder Scherz" war doch deine SMS nach deiner eigenen Aussage nicht, also was soll der Einwurf?
Du würdest doch auch "lügen daß sich die Balken biegen", wenn du jetzt behaupten würdest, die SMS wäre nicht von dir oder würde etwas ganz anderes aussagen etc. Oder gilt das nur, wenn die Gegenseite das macht und wenn du lügst, ist das OK?
Hallo an alle, verhandlung gewonnen, ohne Anwalt, die SMS wurde nicht als Zahlungspflichtanerkentnis von der Richterin anerkannt, weil keine Relevante Daten erhielt. Gegner bleibte stur bis Ende und jetzt bekommt er gar nichts und muss noch die Gerichtskosten und Anwaltkosten tragen. Es gibt also doch noch ein bischen Gerechtigkeit.
Also schöne Abend noch Vladimir.
Gratulation! :-)
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