Dubiose Abbuchung über Handyrechnung

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Dubiose Abbuchung über Handyrechnung

Hallo zusammen,

habe Ärger mit meinem Mobilfunkanbieter. Im August wurde ein dubioser Betrag, 45€, ohne weitere Erklärung, zusätzlich zu den normalen Handykosten abgebucht. Mit meiner Septemberabrechnung erneut der gleicht Betrag. Meine Nachfragen beim Mobilfunkanbieter haben ergeben, dass es sich um eine Forderung eines Drittanbieters handelt. Dass sie in dessen Auftrag handeln, nicht wissen worum es geht und mir den Betrag auf keinen Fall zurückerstatten können. Von diesem Drittanbieter hatte ich nie gehört. Habe mich dann mit ihm in Verbindung gesetzt und erfahren, dass ich angeblich übers Internet ein Abo abgeschlossen habe. Daraufhin habe man mir einen Code auf mein Handy geschickt, mit dem ich auf ihrer Homepage das Abo bestätigt hätte. Das ist aber völlig frei erfunden. Habe das "Abo" vorsichtshalber gekündigt, obwohl ich es definitiv nie abgeschlossen habe. Um zu vermeiden, dass ich nun mühsam meinem Geld hinterher laufen muss, habe ich die Lastschriften meines Mobilfunkanbieters zurückgegeben und habe die Beträge, die ich vertelefoniert habe, die ich also tatsächlich schuldig bin, überwiesen. Außerdem habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und in einem Schreiben den Sachverhalt erklärt. Das habe ich per email gemacht, der Eingang der Email wurde mir auch bestätigt.

Gestern, sieben Tage nach Widerruf der Einzugsermächtigung, wurde die aktuelle Rechnung von meinem Konto abgebucht. Wieder incl. 45€ Drittanbietergebühren. Außerdem habe ich ein Schreiben erhalten, indem man mir droht, dass man meine Zahlungsunwilligkeit diversen Auskunfteien melden wird (Schufa??), sofern ich nicht unverzüglich die zurückgegebenen Lastschriften begleichen werde.

Hier meine Frage:

1) Darf der Schufa eine Meldung gemacht werden, ohne das die Forderung tatsächlich nachgewiesen ist? BZW braucht man für eine Schufameldung einen Titel?

2) Darf der Betrag von meinem Konto abgebucht werden, wenn die Einzugsermächtigung widerrufen ist? Gibt es hier Fristen? Die Rechnung kam am 12.10, den Widerruf habe ich am 13.10 per Mail geschickt, abgebucht wurde am 20.10.

3) Muss ich die Rechnung zahlen und dann den Drittanbieter auf Rückzahlung verklagen. Oder kann ich an meinem Vorgehen festhalten?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Lieben Gruß
Nicki

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

??? Wer hat gedroht und wer ist der Drittanbieter???
Das ist ein generelles Problem, für das auch die BNA noch keine Lösung hat und die Provider nicht helfen, da die auch Provision kassieren. Erkläre bitte erstmal wer die Gebühren abbucht und bei welchen Mobilfunker du bist.

Vorab ein Tipp bei dem hohen Betrag: Rufnummernwechsel hilft :grins:

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

also der Mobilfunkabieter ist Klarmobil, der Drittanbieter nennt sich BOBmobile. Drohen tut Klarmobil, dessen Lastschrift ich zurückgegeben habe, weil sie mir die inzwischen 3x45€ von Bobmobile nicht wieder gutgeschrieben haben

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Autsch! 2 üble Anbieter zusammen - das kann lustig werden :fight:

Das Bobmobile eine ganz miese Masche ist, dürfte inzwischen bekannt sein. Ein Hinweis hier als Auszug von zig-hundert Fundstellen:
[/url]http://www.mobilfunk-talk.de/28670-straf-sammelanzeige-gegen-bobmobile.html[/url]
Google mal etwas.
Es gibt einen zusätzlichen Ansatzpunkt um das Geld wieder zurück zu bekommen, der meist übersehen wird. Es handelt sich um ein Fernabsatzgeschäft. Aber ... bei Bobmobile und anderen fragwürdigen Abzocker gibt es keine Widerrufsbelehrung. Wenn jetzt zudem keine nachweisbare Nutzung einer Abo-Leistung erfolgt, ist immer noch Widerruf möglich. :wipp: Daher muss der Vertrag rückabgewickelt werden und das klappt meist mit Erfolg. Und das Geld gibt es auch wieder
!
Ich weiss (leider) wovon ich rede :rock:

Im Zusammenhang mit Klarmobil würde ich entsprechend argumentieren: es gibt keinen gültigen Vertrag und der angeblich bestehende Vertrag wurde zusätzlich zum Bestreiten noch widerrufen. Das bedeutet: alle gegenseitig empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren. Natürlich mußt du den Widerruf per Einschreiben gegenüber Bob noch aussprechen.
Nicht ins Bockshorn jagen lassen, schon gar nicht von Freenet/Mogelcom-Töchtern wie Klarmobil. Eine zusätzliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wäre gut, damit diese Machenschaften mittelfristig abgestellt (reguliert) werden:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6a6d7995a35b26041c06615bc3c6a91a,0/Telekommunikation/Verbraucherservice_Telekommunikation_2qs.html



-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 21.10.2009 17:39

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

erst mal vielen Dank für deine Antwort. Hatte auch schon gegoogelt und festgestellt, das BOBmobile nicht gerade ein seriöses Unternehmen ist.

Mein Geld habe ich ja schon wieder, da ich die Lastschriften zurückgegeben habe. Jetzt frage ich mich aber, was mir dadurch passieren kann, also z.B. könnte ich deshalb einen Schufa Eintrag bekommen etc. Das die Telefonkarte gesperrt wurde ist mir egal, benutze mein Handy eh nie.

Außerdem haben sie (Klarmobil) gedroht, die Forderung (die ja gar nicht existiert) an ein Inkassounternehmen abzutreten. Was kommt da auf mich zu und wie verhalte ich mich? Und wie kann ich beweisen, dass ich den Vertrag nie geschlossen habe?

Bei Bobmobile auf Vertragsrückabwicklung zu bestehen wird sicher schwierig. Die schicken immer nur vorgefertigete Textbausteine und schmettern jegleiche Forderungen und Einwände meinerseits ab.

LG
Nicki

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
1. Schufa-Eintrag darf es bei strittigen Forderungen nicht geben!
2. Die Forderung gegen dich ist unberechtigt. Warum Klarmobil die Forderung einzieht ist "klar" - Provision :cool: Wenn aber kein Vertrag besteht, sollte es ganz "klar" ein Problem von Klarmobil sein, da du keine Geschäftsbeziehung mit Bob hast.
3. Eine zurückzugewährende Forderung kann nicht eingeklagt werden :grins:
4. Du mußt nur Bobmobile deine Meinung rechtsverbindlich mitteilen. Alles weitere kannst du ignorieren! Daher Einschreiben für den Nachweis im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wer sich richtig wehrt, der wird kaum vor den Kadi gezehrt, da die Abzocker recht gut einschätzen können, das man keinen Erfolg haben wird.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Einen Nachtrag muß ich allerdings vornehmen:

Sofern Klarmobil an der sehr fraglichen Forderung langfristig festhalten sollte, wirst du bei allen Unternehmen von Freenet/Debitel/Mogelcom auf die schwarze Liste gesetzt (ca. 5 Jahre?). Kann aber nur von Vorteil sein ;)
Ferner solltest du beachten, das es neben der Schufa noch andere Auskunfteien gibt, die speziell für den Mobilfunk Datenbestände sammeln. Ob diese Auskunfteien genauso durchschaubar sind und mit Schufa vergleichbare Regeln haben - ich weiß es nicht.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe nochmal eine Frage: ist es wirklich klug mit Bobmobile Schriftverkehr aufzuehmen und auf diesem Weg Informationen wie Namen und Adresse preisgeben? Also z.B. in einem Einschreiben mit Rückschein die Forderung zurückzuweisen. Schliesslich haben sie sich mit ihrer Forderung nie direkt an mich gewandt sondern immer nur an Klarmobil. Außer meiner Handynummer und meiner Emailadresse wissen die auch nichts von mir, also weder meinen Namen noch meine Adresse (vermute ich zumindest). Muss Bobmobile nicht erst einmal mit mir in Kontakt treten und die Forderung direkt an mich stellen bevor ich sie zurückweise? Z.B. indem sie mir eine Rechnung schicken?

LG
Nicki

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Gute Frage! In einem ähnlichen Fall habe ich das Problem ausschließlich über Email-Verkehr gelöst. Damit war ich erst mal anonym - aber nur bis zum Punkt Rücküberweisung der eingezogenen Kosten auf mein Konto. Mit Angabe der Bankverbindung war ich nicht mehr anonym. Ich habe mein Problem (durch Kinder ausgelöst) auch nicht durch Rückbuchung von Einzugsbeträgen lösen können.

Wenn in den AGB keine schriftliche Kommunikation vorgeschrieben ist, kannst du natürlich Email nutzen. Auch wenn unsinnige Antworten kommen, aber der Zugang damit nachvollziehbar ist(Antworttext mit deiner Orginalmail), dann sollte es ausreichen.

Prüfe auch bitte die AGB von Klarmobil. Ich halte es für rechtlich zweifelhaft Gebühren für Drittanbieter einzuziehen, insbesondere wenn kein Vertragsschluß und keine "Einzugsermächtigung" vorliegt. Wie anfangs erwähnt - dazu hatte selbst die BNA keine sinnige Meinung.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nicki0301
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

habe nochmal eine Frage zu diesem Fall:

habe inzwischen vier Lastschriften zurückgegeben. Klarmobil hat zwar die erste Rechnung korrigiert, war aber nicht bereit, mir die Differenz zwischen der nun korrekten Rechnung und dem abgebuchten Betrag wieder gutzuschreiben, da der Drittanbieter an seiner Forderung festhält. In den drei darauffolgenden Monaten war die Rechnung korrekt, es wurde aber der Rechnungsbetrag plus die Forderung des Drittanbieters abgebucht. Nach Rüchgabe der Lastschrift, habe ich anschliessend den tatsächlichen Rechnungsbetrag überwiesen.

Hatte auch sofort nach der ersten falschen Abbuchung die Einzugsermächtigung widerrufen, aber Klarmobil hat geschrieben, dass sie das nicht akzeptieren und munter weiter abgebucht.

Mit allen möglichen angefallenen Gebühren beläuft sich die "Hauptforderung" von Klarmobil, die sich ausschliesslich aus nichtexistenten Forderungen des Drittanbieters speist auf ca. €250.

Inzwischen hat Klarmobil zuerst ein Inkassounternehmen und jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Da ich mir sicher bin, mit dem Drittanbieter keinen Vertrag geschlossen zu haben, will ich definitiv nicht zahlen.

Der Anwalt droht nun it Gericht. Meine Frage:

- kann mich Klarmobil für einen Betrag verklagen, den ich gar nicht ihnen, sondern anderen schulde?
- wie weisen sie vor Gericht die Forderung nach?
- wieso wendet sich der Drittanbieter nicht direkt an mich?

Schon mal danke für eure Mühe

LG
Nicki

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hast du diesen Schritt beachtet:

"4. Du mußt nur Bobmobile deine Meinung rechtsverbindlich mitteilen. Alles weitere kannst du ignorieren! Daher Einschreiben für den Nachweis im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wer sich richtig wehrt, der wird kaum vor den Kadi gezehrt, da die Abzocker recht gut einschätzen können, das man keinen Erfolg haben wird. "

Erst dann hätte sich der Bob mit dir auseinandersetzen können! Diese Firmen haben nur die Telefonnr. und keine Adresse - wie sollen diese also mit dir kommunizieren!? Schau mal hier rein:
http://www.123recht.net/gameforgedebitel-angeblich-per-per-sms-__f218141.html

Meine persönliche Meinung bleibt: Einschreiben an Bobmobile und Kopie an Klarmobil. Dann müsste Bob sich direkt an dich halten. Wenn in dem Einschreiben der Vertrag abgestritten wird und hilfsweise widerrufen wird (es gab sicher keine Widerrrufsbelehrung :grins: ), dann kann auch ein Gerichtsverfahren kommen, was aber von solchen Abzockern mehr gefürchtet wird als von dir. :rock:
Alternativ - Rufnummer wechseln, sofern das bei so einem Laden wie Klarmobil geht, denn Bobelchen berechnet nur auf die ihr bekannten Rufnr.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 29.03.2010 09:27

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Plumiplu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ich habe das gleiche Problem schon wieder und diesmal sehe ich es nicht ein ruhen zu lassen. Meine Frage ist nun, wie sieht so ein schreiben aus mit einer rechtsverbindlichen Meinung von mir? Also was gehört in das Schreiben rein?

Beste Grüße
Vicky

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Als erstes (das geht auch ggf. an der Rechnungshotline) klären, ob es ein Drittanbieter-Posten ist oder vom Anbieter selbst kommt.

Nehmen wir an, es kommt vom Drittanbieter. 1. Weg zur eigenen Bank. Fragen, wie lange man für die Rücklastschrift Zeit hat. Beispiel: weitere 3 Wochen.

Nun ein Einschreiben an den Anbieter, dass man dem Posten XYZ widerspricht (ggf. direkt auch eine Drittanbietersperre beantragen). Erklären, dass man nicht ersehen kann, was das sein soll und deswegen ein Prüfprotokoll nach §45i TKG , sowie eine ladungsfähige Anschrift des Dritanbieters verlangt.
Schreiben, dass man um Bestätigung einer Gutschrift des widersprochenen Betrags verlangt in den nächsten 2 Wochen. Wenn einen das nicht erreicht, werde man eine Rücklastschrift machen und den unstrittigen Teilbetrag überweisen.

Mehr erst mal nicht machen. Wenn sich der Anbieter sträubt, dir das wieder gutzuschreiben, mache die Rücklastschrift und überweise nur den Rest. Das darfst du.

Dann am Ende wird man ja sehen, was dabei rauskommt, wer es war und wie dieser Betrag begründet wird...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Plumiplu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal super nett von dir, wirklich klasse!
Ich habe schon das Geld zurück gebucht und nur den Rest wieder zurück überwiesen, dazu kam noch eine Rücklastschrift von 7,50 Euro die ich auch nicht bezahlt habe, sondern nur meine Kosten. Mit Congstar habe ich jetzt auch schon diverse E-Mails hin und er geschrieben durch Hilfe von deinen Tips habe ich genau das auch denen geschrieben. Ich weiß absolut nicht weiter zwar sind es nur 30 Euro aber wenn die das überall machen und alle nichts machen, denken die wirklich noch die können das durchziehen. Bin sehr sauer da mit der Telekom das selbe Problem war nur da hab ich dann irgendwann aufgeben.. zwar wurde mir Geld gutgeschrieben aber nur die Hälfte. Ich habe mal unten den Schriftverkehr mit Congstar hinzugefügt.

+ Antwort Über E-Mail 25.07.2013 16:50
Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Juli 2013.

Wir haben Ihr Anliegen bereits umfassend mit dem Ziel geprüft, ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben wir Ihre Fragen ausführlich beantwortet und Ihnen die möglichen Lösungen mitgeteilt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Möglichkeiten in diesen Fall voll ausgeschöpft haben und keine weiteren Optionen zur Verfügung stehen.

+ Ihre Anfrage vom 25.07.2013 16:30

Guten Tag,

was soll ich kündigen wenn ich kein Vertrag abgeschlossen habe? Warum sollte ich BEAUNET meine Bankverbindung geben wenn es eine Abzocke ist, damit er weiter abbuchen kann? Sie haben ohne meine Erlaubnis zugelassen von meinen Konto Geld abzubuchen, dass ist nicht erlaubt. Meine Kosten habe ich ihnen überwiesen die durch den Vertrag zwischen Congstar und mir entstanden sind.

Wie gesagt: Es gibt keinen gültigen Vertrag und der angeblich bestehende Vertrag wurde zusätzlich zum Bestreiten
noch widerrufen. Das bedeutet alle gegenseitig empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren.

1. Die Forderung gegen mich ist unberechtigt. Wenn kein Vertrag besteht, sollte es ganz "klar" ein Problem von Congstar sein, da ich keine Geschäftsbeziehung mit BEAUNET habe.

2. Ich werde BEAUNET meine Meinung rechtsverbindlich mitteilen.

Mit besten Grüßen
Victoria Wieder

Gesendet: Donnerstag, 25. Juli 2013 um 15:57 Uhr
Von: "congstar Kundenservice"


Betreff: Ihre Nachricht vom 25.Juli 2013 / Drittanbieter [Vorgang: 130716-001282]
+ Antwort Über E-Mail 25.07.2013 15:57
Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.Juli 2013,

Der kostenpflichtige Dienst muss von Ihnen selbständig beim jeweiligen Drittanbieter gekündigt werden.
Dies ist notwendig, da ein Vertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Anbieter der Dienste zustande gekommen ist.
congstar hat hier keine Einflussmöglichkeiten und ist weder an den Umsätzen, noch an den Gewinnen dieser Anbieter beteiligt.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen Anbietern den Zugang zu Endkunden zu ermöglichen und missbilligen es, wenn unseren Kunden hierdurch Nachteile entstehen.

Bitte beachten Sie bezüglich der Reklamation der Drittanbietergebühren den Punkt 9 Zusatzleistungen Dritter in unseren Leistungsbeschreibungen.
Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem weiteren Anbieter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

+ Ihre Anfrage vom 25.07.2013 15:47
Guten Tag,

Sie haben ohne meine Erlaubnis Drittanbietern erlaubt von meinem Bankkonto Geld abzubuchen, laut des Deutschen Gesetzes, ist das nicht erlaubt. Dazu entsteht noch eine ungerechte Rücklastschriftgebühr, weil ich mich in dem Sinne selber schütze. Ich habe ihnen nicht die Erlaubnis gegeben, dass jemand anderes Geld von meinem Konto abbuchen darf. Ich zahle nur, wo ich auch ein Vertrag abgeschlossen habe wie bei ihnen und das auch bewusst und keine hinterhältigen Abos, die wie sie formuliert
haben: 'oft geschieht solch ein Abo-Abschluss, ohne dass der Versender es bemerkt' nicht gelten! Da ich den vermeintlichen Betrüger kontaktiert habe von 'BEANET' kam keine weitere Antwort mehr zurück. Wo habe ich die Sicherheit das ich das Geld zurück bekomme? Deswegen werde ich nur die Beträge bezahlen die auf meine Kosten tatsächlich entstanden sind und für die Rücklastschrift werde ich auch nicht zahlen, da sie ohne meine Erlaubnis Fremde von meinem Konto abbuchen lassen haben. Wo habe ich
ihnen das erlaubt das Fremde von meinem Konto abbuchen können? Falls mein Handy gesperrt werden sollte, entstehen kosten für mich, da ich nicht erreichbar bin wofür ich nichts kann, welche Sie dann im Endeffekt tragen müssen da ich im Recht bin.

Mit freundlich Grüßen


Nachricht vom 16.Juli 2013 / Drittanbieter [Vorgang: 130716-001282]


+ Antwort Über E-Mail 23.07.2013 13:36
Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.Juli 2013.

Leider müssen wir Ihnen zu allererst mitteilen, dass Sie die komplette Rechnung an uns begleichen müssen.
Oft geschieht solch ein Abo-Abschluss, ohne dass der Versender es bemerkt. congstar hat hier keine Einflußmöglichkeiten und ist auch weder an den Umsätzen noch den Gewinnen dieser Anbieter beteiligt.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Anbietern den Zugang zu Endkunden zu ermöglichen und missbilligen es, wenn unseren Kunden hierdurch Nachteile entstehen.

Selbstverständlich haben wir eine Drittanbietersperre für Sie hinterlegt. Damit wird das aktuelle Abo nicht gekündigt, sondern nur verhindert, dass kein weiteres Abo abgeschlossen wird.

Der bereits bestehende Drittanbietervertrag muss von Ihnen direkt gekündigt werden. Sie können eine Strafanzeige wegen Betruges gegen den Anbieter bei der Polizei stellen. Den Rechnungsbetrag müssen Sie auch direkt bei dem Anbieter zurückfordern. Wir sind bereits in Vorkasse gegangen und müssen Sie nochmals bitten, den kompletten Rechnungsbetrag zu begleichen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedauern, Ihnen nicht anderweitig helfen zu können.

+ Ihre Anfrage vom 16.07.2013 12:48
Guten Tag, so eben stelle ich eine hohe Rechnung fest und wunder mich wieso. Kein wunder also wieder das selbe Spiel, meine Kontaktdaten werden an Dritte weiter geben, sodass man ein Abo hat. Bin mir nicht bewusst eins abgeschloßen zu haben und wenn in der Rechnung auch drin stehen würde für was, wäre es vielleicht auch nachvollziehbar. Mir reicht es langsam man kann heut zutage kein richtigen Vertrag mehr abschließen ohne für dumm verkauft zu werden. Sehr inertessant, da
ich bei Spiegel TV arbeite könnte es ein super Thema werden und es ist keine Drohung sondern es reicht langsam einfach. Zurück zu der Rechnung das beaunet Lda. im letzten Monat einmalig 4,99 abgebucht hat und für Juli das ganze gleich 5 mal. Anbei befinden sich meine Rechnungen ich möchte den ganzen Betrag was beaunet in Rechnung gestellt hat zurück erstattet bekomme, da ich keinen Vertrag mit BEAUNET eingagngen bin, sondern mit Ihnen bei Congstar, dafür bezahle ich auch was
ich bewusst abgeschloßen habe. Meine Bankverbindung haben sie für weiter Fragen können sie mich gerne anrufen, dies sollte dann aber schnellstens ablaufen da sie auch schnellstens meine Kontaktdaten weiter gegegben haben. Seit 4 Monaten gerade mal Kunde bei Ihnen und dann gleich wieder sowas. Es kann auch anders vor Gericht geklärt werden mir egal suchen sie es sich aus. Insgesammt bekomme ich 29,94€ wieder gut geschrieben. Mit freundlichsten Grüßen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nun ein Prüfprotokoll nach §45i TKG verlangen. Darüber hinaus stur bleiben. Gemäß §45d Absatz 3 TKG sind sie verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzubauen. Ich würde das verlangen. Des Weiteren ist dir eine ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters mitzuteilen (§45p Absatz 1 TKG ).


Allerdings: Die Adresse in Lissabon ist eine Briefkastenfirma. Ich würde daher sogar empfehlen, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen. Gegen unbekannt bzw. die Betreiber dieser Briefkastenfirma. Ich würde das der Bundesnetzagentur übergeben und Congstar informieren, dass man den mutmasslichen Betrug bei der Bundesnetzagentur zur Anzeige gebracht hat und erwartet, dass der Posten gestrichen wird und dieser komische angebliche Drittanbieter auf den Rechtsweg verwiesen wird.
Siehe auch: https://feedback.telekom-hilft.de/questions/beaunet-lda-belastet-vertrag-fur-vorgebliche-leistungen

Im übrigen: SPerren dürfen die dir den Anschluss nicht, wenn du stur weiter zahlst. Du musst mit mindestens 75€ in Verzug sein, bis die sperren dürfen und dabei zählen die Drittanbieter-Posten gerade nicht mit dazu ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei dem Gaunerunternehmen reicht eine Googlesuche um Bescheid zu wissen: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.balingen-abzocke-per-handyrechnung.02b7ebe1-627d-4e6f-8846-c474d9bb332f.html

Unbedingt Fremdanbietersperre beim Provider (!!!) einrichten lassen. Strafanzeige wäre auch nicht schlecht.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Anwalt droht nun it Gericht. Meine Frage:


Also, es ist wahrscheinlich, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid irgendwann eintrudelt. Dementsprechend würde ich den Briefkasten immer täglich lehren.

Mahnbescheid muss natürlich innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ya394563-87
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 33x hilfreich)

Darf ich diesen alten thread noch mal beleben, um zu erfahren, wie die Sache für den / die TE ausgegangen ist?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen