E-On Korrigierte Rechnung - ist das schon Betrugsversuch?

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
E-On Korrigierte Rechnung - ist das schon Betrugsversuch?

Person X hat heute ein Schreiben von E-On bekommen mit einer korrigierten Rechnung da Ihnen ein Fehler unterlaufen wäre.

Rechnung aus 02-22
Zählerstand 03-2020 227xxx Kwh

Rechnung aus 08-22
Zählerstand 07-2021 227xxxKwh

Errechneter Verbrauch bzw. Prognose knapp 24000Kwh pro Jahr.

Vorher hatten wir IMMER um die 10000kwh pro Jahr.

Hintergrund:
X kaufte im Jahr 2020 von Person Y ein EFH. Bis 07-2021 wurde der Strom von Y gezahlt die nicht mehr im Haus wohnte sondern im Betreuten Wohnen. Mündliche Vereinbarung war sie zahlt den Strom für das Haus bzw. war ihr Angebot ( Verwandtschaft ). X nahm das Angebot gerne an da hohe Sanierungskosten entstanden. Sie meldete sich nicht ab.

08-2021 kündigte diese Person den Vertrag und X übernahm den Vertrag nun selbst.

Heute bekam X diese Rechnung und Telefonierte mit E-On. Durch die Blume sagte der Mitarbeiter das Person Y mitgeteilt hätte das sie seit 03-2020 nicht mehr im Haus wohnte und somit den Betrag zurück haben möchte von März 2020 bis Juni 2021. E-On hat daraufhin wohl den Betrag erstattet.

Um diesen Betrag wahrscheinlich zurück zu bekommen hat E-On einfach die Strom Rechnung geändert.

Der Zählerstand von 03-2020 wurde nun einfach in das Jahr 07-2021 gelegt und die Annahme gilt man Verbrauche nun im Jahr 24000kwh.

NACHWEISLICH war der Zählerstand in 07/2020 erst 224xxxKwh

Weiterhin wurden auf dieser Prognose exorbitante Abschläge für die Zukunft erstellt. Der E-On Mitarbeiter sagte nun wir wären in der Beweispflicht das der Zählerstand 2020 mit 227000 bzw. 224000 korrekt wäre. Anders könnte man uns nicht helfen.

1. Ist es korrekt das Person Y einfach einen Beitrag von E-On zurück fordert obwohl eine Mündliche Vereinbarung bestand?

2. Ist es rechtens wenn E-On nun einfach den Abschlag anpasst indem sie den fehlenden Betrag als Fehler beim Zählerstand ausgeben?

Für mich als Laien ist das doch ein offensichtlicher Betrugsversuch oder?!

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

GELÖSCHT
Also den Zählerstand zum Einzug (bzw. der Übernahme) nachweisen, fertig (den Zählerstand muss man natürlich kennen, das versteht sich aber von selbst).
So wäre es normalerweise. Wenn man aber den Strom einfach ohne ummelden weiterlaufen lässt, ja dann muss man sich auch intern um die Aufteilung kümmern.

EDIT: Mit den Zahlen kann ich so nichts anfangen, kannst du mal tabellarisch darstellen, wieviel Verbrauch für welchen Zeitraum angesetzt wurde?

Zitat:
1. Ist es korrekt das Person Y einfach einen Beitrag von E-On zurück fordert obwohl eine Mündliche Vereinbarung bestand?
Nein. Aber kannst du die Vereinbarung beweisen?

Zitat:
2. Ist es rechtens wenn E-On nun einfach den Abschlag anpasst indem sie den fehlenden Betrag als Fehler beim Zählerstand ausgeben?
Der Abschlag muss dem prognostizierten Verbrauch entsprechen.

Zitat:
Für mich als Laien ist das doch ein offensichtlicher Betrugsversuch oder?!
Auf Seiten des Versorgers sicher nicht.

Zitat:
Vorher hatten wir IMMER um die 10000kwh pro Jahr.
Auch in dem Haus?

Und 10k sind schon recht hoch, wie kommt es dazu? Ich - auch mit EFH - komme auf 2k, üblich sind vielleicht 3 bis 4k. Außer man heizt mit Strom.

Stefan


-- Editiert von User am 23. August 2022 20:12

-- Editiert von Moderator am 24. August 2022 07:00

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#2
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mit den Zahlen kann ich so nichts anfangen, kannst du mal tabellarisch darstellen, wieviel Verbrauch für welchen Zeitraum angesetzt wurde?


Hallo,

Also in 03-2020 Betrug der Zählerstand laut Rechnung aus 02-2021 227xxxkwh

Jetzt hat E-On einfach den Zählerstand von 03-2020 auf 07-2021 gelegt. Somit steht jetzt laut Rechnung in 07-2021 der Zählerstand von 227xxxkwh

Jetzt sagt E-On da der Zählerstand im Februar 2022 241xxxkwh war das wir quasi 24000kwh verbrauchen.

Also wir sollen nun von 07-2021 bis 02-2022 14000kwh verbraucht haben und aufs Jahr gerechnet wären das dann 24000kwh

Für mich ist das einfach ein Betrugsversuch. Den der Zählerstand von März 2020 war bis dahin unstrittig und wurde immer wieder Aktualisiert.

Genau wir haben eine E-Heizung und einen E-Boiler. Daher kommen wir immer auf ca. 10.000kwh Verbrauch im Jahr.

Die Stromrechnungen der Vorjahre belegen ja auch das die Vorbesitzerin ungefähr den gleichen Verbrauch hatte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
grundsätzlich schuldet jeder Besitzer nur den Strom für seine Zeit.

Dummerweise fehlt es dafür an jedweder Rechtsgrundlage.
Es ist sogar das Gegenteil der Fall.



Zitat (von Suspekt83):
Also in 03-2020 Betrug der Zählerstand laut Rechnung aus 02-2021 227xxxkwh

Wow, E.On hat eine Zeitmaschine ... ob ich die auch mal nutzen darf?

Das diese Rechnung falsch ist, ist ja ganz offensichtlich ...



Welcher Zählerstand wurde wann konkret von wem konkret abgelesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wow, E.On hat eine Zeitmaschine ... ob ich die auch mal nutzen darf?

Das diese Rechnung falsch ist, ist ja ganz offensichtlich ...



Welcher Zählerstand wurde wann konkret von wem konkret abgelesen?


Ja und die Zeitmaschine ist so Fix das sie in unserem Onlinezugang den Zählerstand von 03-2020 einfach ins Jahr 07-2021 gelegt haben mit dem Hinweis Zählerstand in Ordnung.

03-2020 wurde der Zählerstand übermittelt von Person Y mit 227000kwh

Nach eigener Recherche der Bilder vom Zähler war der Zählerstand aber schon falsch den im Juli 2020 betrug der Zählerstand 224000kwh

07-2021 wurden 235000kwh gemeldet von uns

02 - 2022 wurden 241000kwh abgelesen von E-On

07 - 2022 haben wir uns 244000kwh notiert.

So das wir immer auf den gleichen Verbrauch kommen von 9500 - 10500kwh pro Jahr.

Es existiert aber noch weiteres Bildmaterial aus 2021 wo der Zählerstand immer mal wieder Dokumentiert wurde.

Wie gesagt E-On sagt nun der Zählerstand aus 03-2020 wäre eigentlich der Zählerstand aus 07-2021 und da wir 02-2022 241000kwh hatten bei der Ablesung hätten wir anstatt jährlich 10.000kwh nun 24.000kwh jährlichen Verbrauch.

Daher sollen wir nun in Summe knapp1800€ nachzahlen.

Von den neuen Abschlägen bei 24000kwh brauchen wir gar nicht erst reden...

-- Editiert von User am 23. August 2022 21:35

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jetzt hat E-On einfach den Zählerstand von 03-2020 auf 07-2021 gelegt.
OK, jetzt verstehe ich glaube ich. Der Versorger tut so, als ob in diesen 16 Monaten gar nichts verbraucht wurde.
Das ist aber falsch.
Vermutung: Der alte Verbrauch sollte in den Vertrag ab 8/21 einfließen ohne dort etwas am Datum zu ändern. Kann man vielleicht machen, muss dann aber den zukünftigen Verbrauch händisch berechnen (die Software ist dumm und nimmt einfach 1/12 der Jahresrechnung).

Zitat:
Jetzt sagt E-On da der Zählerstand im Februar 2022 241xxxkwh war das wir quasi 24000kwh verbrauchen.
Aber doch nicht in einem Jahr, sondern in etwa 2,5 Jahren, das müsst ihr klarstellen. Dementsprechend muss auch der Abschlag berechnet werden. Und dann passt es ziemlich genau.
Der Versorger darf schätzen wenn Messwerte nicht vorliegen, aber das muss er realistisch tun (etwa anhand von gegebenen Messwerten, der Historie oder Vergleichsobjekten).
Notfalls kannst du auch einen aktuellen Monatsverbrauch ermitteln, das muss reichen um den Abschlag zu reduzieren.

Zitat:
Für mich ist das einfach ein Betrugsversuch.
Nee, immer noch nicht. Wo ist denn der Vorteil durch einen zu hohen Abschlag?

GELÖSCHT

Zitat:
Welcher Zählerstand wurde wann konkret von wem konkret abgelesen?
Das meinte ich mit meinem EDIT in #1.

Stefan


-- Editiert von Moderator am 24. August 2022 06:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
OK, jetzt verstehe ich glaube ich. Der Versorger tut so, als ob in diesen 16 Monaten gar nichts verbraucht wurde.
Das ist aber falsch.


Naja wir sehen da ehr folgendes dahinter:

Person Y hat ja von 03-2020 bis 07-2021 den Strom weiter selbst bezahlt auf eigenen Wunsch da die Sanierungskosten so hoch waren.

Nun hat Y von E-On den Betrag erstattet bekommen ( laut E-On MA ) und dieser Betrag fehlt ja jetzt in den Büchern.

Anstatt E-On nun sagt wir haben hier eine Fehlbilanz von 03-2020 bis 07-2021 sagen sie einfach der Zählerstand wäre 2020 falsch gewesen und würde zu 2021 gehören.

Somit sollen wir auf diesem Wege die Summe nachzahlen die Sie Person Y erstattet haben. Dieses Vorgehen ist doch nicht korrekt...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Suspekt83):
02 - 2022 wurden 241000kwh abgelesen von E-On

Also haben wir hier den einzig offiziellen Wert, davor nur zweifelhafte Werte.
In wie weit den Bildern von einem Gericht irgendein Beweiswert zugemessen würde, dass kann keiner vorhersagen.


Person Y bekam eine Erstattung, zu Recht.

Das Leistungsangebot des Energieversorgers in Form von der Bereitstellung von Strom ist auch zugleich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Liefervertrags. Entnimmt man also Strom, so kommt auf diese Weise ein Stromlieferungsvertrag zustande.

Person Y wohnte nicht mehr dort, Person X hat den Strom entnommen und wurde somit Vertragspartner.


Zitat (von Suspekt83):
Mündliche Vereinbarung war sie zahlt den Strom für das Haus bzw. war ihr Angebot

Was denn nun, war es eine Mündliche Vereinbarung oder war es nur Angebot?

Für den Stromversorger ist es jedenfalls irrelevant, da ihn solcherlei Vereinbarungen nicht zu interessieren brauchen. Da werden sich Person X und Person Y dann untereinander einig werden müssen oder notfalls Dritte zur Entscheidungsfindung mit einbeziehen müssen.




Zitat (von Suspekt83):
sagen sie einfach der Zählerstand wäre 2020 falsch gewesen

So ist es ja auch.
Zitat (von Suspekt83):
03-2020 wurde der Zählerstand übermittelt von Person Y mit 227000kwh

Nach eigener Recherche der Bilder vom Zähler war der Zählerstand aber schon falsch den im Juli 2020 betrug der Zählerstand 224000kwh




Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen richten sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums.
Den Verbrauch hier zu ermitteln dürfte nicht ganz einfach sein.



Zitat (von Suspekt83):
02 - 2022 wurden 241000kwh abgelesen von E-On

Welcher Zählerstand war in der vorhergehenden Abrechnung von E.ON?
Abgelesen oder übermittelt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Somit sollen wir auf diesem Wege die Summe nachzahlen die Sie Person Y erstattet haben.
Das ist ja auch korrekt. Ich dachte es geht euch nur um die Abschläge.

Zitat:
Also haben wir hier den einzig offiziellen Wert, davor nur zweifelhafte Werte.
Ein Wert reicht aber doch, jedenfalls um deutlich in Richtung 10k zu kommen.

Zitat:
Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen richten sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums.
Eben nicht unbedingt. Es steht einem immer frei zu beweisen, dass der Verbrauch anders sein wird (entweder weil der Vorjahresverbrauch atypisch oder wie hier falsch war, oder weil sich im aktuellen Jahr gravierendes geändert hat - etwa keine Stromheizung mehr).
Das durchzusetzen ist nicht besonders schwierig.

Stefan


-- Editiert von User am 23. August 2022 22:40

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welcher Zählerstand war in der vorhergehenden Abrechnung von E.ON?
Abgelesen oder übermittelt?


Auf der vorhergehenden Rechnung waren anstatt der jetzt stehenden 227000kwh - 235000kwh eingetragen. Ablesung Messstellenbetreiber.

Das passt ja auch zu unserem Verbrauch den Dato haben wir ja 244000kwh drauf. Also wie gesagt immer ca. 10.000kwh

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Suspekt83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was denn nun, war es eine Mündliche Vereinbarung oder war es nur Angebot?


Ihr Angebot war:

Sie bezahlt den Strom weiter auf ihre Kosten bis wir mit der Sanierung aus dem gröbsten raus sind ( Schimmel etc. ) Dieses Angebot haben wir natürlich dankend angenommen.

Es ist doch aber nicht korrekt das jemand dann nach einem Jahr sagt: Achso ich habe da übrigens nicht mehr gewohnt - habe zwar gezahlt aber das ist mir nicht aufgefallen? Oder ich trete jetzt von meinem Angebot zurück?!

Was E-On betrifft:

Wieso senden sie nicht einfach ein Schreiben mit dem Sachverhalt wie er ist?! Statt dessen korrigieren Sie einfach die Zählerstände nach Belieben um auf diese Summe dann zu kommen die sie erstattet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist doch aber nicht korrekt das jemand dann nach einem Jahr sagt: Achso ich habe da übrigens nicht mehr gewohnt - habe zwar gezahlt aber das ist mir nicht aufgefallen? Oder ich trete jetzt von meinem Angebot zurück?!
Ja, das ist nicht korrekt. Aber wie schon gesagt, könnt ihr das beweisen?
Und da es offenbar mit dem Kauf der Immobilie zusammanhängt: Steht es im Kaufvertrag? [rethorische Frage, natürlich steht es da nicht, ist mir schon klar, aber da hätte es stehen sollen]

Zitat:
Wieso senden sie nicht einfach ein Schreiben mit dem Sachverhalt wie er ist?! Statt dessen korrigieren Sie einfach die Zählerstände nach Belieben um auf diese Summe dann zu kommen die sie erstattet haben.
Richtig ist das wohl nicht, aber es ändert nichts. Der Versorger hat einen Anspruch auf Zahlung der Gesamten kWh. Nur von wem ist die Frage. Und da wären entweder nachweisbare Zählerstände von nöten (insbesondere vom Zeitpunkt des Besitzübergangs), oder Einigkeit der beiden Kunden.
Dazu kommt hier die Absprache, dass der Vorbesitzer den Strom trotz Auszug weiterbezahlt, damit ist der Versorger erstmal raus aus den Streitigkeiten. Er kann sich imho in diesem Fall ähnlich wie bei einer GbR wahllos an eine Partei halten.
Bezüglich der Kosten bis 7/21 werdet ihr euch an die Vorbesitzer halten müssen. Entweder sind dann die Beweise (Blder) glaubwürdig, oder auch da muss geschätzt werden (was bei Renovierungen übrigens nicht ganz einfach ist, die können den Verbrauch stark noch oben oder unten verändern, je nach dem).

Stefan


-- Editiert von User am 24. August 2022 00:13

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Suspekt83):
Auf der vorhergehenden Rechnung waren anstatt der jetzt stehenden 227000kwh - 235000kwh eingetragen. Ablesung Messstellenbetreiber.

Da geht es ja drunter und drüber - E.ON soll erst mal den Mist mit den Zählern in Ordnung bringen. Dann kann man über Zahlungen und Abschläge diskutieren.

Unstrittige Beträge sollte man man aber zahlen und das entsprechend an E.ON kommunizieren.

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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