E-Plus Kündigungsbestätigung

21. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kalle84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Plus Kündigungsbestätigung

Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig.

Am 23.02.2009 ist mein Mobilfunkvertrag mit 12-monatiger Laufzeit ausgelaufen bzw. ich habe diesen fristgerecht (mindestens 4 Wochen vorher) am 13.01.2009 kündigen wollen.

Die schriftliche Kündigung habe ich mittels Einschreiben und Rückschein abgeschickt. Der Rückschein kam auch ausgefüllt ( demnach von eplus erhalten und entgegen genommen am 14.01.) zurück.


Von einer rechtskräftigen Kündigungsbestätigung seitens eplus fehlt bis jetzt jede Spur.

Zusätzlich wurden von meinem Konto per bisheriger Lastschrift am 23.02 erneut Vertragsgebühren abgehoben welche auch nur automatisch seitens meiner Bank zurückgebucht wurden weil mein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war, da ich unteranderem davon ausging das der Vertrag doch jetzt beendet sei.



Nun habe ich mittlerweile anstatt einer rechtskräftigen Kündigung zwei Mahnungen bekommen dass ich unteranderem eine Montasgebühr von Januar + Rücklastschriftgebühr und eine Rücklastschrift- Bearbeitungsgebühr vom 30.05. 2004 ! zu begleichen hätte oder anderfalls ein Inkassobüro eingeschaltet werden würde ?

Den Betrag von Januar werde ich begleichen, doch die Forderung von 2004 ist verjährt oder ?

Wie soll ich mich jetzt verhalten, da nicht mal auf meine Kündigung die ich mit Rückschein und Einschreiben verschickt, reagiert wurde ?


Bis dann und danke schonmal,

Kalle






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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Und wie äußert sich EPlus zum Vertragsstatus?
Wenn die Kündigung zum 23.2.09 erfolgte, würde ich noch bis Mitte/Ende März mit Abbuchungen rechnen, da die Schlußrechnung oft dauert und man evtl. Roamingkosten abwarten will. Auf eine Kündigungsbestätigung gibt es keinen Rechtsanspruch. Wurde die Gebühr aus 2004 erst jetzt in Rechnung gestellt?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Kalle84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in den zwei Mahnungen war die Rede davon, dass mein Karte/Rufnummer/Vertrag gsperrt wird, obwohl ich doch längst gekündigt habe. Aslo geht eplus schneibar davon aus ich sei noch Kunde.

Was die Forderungen von 2004 anbelangt wurde diese in der ersten von März/09 zum ersten Mal überhaupz erwähnt.

Bis dann

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Also ich würde erst mal mit denen reden und die belegbare Kündigung ansprechen.
Bei der 2004er-Forderung mußt du die Einrede der Verjährung vornehmen. Gefordert kann das werden, ob es einklagbar ist, das ist eine andere Sache.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Sind die Forderungen gerechtfertigt würde ich Sie zahlen. 2004 ist verjährt, was nicht heisst das die das fordern dürfen, zahlen brauch man aber nicht.
Kündigungen muss man nicht bestätigen. Die Karte würde ich keinesfalls nutzen, was man mit der machen muss steht im Vertrag. Vernichten oder zurückschicken....

quote:
bisheriger Lastschrift am 23.02 erneut Vertragsgebühren

Für welchen Zeitraum, Zahlst du im Voraus, oder im nachhinein. Ich würde mal prüfen ob die nicht gerechtfertigt ist.

K.



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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#5
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

bei eplus zahlt man immer im nachhinein, daher hat eplus ja das recht den betrag für januar abzubuchen.

wende dich doch einfach mal an die finanzhotline von eplus: 0177-1011
am besten vom festnetz aus anrufen, da kostet es die ganz normalen handygebühren und wird nicht als hotline gerechnet.

bin auch bei eplus und hatte da schon mehr als genug probleme.

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