E-Plus ignoriert Kündigung

14. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
shamrock23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Plus ignoriert Kündigung

Es geht um folgendes:

Ich habe einen großen Fehler gemacht und vor einigen Jahren einen Vertrag bei E+ abgeschlossen (Am 1.9.2012) Nun habe ich fristgerecht und zwar bereits anfang April gekündigt. Seit einem Monat renne ich denen jetzt hinterher und bekomme einfach keine Kündigungsbestätigung. Vor einer Woche hat es mir dann gereicht und ich habe ihnen eine weitere Kündigung geschickt (immer noch fristgerecht) in welcher ich angedroht habe, bei nicht-senden der Bestätigung ab Anfang Oktober die Einzugsermächtigung für mein Konto zu wiederrufen. Die Bestätigungen über beide Kündigungen von meiner Seite liegen mir vor (Faxbestätigung).
Ich habe trotz meiner Androhung auch weiter nichts von E plus gehört.

Nun meine Frage: Ich kann doch nun einfach zum 1.10. meine Einzugsermächtigung wiederrufen, oder? (So könnten sie bis zum 30.09. den Augustbetrag abbuchen) Ich bin immerhin im Recht und habe die nötigen Beweise. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wäre es dann notwendig, dass ich mir einen Anwalt nehme? Weil die Lage ist ja eigentlich eindeutig. Ich bin im Recht und ich habe die Beweise.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Und ein Tipp: Geht niemals, niemals zu E-plus.



-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Schick eine dritte Kündigung per Einwurfeinschreiben hinterher. Sowas macht man nicht per Fax, die Sendeberichte sind im Zweifel das Papier nicht wert auf dem sie ausgedruckt wurden.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, sie bedarf keiner Bestätigung.

Die Einzugsermächtigung sollte zum Ende der Vertragslaufzeit sowieso widerufen werden.
Sollte E-Plus nach der Vertragslaufzeit weiterhin abbuchen (wollen), die Abbuchungen zurückbuchen lassen. Nach widerruf der Einzugsermächtigung dürfe die Bank die Abbuchungen aber eigentlich nicht mehr zulassen.

-----------------
""

-- Editiert spatenklopper am 14.05.2014 12:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shamrock23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke@spatenklopper

Habe es genauso gemacht, Einschreiben mit Rücksendezettel verschickt. Ob jetzt also eine Bestätigung kommt oder nicht kann mir egal sein, ich werde ihnen dann die Einzugsermächtigung kündigen. So ein Ärger...seit 6 Wochen häng ich da nun schon drin...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
die Sendeberichte sind im Zweifel das Papier nicht wert auf dem sie ausgedruckt wurden

Naja, wer sich heutzutage noch erfolgreich auf "Das Papier im Faxgerät war alle" berufen will, der macht die Hose mit der Kneifzange zu. Aber hast natürlich Recht: Einschreiben mit ausgedrucktem Sendungsnachweis ist besser ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Merkwürdig. Vor 2 Monaten kam bei meiner Kündigung binnen 2 Wochen eine Email und anch 6 Wochen ein Bestätigungsbrief. Wie wäre es mit telefonischer Nachfrage? Einschreibkosten kannste dir eigetlich sparen bei der Lage.
PS: bei kündigungen sollte man immer die Lastschriftermächtigung zurückziehen zum Vertragsende

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Naja, wer sich heutzutage noch erfolgreich auf "Das Papier im Faxgerät war alle" berufen will, der macht die Hose mit der Kneifzange zu.


Es gibt aber leider noch immer Pappheimer, die nicht nur die Kneifzange, sondern ein ganzen Werkzeugkoffer dazu nutzen. ;)
Sicherlich ist es selten, aber weshalb ein Risiko (wenn auch geringes) eingehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei einem großen Konzern ist es extremst unwahrscheinlich, dass die Faxe noch analog arbeiten. Da stecken Server dahinter und das wird alles digital verarbeitet. Einfach aufgrund der Masse an Faxen, die die dort so bekommen.
Ich habe schon vor einem Richter gestanden, wo auch ein großer Konzern so eine Ausrede auspackte und gesagt "Der Konzern XYZ ist angeblich versiert in der Informations-Technologie. Er hat angeblich XX Millionen Kunden. Natürlich bekommt er täglich nur 2 Fax-Mitteilungen, so dass das alte analoge Fax aus dem 70ern nach wie vor seinen Dienst tut. Der Anwalt kann hier ja einmal einen beweis vorlegen, beispielsweise ein Video, was das alte analoge Fax aus den 70ern in Aktion zeigt..." So in etwa sinngemäß habe ich das gesagt.
Ende vom Lied: Der gegnerische Anwalt hat nicht mehr bestritten, dass das Fax nicht eingetroffen war, er hat diesen Einwand komplett zurückgezogen und die Klage war für den Konzern verloren.

P.S.: Es ist immer gut, einen Einzelverbindungsnachweis zu haben, auf dem die Anwahl des Faxgerätes erscheint. Damit man endgültig beweisen kann: Ja, das Faxgerät wurde für 2 Minuten angewählt und der Sendungsbericht ist dann die Bestätigung. ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep cool, das wird schon klappen. Evtl. die Kündigung jede Woche per Anfrage über Portal an den Support senden und um Bestätigung bitten.
Ein Rechtsanspruch auf eine Bestätigung gibt es (leider) nicht.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wer nicht per Postszustellurkunde zustellen möchte, dem sei immer eine Kombination aus 2 Zustellwegen mit Anscheinszugangsnachweisen empfohlen (z.B. Fax & Einschreiben) wenn er keine Bestätigung des Eingangs vom Vertragspartner erhält.

Die Einzugsermächtigung wiederruft man im Kündigungschreiben jeweils zum Vertragsende.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
shamrock23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nun ist eine Woche um und mein Einschreiben ist angeblich immer noch nicht angekommen. Von meiner ersten Kündigung habe ich die ausgedruckte Bestätigung, von meiner zweiten Kündigung die Faxbestätigung.

Ich werde nun also die Einzugsermächtigung entziehen. Können die mir dann irgendwas?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Online-Verfolgung des Einschreibens sagt was genau? Hängt es irgendwo? Dann frage doch mal die Post, was da los ist.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Einzugsermächtigung entziehen. Können die mir dann irgendwas?
Nein. Warum hast Du das nicht gleich in das Kündigungsschreiben aufgenommen?
Mich wundert das sehr unterschiedliche Verhalten bei Eplus. Bislang gilt E+ immer noch als sehr guter Anbieter, der an sich prompt die Kündigungen bestätigt. Irgendwie ist das seltsam. Oder die versuchen Dich seit Wochen zu erreichen und das klappt nicht. Es wird vor einem Rückgewinnungsversuch kein Bestätigungsschreiben rausgeschickt

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
shamrock23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Einschreiben ist nun angekommen! (Nach über einer Woche!) @Mr Cool E plus hat weder versucht mich zu kontaktieren noch mir eine Bestätigung geschickt. Wenn man das Problem im Internet googelt, sieht man, dass es mehreren Menschen so geht. Ich habe von denen echt die Nase voll.

Dankeschön für deine Antwort. Ich schick dann noch eine offizielle Einzugsermächtigung hin und gut ist! Dankeschön :)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

E-Plus verhält sich halt vorbildlich... http://eplus-gruppe.de/wenn-kunden-bei-base-oder-e-plus-kundigen-mochten-erleben-sie-fairness-und-volle-transparenz/

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen