E-Plus stellt sich taub und schickt Inkasso

2. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
mollrops
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Plus stellt sich taub und schickt Inkasso

Hallo Zusammen,
ich hoffe hier doch wenigstens eine Einschätzung meines Problems zu finden. Ich muss etwas weiter ausholen.

Vor einem halbjährigem Auslandssemester habe ich bei E-Plus zu meinem bestehenden Vetrag einen sogenannten Traveller Tarif* beantragt und diesen als PDF verschickt (Sendebestätigung liegt vor)

Darauf erhielt ich eine Mail "Teile der Mail nicht lesbar seien" und dass man nur Word- oder PDF Dokumente lesen könne.

Ich verschickte wieder die Mail an Eplus mit dem angehängten PDF welches von zwei Bekannten sowohl auf einem Mac als auch auf einem PC geöffnet werden konnte. Wieder erhielt ich Nachricht man könne nur PDF-Dokumente lesen...

Da es sich ja um ein PDF handelte war ich sicher man würde im Hause Eplus mit etwas Mühe schon jemanden finden der in der Lage sein ein PDF zu öffnen.

Nach meinem Auslandssemester musste ich feststellen dass Eplus munter die Grundgebühr von 40 Euro/Monat abgebucht hatte. Ich lies (soweit möglich) die Kosten zurückbuchen und setze mich mit der Hotline in Verbindung wo mir allerdings nur der wohl ungeschulte Callcentermitarbeiter wie üblich nicht weiterhelfen konnte (Sie können sehr gerne Kunde bleiben - bezahlen Sie doch einfach die 480 Euro...)

Nun denn. Ich machte nachträglich von meinem ausserordenlichen Kündigungsrecht (nachweisbarer 6-Monatiger Auslandsaufenthalt in China) gebrauch und kündigte rückwirkend (Übrigens per Email mit angehängter PDF) Darauf erhiel ich Nachricht meine Kündigung sei nicht unterschrieben und um Missbrauch zu vermeiden solle ich diese nochmal schicken... (Was im übrigen nicht stimmte - die Kündigung war unterschrieben und eingescannt..) Also das gleiche Dokument nochmal per Email bit Bitte um Bestätigung -

Aber statt der Bestätigung bekam ich nur Zahlungsforderungen per Post und dann die erste und zweite Mahnung. Und schließlich einen Brief der "passive Vetragsteil sei erloschen - (also die Leistung von Eplus) - der "aktive Teil" (also Knete abdrücken?! - bliebe davon unberührt. Ich lief zum Eplusshop liess von dem freundlichem Mitarbeiter ein Schreiben mit dieser Beschreibung an die zuständige Stelle faxen - und erhielt... keine Antwort von Eplus - dann aber vom Inkassobüro die zu der Forderung der ausstehenden Grundgebühren noch schlappe 340,34 Schadensersatz schreiben...

Wie soll ich weiter vorgehen..?
Einen Anwalt kann ich mir allenfalls bedingt leisten..


Bitte um schnelle kompetenete Antworten!


Vielen Dank fürs lesen,

Till

*Der Traveller sieht eine Aussetzen der Grundgebühr und eine entsprechende Vertragsverängerung vor

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Nach meinem Auslandssemester musste ich feststellen dass Eplus munter die Grundgebühr von 40 Euro/Monat abgebucht hatte.

Wieso auch nicht? Warum sollte Eplus gezwungen sein, einen von Ihnen verschickten Antrag (mal unterstellt, er war auch zu lesen) auch anzunehmen? Eine einvernehmliche Vertragsänderung lag ja offenbar nicht vor.

Ohne Bestätigung einer Änderung in den Urlaub gefahren zu sein, werden Sie sich wohl selbst anrechnen lassen müssen.

> und kündigte rückwirkend

Warum sollte das möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

quote:
Was im übrigen nicht stimmte - die Kündigung war unterschrieben und eingescannt.
Nur mal interessehalber: Haben Sie sich im Vorfeld informiert, ob eine Kündigung per Email von Ihrem Vertragspartner akzeptiert wird? Ich weiß von mindestens einem der großen Mobilfunkanbieter, die Kündigungen per Mail grundsätzlich nicht haben wollen und das auch in den AGB verankert haben.


quote:
Und schließlich einen Brief der "passive Vetragsteil sei erloschen - (also die Leistung von Eplus) - der "aktive Teil" (also Knete abdrücken?! - bliebe davon unberührt.
Warum auch nicht? Eplus hat seinen Teil der vertraglichen Vereinbarung ja durchgehend erfüllt, Sie hingegen nicht. MIt anderen Worten: Man hat Ihnen den Vertrag wegen fortgesetzter Nichtzahlung gekündigt. Und das durchaus verstädnlicherweise, immerhin sind Sie mindestens ein halbes Jahr Ihren Zahlungspflichten nicht nachgekommen.


quote:
(...)dann aber vom Inkassobüro die zu der Forderung der ausstehenden Grundgebühren noch schlappe 340,34 Schadensersatz schreiben...
Wie genau setzt sich denn diese Forderung zusammen? Ich vermute mal, daß es sich dabei neben den Gebühren auch noch um die Gesamtforderung der ausstehenden Grundgebühren bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende zwischen Eplus und Ihnen handelt. Also um den Teil des Vertrages, den zu erfüllen Sie sich verpflichtet haben.


Den Ausführungen von IfYouSeekAmy ist ansonsten nichts weiter hinzuzufügen.


Schönen Sonntag!

Der Ritter

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mollrops
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten:

IfYouSeekAmy:
Ich sollte vielleicht anmerken: Ich habe Eplus über meinen Auslandsaufenthalt informiert und eine ausserordentliche Kündigung angekündigt.
- Darauf hin bat man mich doch lieber in den Traveller Tarif zu wechseln. Ich verstehe das als eine Angebot dem ich durch Ausfüllen des Antrags zugesagt habe.

Warum sollte eine nachträgliche Kündigung nicht möglich sein? Wäre alles wie gewünscht gelaufen hätte ich von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht.
(Klar, diese Denke beruht auf gesundem Menschenverstand und nicht im Bezug auf die Rechtslage, aber darum bin ich ja auch hier...)

Ritter:
Der Schadenserstz wird neben den geforderten Grundgebühren (und neben Bearbeitungsgebühr, Portokosten etc) als Forderung aufgelistet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nochmal,


danke für die zusätzlichen Informationen.

Zu Ihren Ausführungen merke ich mal folgendes an:

- Gibt es wegen eines freiwilligen, in Ihre alleinige Risikosphäre fallenden Umzuges ins Ausland überhaupt ein Sonderkündigungsrecht? Ich persönlich gehe nicht davon aus, denn Sie können die Leistungen ja auch im Ausland weiter nutzen (Stichwort Roaming) und außerdem ist es nicht das 'Problem' von Eplus, daß Sie die vertraglich zugesicherten Leistungen, die ja weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung standen/gestellt wurden, temporär nicht mehr (vollumfänglich) nutzen können/konnten.

- Von der vorherigen Überlegung losgelöst: Ihr Antrag auf Sonderkündigung wurde nicht angenommen und war damit hinfällig. Das 'Gegenangebot' von Eplus haben Sie angenommen und einen Antrag auf die genannte Option, den Vertrag für die genannte Zeit ruhen zu lassen (wenn ich das so richtig verstanden habe), abgegeben. Dieser wurde von Eplus aber (aus welchen Gründen auch immer) ebenfalls nicht angenommen und somit liegen hier keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vor, die notwendig waren, um das Ganze in trockene Tücher zu bringen und rechtsgültig werden zu lassen (siehe auch die Ausführungen von IfYouSeekAmy weiter oben).

- Sofern für Sie ein Kündigungsrecht überhaupt bestand (siehe oben), so können Sie dieses m.E. definitiv nicht rückwirkend geltend machen. Wie Sie schon selbst schreiben, das ist zwar durchaus nachvollziehbares Wunschdenken, mehr aber auch nicht. Worauf wollen Sie diese nachträgliche Kündigung denn gründen? Eplus hat seinen Teil des Vertrages vollumfänglich erfüllt, Sie nicht (durch die Nichtzahlung). Daher steht aus meiner Sicht wenn überhaupt Eplus das Recht zu, sich von dem Vertrag zu lösen, da Sie als andere Vertragspartei nicht Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Dies scheint ja auch geschehen zu sein.

- Wie haben Sie denn auf die Zahlungsaufforderungen/Mahnungen reagiert? Wenn ich Ihre Ausführungen so lese, drängt sich mir der Verdacht auf: Überhaupt nicht. Und das war (wenn meine Annahme zutrifft) natürlich nicht unbedingt die ideale Lösung. Ob und in welcher Form Sie jetzt um die Zahlung der Inkassogebühren herumkommen bzw. diese zumindest reduzieren können, dafür empfehle ich das Unterforum Inkasso, da treiben sich eher die 'Spezialisten' zu der Thematik herum.


Der Ritter

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ich verstehe das als eine Angebot dem ich durch Ausfüllen des Antrags zugesagt habe.

Nein, das war nur eine Einladung, ein Angebot abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.242 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen