Ist es eine gültige Kündigung?
Ich geriet in ein unerwartetes Problem. Ich habe eine Vertragskündigung für ein Fitnessstudio über den Online-Faxservice der Deutschen Post geschrieben. E-Post erstellt aus der E-Mail ein Fax. Es gibt jedoch keine Funktion zur Signatur. (E-post bei der Kontoeröffnung eine Bestätigung meiner Adresse gemacht.)
Ich habe von der E-Post "Fax_Sendebestätigung" erhalten.
Fitnesstudio hat nie auf mein Fax geantwortet. Und jetzt haben sie meinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Ich habe auf Google Bewertungen gelesen, es ist eine normale Taktik dieses speziellen Fitnessstudios.
Jetzt muss ich wohl zu einem Anwalt gehen
Glauben Sie, dass 2 FAXe ohne Unterschrift als gültige Vertragskündigung akzeptiert werden?
Im Voraus vielen Dank!
-- Editiert von AlexGuth am 11.07.2019 14:29
-- Editiert von AlexGuth am 11.07.2019 14:30
E-Post Online-Fax (über die Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags) ohne Unterschrift. Gültig?
11. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2019 | 14:24
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
E-Post Online-Fax (über die Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags) ohne Unterschrift. Gültig?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2019 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (116345 Beiträge, 39252x hilfreich)
#2
Antwort vom 11. Juli 2019 | 16:49
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitatdoppelt: :https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=556605
Es geht jetzt um die Unterschrift. Ich habe festgestellt, dass es keine Unterschrift auf dem Fax gibt!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juli 2019 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (116345 Beiträge, 39252x hilfreich)
ZitatGlauben Sie, dass 2 FAXe ohne Unterschrift als gültige Vertragskündigung akzeptiert werden? :
Nö, so wie das Studio sich bisher verhalten hat, werden die das nicht akzeptieren.
#4
Antwort vom 12. Juli 2019 | 08:06
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1814x hilfreich)
Sofern vertraglich nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, kann ein Vertrag auch in Textform (z.B. Email) gekündigt werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. (Wenn der Empfänger der Kündigung die Authentizität anzweifelt, kann der Kündigende diese durch zusätzliche Handlungen ausräumen, das ist aber unschädlich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung.)
#5
Antwort vom 12. Juli 2019 | 09:00
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSofern vertraglich nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, kann ein Vertrag auch in Textform (z.B. Email) gekündigt werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. (Wenn der Empfänger der Kündigung die Authentizität anzweifelt, kann der Kündigende diese durch zusätzliche Handlungen ausräumen, das ist aber unschädlich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung.) :
Gilt es auch, wenn die Kündigung Einwurfeinschreiben sein muss?
#6
Antwort vom 15. Juli 2019 | 10:45
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatGilt es auch, wenn die Kündigung Einwurfeinschreiben sein muss? :
Die Festlegung einer "strengeren Form als der Schriftform" ist zumindest in AGB (wovon hier auszugehen ist, Individualverträge sind da eher unüblich) unzulässig.
In der Praxis hilft das natürlich wenig, wenn man den Zugang nicht beweisen kann, sofern man kein Einschreiben verwendet. Von daher ist "Kündigung per Email/Telefon/..." sowieso sinnfrei.
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