Guten Abend. Am 06.09.21 habe ich an einer Aral Tankstelle getankt. Den Betrag in Höhe von 96,48€ habe ich für den Kraftstoff mit der EC Karte kontaktlos bezahlt(ohne PIN-Eingabe). Das Kartenlesegerät zeigte keinerlei Störung an, die Transaktion lief ordnungsgemäß ab. Es kam auch keine PIN Aufforderung. Ich verabschiedete mich beim Tankstellenwart und lief an mein Auto und fuhr weg. Die Quittung habe ich nicht. Kann mich auch nicht mehr daran erinnern ob ich sie mitgenommen habe oder nicht. Doch der Betrag ist nicht überwiesen worden. Mir ist es im Nachhinein auch nicht aufgefallen. Jetzt erhielt ich Post von einer Rechtsanwaltskanzlei mit der Bitte den fälligen Betrag zu überweisen. Zuzüglich die Anwaltskosten in Höhe von 76,44€ plus 5,10€ für die Ermittlung meiner Anschrift. Ich habe inzwischen den fälligen Betrag überwiesen. nachdem ich mich mit den Anwälten des Gläubigers in Verbindung gesetzt habe. Wie sieht es aus mit den Anwaltskosten? Ich denke eher, dass da ein Fehler am Lesegerät war weshalb die Transaktion als erfolgreich angezeigt haben muss weil ich während eines Bezahlvorganges mich nicht 2üentferne. Wer läuft schon aus der Tankstelle heraus während die Transaktion noch von Statten ist? Ich habe an der Kasse auf die erfolgreiche Transaktion gewartet, mich anschließend verabschiedet und gegangen. Habe mich sogar verabschiedet.
Der Mitarbeiter hätte sich ja wohl bestimmt bemerkbar gemacht wenn ich einfach während des Transaktionsvorgangs gegangen wäre. Das macht doch kein Mensch. Im Brief steht aber:"Als der Vorgang abbrach, hatten sie die Tankstelle bereits verlassen". Die Videoaufnahmen werden nun an die Rechtsanwälte gesendet. Die Aral-Hotline habe ich inzwischen ebenfalls über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. Sie werden sich der Sache annehmen und sich dann bei mir melden. Muss ich die Anwaltskosten bezahlen ? Ist es ratsam sich besser einen Anwalt zu nehmen deswegen? Oder lieber bezahlen, da keine Aussicht auf Erfolgschance, da kein Beleg vorhanden ist.
EC Karte Transaktion
Zitat :mit der EC Karte kontaktlos bezahlt
Die wurde 2008 abgeschafft, die längste Gültigkeitsdauer war meines Wissens nach 4 Jahre. Bedeutet die Karte ist seit 2012 ungültig ...
Zitat :die Transaktion lief ordnungsgemäß ab
Ganz offenbar nicht...
Zitat :Die wurde 2008 abgeschafft, die längste Gültigkeitsdauer war meines Wissens nach 4 Jahre. Bedeutet die Karte ist seit 2012 ungültig ...
Wenn du schon klugsch... musst, obwohl du wahrscheinlich genau weißt, dass umgangssprachlich eine Girocard oder Debit Card immer noch als EC-karte bezeichnet wird...
... dann weißt du natürlich auch, dass die Markenrechte an EC bei Mastercard liegen und diese Debitkarten mit dem EC Logo immer noch ausgeben und sie so bewerben. So dass die Aussage richtig sein könnte, selbst wenn du nicht nur klugsch... wolltest. :D
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Ab 50 Euro muss ein Pin eingegeben werden. Die Transaktion kann gar nicht geklappt haben.
1. Es gilt Vertragsfreiheit. Wenn die Tankstelle meint, ein nicht mehr funktionierendes Zahlungssystem (hier EC Karte) seinen Kunden anzubieten, dann muss die Tankstelle auch den Schaden tragen.
2. Steht in dem Anwaltsschreiben der Begriff EC-Karte?
3. Die meisten Girocards in Deutschland werden aber nicht durch MasterCard ausgegeben, insofern ist der Hinweis auf die Markenrechte irreführend.
4. Auch bei aktuellen Zahlungssystemen (z.B. Girocard, elv) kommt es bei Zahlungsendgeräten öfters zu Fehlern. Für diese Fehler haftet nicht der Kunde.
5. Haben Sie bei Ihrer kartenausgebenden Bank mal nachgefragt, ob irgendeine Transaktion verzeichnet wurde?
Zitat:Ab 50 Euro muss ein Pin eingegeben werden. Die Transaktion kann gar nicht geklappt haben.
Meine Wette geht dahin, dass das Zahlungsendgerät eine elv-Transaktion (elektronisches Lastschriftverfahren) auslösen wollte.
Zitat :Meine Wette geht dahin, dass das Zahlungsendgerät eine elv-Transaktion (elektronisches Lastschriftverfahren) auslösen wollte.
Das ist durchaus möglich und erscheint am wahrscheinlichsten.
Zitat :Ab 50 Euro muss ein Pin eingegeben werden. Die Transaktion kann gar nicht geklappt haben.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Der Händler kann darauf verzichten (spart glaube ich Gebühren).
Das dies bei einer Tankstelle so gehandhabt wird kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Womit Du in dem Fall wieder Recht hättest.
Zitat :Das dies bei einer Tankstelle so gehandhabt wird kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kommt ganz darauf an, ob man Stammkunde ist oder nicht ...
Da die Lesegeräte nicht zwischen Stammkunde und neuem Kunden unterscheiden spielt das überhaupt keine Rolle.
Ich hatte noch niemals den Fall, dass ich bei solch einem Betrag weder PIN eingeben noch Unterschrift leisten musste.
Ich sehe daher zunächst einmal ein Fehlverhalten des Fragestellers, da ihm bewusst sein musste, dass er einen Fehler macht.
Man könnte ihm also sogar schon ein arglistiges Handeln unterstellen.
Anwalt bezahlen und zukünftig solch einen Unsinn unterlassen. Das kann sonst ganz schnell noch unangenehmer werden.
Zitat :Ich hatte noch niemals den Fall, dass ich bei solch einem Betrag weder PIN eingeben noch Unterschrift leisten musste.
Ich schon. Beim Radschrauber meines Vertrauens.
Da habe ich mich aber eben gewundert, dass ich bei einem dreistelligen Betrag keine PIN eingeben musste.
Der hat mir dann erklärt, dass ihn dies zusätzliche Gebühren kosten würde.
Und da er fast ausschließlich Stammkunden hat, müsste er auch nur ein- bis zweimal im Jahr seinem Geld hinterherlaufen.
Aber Du hast insofern Recht, das geht nur entweder oder. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Kunden ist wohl nicht möglich.
Und eine Tankstelle wird in der Regel die PIN-Eingabe wollen.
Zitat :Da die Lesegeräte nicht zwischen Stammkunde und neuem Kunden unterscheiden
Richtig, das machen die Bediener des Kassensystems bzw. das Warenwirtschaftssystem.
Zitat :spielt das überhaupt keine Rolle.
Womit diese Schlussfolgerung schlicht falsch ist.
Zitat :Ich hatte noch niemals den Fall, dass ich bei solch einem Betrag weder PIN eingeben noch Unterschrift leisten musste.
Irrelevant.
Es zählen die technischen Möglichkeiten, nicht die eigenen Erlebnisse.
Zitat:Ich schon. Beim Radschrauber meines Vertrauens.
Da habe ich mich aber eben gewundert, dass ich bei einem dreistelligen Betrag keine PIN eingeben musste.
Der hat mir dann erklärt, dass ihn dies zusätzliche Gebühren kosten würde.
Und da er fast ausschließlich Stammkunden hat, müsste er auch nur ein- bis zweimal im Jahr seinem Geld hinterherlaufen.
Aber Du hast insofern Recht, das geht nur entweder oder. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Kunden ist wohl nicht möglich.
Und eine Tankstelle wird in der Regel die PIN-Eingabe wollen.
Bevor wir hier alles durcheinanderwerfen ->
Wenn man mit einer Girocard in Deutschland versucht, an einem Endgerät zu zahlen, existieren eine Reihe von möglichen Zahlungsverfahren:
- elv (elektronisches Lastschriftverfahren) -> keine PIN, ggf. Aufforderung für eine Unterschrift -> das Verfahren ist für den Händler sehr kostengünstig, aber der Händler erhält keine Zahlungsgarantie;
- Girocard -> bei höheren Beträgen bzw. nach einem bestimmten Algorithmus wird eine PIN verlangt; der Händler erhält eine Zahlungsgarantie, allerdings kostet dieses Zahlungssystem hohe Gebühren;
--> d.h. die Tankstelle kann eine PIN-Eingabe nicht erzwingen, allerdings kann das der Tankstelle egal sein, denn sie erhält bei einer Zahlung über das girocard System eine Zahlungsgarantie.
-- Editiert von vundaal76 am 30.09.2021 10:39
Zitat:Ich sehe daher zunächst einmal ein Fehlverhalten des Fragestellers, da ihm bewusst sein musste, dass er einen Fehler macht.
Man könnte ihm also sogar schon ein arglistiges Handeln unterstellen.
Anwalt bezahlen und zukünftig solch einen Unsinn unterlassen. Das kann sonst ganz schnell noch unangenehmer werden.
Nein!
Für mich sieht das nach einer fehlgeschlagenen elv-Zahlung aus, d.h. der elv-Datensatz ist nicht an den PSP (Payment Service Provider) rausgegangen. Das ist nicht die Schuld des Kundens. Da muss der Kassierer mindestens den Kunden darauf hinweisen, dass der Zahlungsvorgang nicht abgeschlossen wurde.
Zitat:"Als der Vorgang abbrach, hatten sie die Tankstelle bereits verlassen"
Es wäre jetzt schon gut, wenn wir den Gesamttext dieses Anwaltsschreiben kennen.
Meine Vermutung: Der Kassierer hat geschlafen und dem Kunden mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei - und erst nach dem Rausgehen des Kunden hat der Kassierer gesehen, dass es irgendeinen Fehler gab. Dann hat die Tankstelle über die Überwachungskamera das Nummernschild erfasst und danach über die Behörden die Halterdaten ermittelt.
Zitat:Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Der Händler kann darauf verzichten (spart glaube ich Gebühren).
Bei kontaktlosen Zahlungen ohne PIN legt die Bank das Limit fest, nicht der Händler. Vor Corona lag das Limit für kontaktlose Zahlungen OHNE PIN in der Regel bei 25 Euro, wurde dann aber im Zuge von dem gesteigerten Wunsch der Kunden, auch höhere Beträge ohne PIN-Eingabe bezahlen zu können, von den meisten Banken auf 50 Euro angehoben. Der Händler hat da keinen Einfluss. Er kann natürlich grundsätzlich kontaktlose Zahlungen nicht zulassen oder bei jeder Zahlung eine PIN verlangen, das liegt in seinem Ermessen.
Ich befürchte, hier gehen verschiedene Sachen wild durcheinander.
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