Hallo,
ich bin mir jetzt nicht sicher ob es hier gefordert ist, ich schildere den Fall allerdings mal auf diese Art:
A kauft bei Ebay ein Notebook für einen sehr günstigen Preis.
B, der der Verkäufer ist, schreibt nach Zahlung des Kaufpreises den A an, mit folgendem Inhalt:
"das MacBook ist mir leider runter gefallen und hat jetzt einen Bruch im Gehäuse. Um unnötiges hin und her verschicken zu sparen und Konfliktlösungen im Nachhinein regeln zu müssen, schlage ich Ihnen vor, die Transaktion abzubrechen und ich überweise Ihnen Ihr überwiesenes Geld zurück. In Ordnung?"
Darauf antwortet der A:
Hallo,
Ich möchte Sie nur ungern belehren, aber:
Zwischen Ihnen und mir ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen, demnach habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung bei mangelhafter oder beschädigter Ware. Ich habe das Notebook für meine kommende Hausarbeit erworben und erwarte eine angemessene Problemlösung.
Dem Vertrag entsprechend haben Sie nun folgende Möglichkeiten der Nacherfüllung:
1. Reparatur der beschädigten Ware
2. Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgerätes
Bitte informieren Sie mich umgehend über Ihre Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
und letztlich der A:
Hallo!
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie am liebsten ganz vom Vertrag zurücktreten würden, da Sie für Mängel die durch den Fall verursacht wurden, die aber erst später in Erscheinung treten mich nicht mehr verantwortlich machen können. Ich werde dann das Gehäuse an der Stelle wie Sie wünschen reparieren lassen.
Dies könnte aber einige Zeit in Anspruch nehmen...
MfG
Wie sollte sich A, der nicht unbedingt von der Wahrheit der Behauptung des B ausgeht, verhalten?
Vielen Dank
Mfg
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Ebay - Verkäufer behauptet Ware beschädigt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fotos verlangen !!!
ABER:
"08-10-2012
Rücktritt von eBay Versteigerung unter Umständen möglich
von Daniel Wilhelm
Ein Mann wollte sein gebrauchtes Auto über eBay verkaufen. Er bot es in einer fünftägigen Auktion an und schnell wurde ein Gebot über 8.000 Euro abgegeben. Als der Anbieter an seinem Fahrzeug plötzlich Lackschäden entdeckte, beendete er seine Auktion vorzeitig. Daraufhin wurde er von dem bis dahin Höchstbietenden auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagt.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es, dass ein Kaufvertrag bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung einer Auktion zwischen dem Verkäufer und dem zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande kommt, es sei denn der Anbieter sei gesetzlich dazu berechtigt, sein Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
Durch die Zustimmung beider Parteien zu den AGB musste dem Käufer klar sein, dass unter bestimmten Bedingungen eine Rücknahme des Angebots möglich ist. Solch eine Bedingung stellt eine bereits bei Angebotseinstellung vorhandene Beschädigung, welche erst nach Einstellung des Angebots festgestellt wird, dar.
Daher kam nach Auffassung des Bonner Landgerichts kein Kaufvertrag zustande.
Landgericht Bonn, 05.06.2012 (AZ: 18 O 314/11
)"
Quelle: www.formblitz.de
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quote:
von fb381415-77 am 13.01.2014 17:51
und letztlich der A:
Ich hasse diese Abkürzungen. "A kauft von B die Ware C über Plattform D und bezahlt mit E".
Das Problem ist, dass man da oft durcheinanderkommt. So bei dir geschehen. Was spricht dagegen einfach bei Verkäufer "VK" und Käufer "K" zu bleiben? Das vereinfacht doch die Sache ungemein...
quote:
von fb381415-77 am 13.01.2014 17:51
Wie sollte sich A, der nicht unbedingt von der Wahrheit der Behauptung des B ausgeht, verhalten?
Was ist das Problem? Ist doch alles in Butter. Der VK lässt reparieren und du bekommst nach der Reparatur dann dein Notebook.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
ABER:
Kein "aber". Hier liegt keine berechtigt abgebrochene Auktion vor, die Auktion ist normal zuende gegangen, damit ist unstrittig ein Kaufvertrag geschlossen worden.
Der VK haftet für Fahrlässigkeit, nur nicht für höhere Gewalt (Blitzeinschlag) oder Nichtverschulden (Diebstahl).
Es dürfte auch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, daß eine plötzliche "Verschlechterung" der Sache (gerne auch der behauptete komplette Untergang nebst "sofortiger Entsorgung") nach einem besonders günstigen Endpreis lediglich ein Täuschungsversuch des VK ist (ich habe mal einen VK erfolgreich auf einen fünfstelligen Betrag verklagt, der sowas bei mir mit einem Kfz versucht hat, das angeblich einen Tag nach Auktionsende einen "kapitalen Motorschaden" erlitten hatte und vier Wochen später wieder bei eBay drin stand, dümmer geht's nimmer...).
quote:
Fotos verlangen
Wozu? Der VK könnte auch noch ein kaputtes Laptop haben und davon Fotos schicken.
Fotos braucht man nicht, der VK schuldet ein mangelfreies Laptop, da beißt die Maus keinen Faden ab.
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""
Also, es hat ja jemand gefragt wo das Problem sei. Das Problem ist, dass wenn man jetzt auf die Reparatur der Ware bestehen würde, dann hat ja der Verkäufer schon angekündigt, dass dies dann "einige Zeit in Anspruch nehmen kann".
So könnte der Verkäufer mit der Lieferung des Notebooks noch einige Wochen - Monate warten, mit der Begründung das Gerät wäre noch nicht wieder repariert.
Und wie ist das: Er schreibt ja ich könnte ihn für Mängel, die durch den Sturz verursacht wurden, aber erst später in Erscheinung treten nicht haftbar machen.
Ist es evtl. das geschickteste um sich viel Zeit und Ärger zu ersparen, sich damit abzufinden und das Geld zurückzuverlangen?
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Mich würde interessieren ob der Käufer das MacBook weit unter Wert gekauft hat, denn unseriöse Ebay-Verkäufer neigen dazu bei Verkäufen unter Wert den Vertrag unter falschen Umständen auflösen zu lassen.
Zu der Reperatur: Es gibt eine Frist die ihm zur Nacharbeit gesetzt wird. Ab dieser kann Schadensersatz gefordert werden.
MFG
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