Ebay Verkauf

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Verkauf

Hallo zusammen-
Habe hier nun ein Problem.
Ich bin DJ und habe meine alte Anlage verkauft.
(190363409979)artn.
Der Käufer hat die Anlage abgeholt und vorher getestet(hatte eienen Zeugen dabei).War total zufrieden mit der Anlage.
Heute hat er sich gemeldet und sagte das 3 verschiedene bässe verbaut wären und das er zum Anwalt wollte.
Was ist nun??
Kann er mir was??
Wusste ja nix davobn.Hab sie ja selber gebraucht gekauft.Und er hat sie Probe gehört und war zufrieden.Und er hat Ahnung.Er ist Radio und TV Instalateur

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
relaxo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Frage ist, ob die Anlage wegen der drei verschiedenen Bässe einen Mangel aufweist.

Eine Sache ist u.a. immer dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten darf. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Zwar eignet sich die Anlage wie beim Testhören festgestellt für die gewöhnliche Verwendung, jedoch weist sie nicht eine Beschaffenheit auf die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach Art der Sache erwarten darf. Denn die Anlage weist drei verschiedene Bässe auf. Es liegt somit mE tatsächlich ein Mangel vor.
Der Käufer kann damit nach seiner Wahl ein Lieferung einer gleichartigen Anlagen oder, wenn dies unmöglich ist eine Beseitigung des Mangels verlangen. Dass Sie vom Mangel nichts wussten ist für dieses Wahlrecht nicht erheblich. Wenn Sie den Mangel aber nicht beseitigen, kann er keinen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend machen, denn Sie wussten nichts von diesem Mangel und dieser Mangel war auch nicht hörbar, sodass eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der eingebauten Bässe sich nicht aufdrängte. Also da hat der Andere meiners Erachtens Pech gehabt.

Ich rate Ihnen trotzdem einen Anwalt zu konsultieren. Der kann den Fall gründlicher durchprüfen.



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-- Editiert am 22.01.2010 22:18

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