Ebenfalls Handyvertrag Rücktrittsfrage

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Ebenfalls Handyvertrag Rücktrittsfrage

Hallo,
mir geht es ähnlich wie in diesem Fall hier: http://123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=54657

Ich habe allerdings das Handy bei einem anderen Anbieter erworben. (Spielt der Anbieter bei der Frage eine Rolle?).
Meine Daten habe ich dem Anbieter vor Weihnachten gesendet. Eine Emailbestätigung, dass meine Daten eingegangen sind, und dass die Lieferbedingungen vertragsgemäß ausgeführt werden (dazu später mehr), habe ich per Email am 27.12.05 bekommen. Als Freischaltdatum für das Handy habe ich den 24.12.05 eingetragen, was mir auch in der Email bestätigt worden ist.
Am 3.1.06 bekam ich dann einen Brief vom Anbieter, indem ich als Neukunde begrüßt worden bin und zur Überprüfung meiner Adresse. Darin stand, ich solle mich nur dann melden, wenn meine Daten nicht stimmen. Die Daten haben aber gestimmt und ich habe mich somit nicht gemeldet. Am 13.01.06 oder 14.1.06 bekam ich dann eine Rechnung des Anbieters, wo mir die Grundgebühr für die restlichen Tage des Dezembers (also vom 24.12.05 an bis 31.12.05) und die Grundgebühr vom Januar berechnet worden ist. Bei dem Vertrag habe ich aber 12 Monate Grundgebührbefreiung, weshalb ich nur den Anschlußpreis zahlen muss (den mir der Händler wieder erstatten will).
Bisher ist aber kein Handy bei mir eingetroffen, ebenso keine Simkarte. Der Händer hat mir aber vor Vertragsabschluss versichert, dass die Lieferung schnell gehen würde, da das handy vorrätig sei. Als Lieferzeit wurde angegeben, dass das Handy mittels DHL binnen maximal 14 Tagen nach Freischaltung bei mir eintrifft.

In dem zweiten Brief vom Anbieter (der mit der Rechnung) steht auch nichts drin, wieso das handy noch nicht geliefert worden ist. Auf eine Email an die Kundenbetreuung wurde noch nicht geantwortet. Die Hotlinenummer ist gebührenpflichtig und da möchte ich ungern anrufen - vorallem wird das ohne Handy auch schwer.

Was kann ich in dem Fall machen? Vorallem, wie lange bin ich an das Angebot gebunden, weil offensichtlich möchte der Anbieter mir nicht mein Handy schicken, sonst müsste es schon lange eingetroffen sein.
Kann ich die Grundgebühr von Ende Dezember zurückfordern, da ich ja 12 Monate Grundgebühr befreit bin und nicht nur 11 Monate und ein paar Tage.
Vorallem, wieso wird mir eine Grundgebühr berechnet, wenn ich noch nicht mal in der Lage bin, die "empfangene" Leistung vertragsgemäß zu nutzen?

Kann ich von dem Vertrag zurücktreten, oder muss ich wohl oder übel die Wartezeit in Kauf nehmen?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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13 Antworten
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#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo drbob,


die Frage nach dem Anbieter ist grundsätzlich schon wichtig. Zumindest ist es relevant, ob der Vertrag direkt bei einem Netzbetreiber, einem Provider (Debi*el, M*bilcom etc.) oder über einen anderen Anbieter (wie z.B. in dem anderen Thread) abgeschlossen wurde, denn nur dann läßt sich etwas zu Zuständigkeiten aussagen.


MfG,

der Ritter

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#2
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Also ich habe den Vertrag über www.Super-Handy.com abgeschlossen, bzw. diese haben mir den Vertrag (Bestellformulare VICTORVOX Fair Starter 12xFrei mit Samsung SGH-E760) zugesendet. Ebenfalls sollte ich die Vertragsunterlagen ausgefüllt an PS Communications GBR (welche www.Super-Handy.com betreibt) zurückschicken.
In dem Vertrag konnte ich auswählen, ob ich D1 oder E-Plus Netz haben wollte - hab mich für E-Plus wegen dem Empfang entschieden. Ist das auch noch wichtig?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo drbob,


danke für die Zusatzinfos.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt m.W. direkt über den jeweiligen Mobilfunkbetreiber bzw. Provider. Eine Befreiung von der Grundgebühr ist ein 'Sonder'angebot des jeweiligen Vertriebspartners (in diesem Fall Superhandy.com bzw. die o.g. GBR), für deren Durchführung ausschließlich dieser Vertriebspartner zuständig ist.

Ich kann in diesem Fall nur zu einem ähnlichen Vorgehen wie dem anderen Fragesteller raten: Einschreiben an die o.g. GBR mit Fristsetzung zur Erfüllung oder (bei Nichterfüllung) gleichzeitiger Kündigung nach Ablauf der gesetzten Frist.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Was ich nicht ganz verstehe, wenn die 12 Monate Grundgebührbefreiung von Seiten von Super-Handy kommt, wie weiß dann der Provider davon?
Kann ich statt dem Einschreiben auch eine Email schreiben mit einer Fristsetzung? Wie lange muss ich Zeit geben, 2 Wochen?

Vorallem, was ist in der Zwischenzeit, ich konnte das Handy nicht nutzen, also ist mir ja ein Schaden entstanden, zumindest die nicht nutzbare Grundgebührbefreiung. Kann ich da noch etwas dran ändern?

Gegenüber wem müsste ich dann eine Kündigung aussprechen, gegenüber Victorvox, oder gegenüber Super-Handy und die müssen das dann Victorvox erklären?

Danke schonmal im Vorraus :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo drbob,


das ist genau das, was ich oben meinte:

Wenn diese Befreiung von der Grundgebühr ein Angebot von Super-Handy ist, dann ist auch Super-Handy dazu verpflichtet, daß das entsprechend umgesetzt wird.

Einige dieser 'Zwischenhändler' senden dafür Verrechnungsschecks an die Kunden, andere verrechnen das mit dem Handy-Preis...

Da der Vertragspartner Super-Handy ist, ist das auch die erste Wahl für die Kündigung, wenn die (m.E. mit 14 Tagen angemessene) Frist für die Lieferung des Handys frucht- und handylos verstrichen ist. Eine Kopie an VictorVox kann aber nicht schaden.

Einen Schadensersatz für die nicht mögliche Nichtnutzung der Grundgebührbefreiung wird es wohl nicht geben...


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Abend der Ritter,

die 12 Monate Befreiung wurden nicht mit dem Handy oder dergleichen verrechnet, sondern direkt von Victorvox. Zumindest entnehme ich das direkt der Rechnung, da dort die Grundgebühr berechnet wird, aber im gleichen Zug auch wieder abgezogen wird.

Nun gut, werd ich wohl heute noch eine Email schreiben an Superhandy und morgen direkt auf der Post ein Einschreiben hinschicken.

Danke für die Erklärungen, vielleicht bekomm ich ja noch mein Handy in dieser Woche -.-

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmal,

mittlerweile sieht es nicht so aus, als ob das Handy oder die Simkarte geliefert werden. Aufs Mails bekomme ich zwar Antwortsmails, aber es wird immer wieder versucht mit Ausreden Zeit zu gewinnen (Handy sollte letzten Freitag schon ankommen usw.).

Wie kann ich jetzt weiterverfahren? Also wie kann ich komplett kündigen, aus dem 2-Jahresvertrag rauskommen, da Super-Handy scheinbar nicht mehr den Vertrag erfüllen will oder vielleicht sogar nicht mehr erfüllen kann. Eine genaue Auskunft bekomme ich leider nicht.

Was muss ich da genau schreiben (ein Vordruck oder dergleichen wäre super, ansonsten vielleicht schon mal das wichtigste hier im Thema niedergeschrieben) ?
Vorallem, muss ich "2 mal kündigen", also bei Super-Handy und dann noch bei Victorvox?

Danke für die Hilfe schonmal, ich werd wohl nie mehr über das Internet einen Handy-Vertrag machen, gibt nur Probleme...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo drbob,


wichtig ist eine beweisbare Fristsetzung zur Nachlieferung. Sofern Sie also eine entsprechende Mail (noch) nicht verfaßt haben, wird's Zeit.

Inhaltlich sollte enthalten sein das ursprüngliche Bestelldatum sowie eine eindeutige nach dem Kalender zu bestimmende Frist (bei der Dauer, die sich das schon hinzieht, ist m.E. maximal eine Woche angemessen), bei deren Verstreichen Sie den Vertrag als nicht geschlossen abhaken.

Teilen Sie dies auf jeden Fall auch Victorvox mit, damit der Vertrag dort nicht weiterläuft, weil keine Weitergabe dieser Informationen durch Super-Handy an den Provider erfolgt.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Abend,

ich hab schon lange eine Email geschrieben (am 18.Januar - bekam auch eine Antwort, daher geh ich davon aus, dass meine Frist anerkannt wurde) mit einer Frist (nicht ganz 2 Wochen) und den von Ihnen beschriebenen Merkmalen. Bis heute ist das Handy nicht angekommen. Es sollte aber Anfangs der Woche bei Super-Handy sein und spätestens bis Mitte der Woche bei mir. Unter Mitte der Woche verstehe ich Mittwoch oder Donnerstag.
Bin ich dann noch an meine ursprüngliche Frist gebunden - die ich bis zum 31.Januar gesetzt habe?
Oder kann ich direkt morgen ein Einschreiben an Super-Handy schicken und wirksam vom Vertrag zurücktreten? Was wäre, wenn ich morgen solch ein Schreiben sende und am gleichen Tage noch der Postbote mit dem Päckchen zu mir kommen würde, müsste ich dann den Vertrag trotzdem nehmen, oder wird die Kündigung wirksam?

Kann mich wieder nur bedanken für die Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo drbob,


da Sie in der Mail eine Frist zur Nachlieferung/Erfüllung bis zum 31.01.2006 gesetzt haben, sind Sie m.E. auch an diese Frist gebunden.

Die Frist endet erst am 31.01.2006 um Mitternacht. Wenn also an dem Tag um 23:59 Uhr der Postbote auf der Türmatte steht und das Handy übergibt, ist die Lieferung noch rechtzeitig erfüllt (sehr theoretisches Konstrukt, aber es soll auch nur Illustrationszwecken dienen) und der Vertrag damit zustande gekommen.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Abend,

ok, dann führt wohl kein Weg an der von mir gesetzten Frist vorbei. Ok, kann ich zwar über einen Monat das Handy nicht nutzen, aber egal.

Heute bekam ich noch einen Brief von Victorvox. Ich zitiere am Besten:

... wie wir durch unseren Vertriebspartner erfahren haben, wird sich die Auslieferung des von Ihnen gewünschten Handys voraussichtlich um wenige Tage verzögern. Wir bitten, diesen Umstand höflichst zu entschuldigen.

Aufgrund von unvorhersehbaren Lieferengpässen beim Hersteller kann die Auslieferung der GEräte erst bis spätestens 30.01.2006 erfolgen. Für ihre Geduld möchten wir uns bereits im Vorfeld bedanken.

Wir gehen somit davon aus, dass ihr Wunschhandy Sie in Kürze (spätestens innerhalb der nächsten 10 Werktage) erreichen wird und wünschen Ihnen bereits jetzt viel Spaß damit....

----

Also ich bin jetzt wirklich komplett verwirrt. Zuerst wird mir gesagt, die Geräte sind vorhanden und eine schnelle Lieferung wird mir garantiert. Dann aber doch nicht, aus welchen Gründen auch immer. Jetzt bekomm ich den Brief wo von 2 unterschiedlichen Terminen ausgegangen wird. Einmal 10 Werktage und dann vom 30.01.2006 - einen Tag vor meiner endgültigen Frist.

Mich nervt die Sache wirklich. Auf meine Emails an victorvox wird nicht geantwortet und nun bekomme ich sowas zu hören.
Was ich mich frag, können die sich noch irgendwie rausreden, obwohl ich eine wirksame Frist ausgesprochen habe und ihr "Vertriebspartner" diese akzeptiert hat? Zumindest stillschweigend, weil er nicht widersprochen hat?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drbob
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Noch ein kleiner Nachtrag zu den "2 Fristen". Habe soeben den Briefumschlag genauer unter die Lupe genommen und dort das Datum 21.1.2006 entdeckt. Dann könnte das mit den 10 Tagen auch hinkommen, wenn ich davon ausgehe, dass der Brief am Tag zuvor geschrieben worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nane40
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, hab genau das gleiche Problem mit dem Anbieter. Habe auch von Victorvox die gleiche Mitteilung bekommen ... innerhalb von 10 Tagen bla bla bla...!

Auch ich habe bis heute kein Handy erhalten und bin auch total genervt!

Mich würde interessieren, ob du zwischenzeitlich das Handy bekommen hast bzw. ob die Vertragskündigung wirksam geworden ist bzw. angenommen wurde.

Weiterhin würde mich interessieren, wie es mit der Erstattung der Anschlussgebühr aussieht. Im Antrag steht drin, dass nach Freischaltung am 20. des Folgemonats die Anschlussgebühr aufs Konto erstattet wird. Auch auf das Geld warte ich bis heute, trotz Mahnung per Fax.

Für eine kurze Antwort vielen Dank im Voraus!

1x Hilfreiche Antwort

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