Ehrenamt - Nachträglicher Vertrag (Bindung)

11. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Luis123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamt - Nachträglicher Vertrag (Bindung)

Nehmen wir einmal an, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation welches sich seit längerer Zeit bei dieser Wehr / Organisation befindet, bekommt über den Bund die Möglichkeit zum Erwerb einer höheren Fahrerlaubnisklasse.

Zu Beginn seiner Fahrausbildung sind ihm selber keinerlei Bedingungen bekannt, nun beginnt er die Fahrausbildung. Am Ende der Ausbildung bekommt er einen Vertrag vorgelegt welcher in zur Rückzahlung bei selbst zu Vertretenden Gründen im Falle seines Wegfalls verpflichten soll und zwar für 5 Jahre (100/80/60/40/20% von der ursprünglichen Summe von ca. 2 200€). Wenn er dieses nicht unterschreibe könnten die Kosten vom Bund nicht übernommen werden.

Frage 1: Was sind in diesem Fall vertretbare Gründe?
Frage 2: Wäre dieser Vertrag rechtsgültig?
Frage 3: Wenn der Helfer diesen nicht unterschreibt kann man dann von ihm das Geld für die Ausbildung sofort verlangen - die Fahrschule wurde durch die entsendende Stelle bezahlt?

Person A, hat dabei nicht die Absicht nach der Führerscheinprüfung die Organisation zu verlassen, ist aber etwas überrascht und schockiert von der Art der Mitgliederbindung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119344 Beiträge, 39713x hilfreich)

Verträge müssen in der Relgel vorher unterschrieben werden um Wirksamkeit zu entfalten, nicht hinterher oder "mal zwischendurch".


Ich würde die Unterschrift mit der Begründung verweigern.



quote:<hr size=1 noshade>Zu Beginn seiner Fahrausbildung sind ihm selber keinerlei Bedingungen bekannt, <hr size=1 noshade>

Naja, irgendetwas wird ja shcon beschrieben/besprochen worden sein. Fraglich wäre was genau.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Luis123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es wurde nicht explizit über eine Kostenrückerstattung oder ähnliches gesprochen.
In der Bestätigung der Kostenübernahme wurde lediglich vermerkt, dass das Formular zur Kostenrückerstattung (noch) nicht unterzeichnet wurde (nähere Angaben gibt es auf diesem nicht).


Die Frage wäre ja dann nur, wie Person B ( die entsendende Stelle) reagieren kann, da diese die Kosten ja nicht an Person C ( Bund/ BBK) weiterleiten kann.

Gibt es für Person B die Möglichkeit das an die Fahrschule gezahlte Geld wieder zurückzunehmen sodass die Fahrschule sich an Person A wendet?




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#3
 Von 
Luis123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/III-6_Download/III6_Bewirtschaftung/III6_Anlage_BewirtRS.pdf?__blob=publicationFile

Seite 18-19
Anlage 1

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wundert mich etwas, da so was meist voher bekannt ist und man nur so in den Besitz des LKW-Führerscheines kommt. Mir ist noch unklar wo wir hier stehen:

quote:
Wenn er dieses nicht unterschreibe könnten die Kosten vom Bund nicht übernommen werden.

Wie soll das gehen, wenn der Auftrag von öffentlicher Seite erteilt wurde und es keinen Vertrag mit der Fahrschule gibt?
Solche Rückforderungen werden auch ohne Verträge verschickt. Der Vertrag ist IMHO auch ein Stück Psychologie. Wenn man aber aktiv ist und nachträglich so was unterschreiben soll, dann würde ich mich allerdings weigern!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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