Eidesstattliche Versicherung

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung

Wie kann man reagieren wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgeben soll, obwohl man alles richtig gemacht hat.
Ein Vertrag wird fristgerecht gekündigt. Anschließend muss man eine Smartkarte per Rückantwort zurückschicken. Dieses wird auch ordnungsgemäß durchgeführt.
Nach ca. 3 Monate kommt eine Mahnung das man die Karte zurückschicken muss.
Nach weiteren 2 Wochen eine 2 Mahnung das man die Karte zurückschicken muss.

Daraufhin wird per Mail der Absender der Mahnung darüber informiert das die Karte schon zurückgeschickt wurde.
Nun kommt ein Schreiben das man eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss Ansonsten wird eine Inkassofirma beauftragt.

Warum wird man aufgefordert eine eidesstattliche Versicherung abzugeben wenn man doch korrekt gehandelt hat.
Was ist zu tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Eine "eidesstattliche Versicherung" kann im rechtlichen Sinne sowieso nur vor einer dazu berechtigten Stelle (z.B. einem Gericht) abgegeben werden (und nur dann hat die Falschabgabe besondere strafrechtliche Folgen).

Eine gegenüber einer Privatperson/Firma abgegebene "eidesstattliche Versicherung" ist also eine ganz normale Erklärung ohne besondere Eigenschaften (nur glauben unwissende Laien wie manche Firmeninhaber, sie könnten damit besonderen moralischen Druck ausüben nach dem Motto "Falschabgabe ist strafbar nach ..." etc.).

Man *muß* so eine Erklärung sowieso nicht abgeben. Allerdings könnte es ratsam sein, nicht die Schiene "ich schalte auf stur und mache nichts, was ich nicht muß" zu fahren (die die Sache nur eskalieren läßt) und das nervenschonendere "wenn die unbedingt wollen, kriegen sie eben ihre blöde Erklärung und ich schreibe auch gerne noch "eidesstattliche Versicherung" drüber" wählen.

Das muß man dann selbst wissen. :)

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