Einhaltung von Verträgen

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Einhaltung von Verträgen

Bei AUXMONEY bekommt man Zinsen von 7 % bis 16,5 % von Privatpersonen, je nach Bonität und Score-Wert. Nun hatte ich 5.000 € an guten Bekannten für 15 % p.a. ausgeliehen, der mich anbettelte. Verwandtschaft wollte ihm nichts geben, da hochverschuldet. Erfuhr ich aber später. Ok, ist alles Beiwerk! Jetzt läuft Prozess und Gegen -RA argumentiert mit zu hohen Zinsen. Auxmoney- Überziehungszinsen und neg. Schufa blendet er aus. Was sagen die Experten?

Mein bisheriger RA argumentiert mit Einhaltung der Verträge. Beklagter führt mehrere Geschäfte, kennt MwSt., Vorsteuer und erstellt Verträge mit seinen 450-€-Angestellten. Vermietet Geldspielautomaten, führt 3 Gaststätten. Seine handschriftlichen Verträge liegen mir vor. Kann sich also nicht als unbedarfter Privatmann hinstellen.

Nutzt den Kredit seit 2 Jahren. Zahlte schon Raten zurück. Jetzt reklamiert er erst. Er hätte ja nach einer Woche rausgehen können, da jederzeit Sonderzahlungen/vollst. Rückzahlung möglich ist ohne vorfällige Zinsen.

-- Editier von Trailor85 am 26.06.2017 12:39

-- Editier von Trailor85 am 26.06.2017 12:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Was sagen die Experten?

Ich vermute mal, es ist eine Anfechtung über die Behauptung der Sittenwidrigkeit?

Für die Sittenwidrigkeit muss man bei mehr als dem doppelten über dem vergleichbaren Durchschnittszins liegen oder bei Absolut 8% darüber. Da wird durchaus unterschieden zwischen verschiedenen Varianten. Beispielsweise werden Immobilienkredite anders bewertet als Verbraucherdarlehen usw.

Zudem muss eine gewisse Unerfahrenheit beim Kreditnehmer herrschen. Aus der kurzen Schilderung könnte das ein Punkt sein, über den der Kreditnehmer man stolpert. Gerade auch, wenn man als Gewerbetreibender unterwegs ist. Aber genaue Kenntnisse in dem Bereich habe ich nicht...

Zitat:
Verwandtschaft wollte ihm nichts geben, da hochverschuldet. Erfuhr ich aber später.

Und der Bekannte kam nicht auf die Idee, diese Geldprobleme zu erwähnen? Hattest du nach seiner Bonität gefragt, ob er anderswo Schulden hatte? Wenn er da geschwindelt hatte, um das Geld zu bekommen, könnte man auch mal an Eingehungsbetrug denken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Er hatte schon mal 2.000 € aufgenommen, als er mit Freund ein Internetcafe aufmachte. Freund bürgte und Rückzahlung erfolgte mit gleichen Zinssatz. Dann verließ er das Cafe und Freund gab ihm seinen Anteil von 15.000 €. Er wollte ein Cafe aufmachen. Zeigte mir Baupläne, Kücheneinrichtungen und brauchte die 5.000 für Stühle, die es günstig in TK gab und Onkel gerade dort war. Wollte eigentlich 10.000 € haben. Das war mir zuviel. Berief sich auf vorherige Gaststätten-Erfahren mit einem Sisha-Cafe. Sein Bruder mit Haus und Anstellung in Betonwerk nahm ich als Ausfallbürge mit rein. Vertrag ließ ich auch von seiner Frau unterzeichnen und ließ mir Merc.-Auto (läuft auf Namen der Frau - Nachtigall ick hör dir trapsen) im Vertrag sicherungs-übereignen. Zahlte auch 3.000 € in 2 Jahren zurück. Sagte auch , dass er mehr zahlen könnte, aber dann kaufte er noch eine kleine Kneipe für 30.000 €, weil er dort seine Automaten sonst rausnehmen müßte, wenn anderer die Kneipe kauft. Jetzt macht der noch eine Badgaststätte, normale Gaststätte, usw. Als Freunde noch, gab er mir seinen Schuldenordner, den ich bearbeiten sollte. Ich schrieb 17 Gläubiger an, die 22.000 € Schulden einforderten. Da hatte ich ihm schon den Kredit gegeben. Den Vergleich mit 33 % akzeptierten viele. Er aber wollte denen und mir mein Geld nicht geben, obwohl er das Geld lt. Steuerberater dicke hat. hat sich voll eingerichtet, dass EV, Pfändung ins Leere laufen. Macht mit GmbH unbeschränkt rum, wo sein Bruder den GF macht. Alles auf Frau überschrieben und kassiert H4.

PS: Sisha Bar - Machte er mit anderen Türken zusammen. Ohne schriftlichen Vertrag. Dann Trennung. Die eine Seite spricht was von 60.000 €, die über den Tisch geflossen sind. Die andere von 12.000 €. Er war damals der GF. Ging drunter und drüber. Jetzt vor Gericht, aber wenn nichts Schriftliches vorliegt..... Hier auch noch 2 Klimageräte nicht bezahlt im Werte von 7.000 €.

-- Editiert von Trailor85 am 26.06.2017 19:45

-- Editiert von Trailor85 am 26.06.2017 19:49

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#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Wie sind die 8 % zu sehen? Sind dann alle Überziehungskredite mit mehr als 12 % nichtig?

Können alle Leute, die sich bei AUXMONEY Geld geborgt haben, die Zinsen anfechten? - Ich hatte diese Frage bei Auxmoney angefragt. Das "Mädel an der Rezeption" nur: " Wir haben schriftliche Verträge gemacht und alles festgehalten" . Sehr intelligente Antwort :-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Ist das ganze über AUXMONEY gelaufen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Freund bürgte und Rückzahlung erfolgte mit gleichen Zinssatz.

Das ist ein durchaus wichtiger Punkt. So man das beweisen kann, dürfte der Anwalt gut damit arbeiten können.
Denn das zeigt sehr genau, dass der Kreditnehmer wusste, was er da tat und sich mit Zinssätzen sehr gut auskannte.

Ansonsten würde ich mich halt mal auf das verlassen, was dein Anwalt tut. Hilft ja nichts.

Alles andere kann man den zuständigen Behörden anzeigen, wenn man will.

Signatur:

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