Einseitige Änderung der Kündigungsfrist Stromanbieter

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Heinrich22
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitige Änderung der Kündigungsfrist Stromanbieter

Hallo,

Einen Tarif ohne Bonus und 4 Wochen Kündigungsfrist eben auch mit Bedacht gewählt, um den jährlichen Wechsel zu vermeiden.

Genau aus diesem Grund habe ich auch den Tarif gewählt mit 4 Wochen Kündigungsfrist.

Leider hat xxx die Kündigungszeiten auf 6 Wochen erhöht ohne mein Wissen.

Und diese Woche 7 Wochen nach meiner Kündigung bekomme ich eine Mahnung, mit Hinweis ich währe noch bis Dezember 2017 Kunde.
Die Kündigung erfolgte Form und Frist gerecht. Die Abmeldung bei Westnetz erfolgte umgehend.

Wie verhalte ich mich nun?

Gruß Peter

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Heinrich22):
Leider hat xxx die Kündigungszeiten auf 6 Wochen erhöht ohne mein Wissen.

Ob Du es weist oder nicht ist nicht relevant.
Relevant ist, ob man es Dir mitgeteilt hat.
Es ist nicht unüblich, das sich solche Mitteilungen in Rechnungen wieder finden (z.B. Wir haben unserer AGB geändert, bitte beachen Sie ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinrich22
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Außer einer Preiserhöhung ist mir nichts bekannt, sonst hätte ich auch danach gehandelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Heinrich22):
Die Kündigung erfolgte Form und Frist gerecht.


Auch nachweislich?
Gab es keine Kündigungsbestätigung oder Reaktion?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Relevant ist, ob man es Dir mitgeteilt hat.

Wieso sollte so eine fundamentale Vertragsänderung einfach so ausgesprochen werden dürfen? Mit einer versteckten AGB-Änderung?

Zitat:
mit Hinweis ich währe noch bis Dezember 2017 Kunde.

War das als Antwort auf die Kündigung formuliert?
Wie war die Kündigung formuliert?

Wenn die Kündigung sauber formuliert war auf Dezember 2016 und der Anbieter den Kunden dann auflaufen lässt, dürfte er ein kleines Problem haben angesichts des ursprünglichen Vertrages.

Der Anbieter muss im übrigen die Mitteilung über die Vertragsänderung nachweisen, also dass sie dem Kunden zugesandt wurde und dass sie ausreichend sichtbar war.
Je nachdem, wann diese Vertragsänderung war, wäre zudem die Kündigung per Ende 2016 auch durchaus so auszulegen, dass man der Vertragsänderung gerade nicht zugestimmt hatte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heinrich22
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Anbieter muss im übrigen die Mitteilung über die Vertragsänderung nachweisen, also dass sie dem Kunden zugesandt wurde und dass sie ausreichend sichtbar war.
Je nachdem, wann diese Vertragsänderung war, wäre zudem die Kündigung per Ende 2016 auch durchaus so auszulegen, dass man der Vertragsänderung gerade nicht zugestimmt hatte.


Ich habe mich daran gehalten. Zu meiner Verwunderung bekam ich soeben ein Anruf der Fa. Fuxx der erklärte mir das ein interner Fehler eines Mitarbeiters aufgetreten ist und das ich ab 26.01. kein Kunde bei Fuxx bin.

Bedanke mich für die Hilfe.

Gruß Peter

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen