Hallo,
Einen Tarif ohne Bonus und 4 Wochen Kündigungsfrist eben auch mit Bedacht gewählt, um den jährlichen Wechsel zu vermeiden.
Genau aus diesem Grund habe ich auch den Tarif gewählt mit 4 Wochen Kündigungsfrist.
Leider hat xxx die Kündigungszeiten auf 6 Wochen erhöht ohne mein Wissen.
Und diese Woche 7 Wochen nach meiner Kündigung bekomme ich eine Mahnung, mit Hinweis ich währe noch bis Dezember 2017 Kunde.
Die Kündigung erfolgte Form und Frist gerecht. Die Abmeldung bei Westnetz erfolgte umgehend.
Wie verhalte ich mich nun?
Gruß Peter
Einseitige Änderung der Kündigungsfrist Stromanbieter
15. Januar 2017
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Frage vom 15. Januar 2017 | 13:17
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitige Änderung der Kündigungsfrist Stromanbieter
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#1
Antwort vom 15. Januar 2017 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatLeider hat xxx die Kündigungszeiten auf 6 Wochen erhöht ohne mein Wissen. :
Ob Du es weist oder nicht ist nicht relevant.
Relevant ist, ob man es Dir mitgeteilt hat.
Es ist nicht unüblich, das sich solche Mitteilungen in Rechnungen wieder finden (z.B. Wir haben unserer AGB geändert, bitte beachen Sie ...)
#2
Antwort vom 15. Januar 2017 | 14:17
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Außer einer Preiserhöhung ist mir nichts bekannt, sonst hätte ich auch danach gehandelt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2017 | 15:42
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDie Kündigung erfolgte Form und Frist gerecht. :
Auch nachweislich?
Gab es keine Kündigungsbestätigung oder Reaktion?
#4
Antwort vom 15. Januar 2017 | 19:36
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Relevant ist, ob man es Dir mitgeteilt hat.
Wieso sollte so eine fundamentale Vertragsänderung einfach so ausgesprochen werden dürfen? Mit einer versteckten AGB-Änderung?
Zitat:mit Hinweis ich währe noch bis Dezember 2017 Kunde.
War das als Antwort auf die Kündigung formuliert?
Wie war die Kündigung formuliert?
Wenn die Kündigung sauber formuliert war auf Dezember 2016 und der Anbieter den Kunden dann auflaufen lässt, dürfte er ein kleines Problem haben angesichts des ursprünglichen Vertrages.
Der Anbieter muss im übrigen die Mitteilung über die Vertragsänderung nachweisen, also dass sie dem Kunden zugesandt wurde und dass sie ausreichend sichtbar war.
Je nachdem, wann diese Vertragsänderung war, wäre zudem die Kündigung per Ende 2016 auch durchaus so auszulegen, dass man der Vertragsänderung gerade nicht zugestimmt hatte.
#5
Antwort vom 16. Januar 2017 | 15:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Anbieter muss im übrigen die Mitteilung über die Vertragsänderung nachweisen, also dass sie dem Kunden zugesandt wurde und dass sie ausreichend sichtbar war. :
Je nachdem, wann diese Vertragsänderung war, wäre zudem die Kündigung per Ende 2016 auch durchaus so auszulegen, dass man der Vertragsänderung gerade nicht zugestimmt hatte.
Ich habe mich daran gehalten. Zu meiner Verwunderung bekam ich soeben ein Anruf der Fa. Fuxx der erklärte mir das ein interner Fehler eines Mitarbeiters aufgetreten ist und das ich ab 26.01. kein Kunde bei Fuxx bin.
Bedanke mich für die Hilfe.
Gruß Peter
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