Einseitige Stornierung / Widerruf von Vermittler beim Mobilfunkvertrag

19. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Einseitige Stornierung / Widerruf von Vermittler beim Mobilfunkvertrag

Hallo,

Person A schließt am 03.04.2023 bei einem Unternehmen im Internet MM einen Mobilfunkvertrag ab, dieser beinhaltet ein Handy der Marke S.

Person A durchläuft alle erforderlichen Maßnahmen die zu einem Vertragsabschluss nötig waren.
Person A bekommt die Sim Karte geliefert, bei der Ware stand im Internet, dass eine Lieferung in 5-10 Tagen erfolgt.

Die Einmalzahlung für das Smartphone S wurde entsprechend bereits überwiesen. Der Mobilfunkanbieter O hat auch gleich die Simkarte geliefert und eine Abbuchung der Mobilfunkkosten ist bereits erfolgt.

Person A rief nun nach über 10 Werktagen an, was mit dem Smartphone sei und wann dieses geliefert wird.
Ein Mitarbeiter des "Vermittlers" deutete am Telefon an, dass dieser zu jeder Zeit, auch nach Widerrufsfrist den Mobilfunkvertrag kündigen kann und die Lieferung des Smartphones S verweigern kann wegen Unwirtschaftlichkeit und einige Kunden bzw. alle Kunden hätten eigentlich bereits eine Stornierung des Vertrages per Email erhalten.

Hintergrund sei ein offensichtlich falsches Angebot im Internet.

Ist dem so korrekt oder hat Person A ein Anrecht auf den Vertrag und die Lieferung von Smartphone S?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von corzde):
Ist dem so korrekt oder hat Person A ein Anrecht auf den Vertrag und die Lieferung von Smartphone S?
Hängt von den vertraglichen Bedingungen und den Einzelheiten (z.B. Preis des Smartphones).

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#2
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Könnte man das konkretisieren?
Preis des Smartphones ist sonst bei ca. 850 - 1050 Euro.

Durch den Vertrag wäre inklusive Einmalzahlung ca. 300 - 500 Euro günstiger gewesen. Vergleichbare Angebote gab es zu dem Zeitpunkt mit anderen Mobilfunkanbietern auf der gleichen Seite durch den gleichen "Vermittler", da waren dann Unterschiede beim Gesamtpaket von ca. 100 Euro dabei - Sprich Einmalzahlung + Vertrag.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von corzde):
Preis des Smartphones ist sonst bei ca. 850 - 1050 Euro.

Durch den Vertrag wäre inklusive Einmalzahlung ca. 300 - 500 Euro günstiger gewesen.
Da kann eine Vertragsanfechtung aufgrund Irrtums schon rechtens sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von corzde):
Ist dem so korrekt

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages geschaffen.



Zitat (von corzde):
den Mobilfunkvertrag kündigen kann und die Lieferung des Smartphones S verweigern kann wegen Unwirtschaftlichkeit

Das wäre kein belastbarer Anfechtungsgrund.



Zitat (von corzde):
hat Person A ein Anrecht auf den Vertrag und die Lieferung von Smartphone S?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten und aufgrund des fehlens der relevanten Fakten (Wortlaute der vertraglichen Vereinbarungen etc.) aktuell nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Welche Punkte werden denn benötigt, entsprechende Daten liefe ich dann gerne nach.
Wahrscheinlich geht es unter anderem darum, ob die Verträge miteinander gekoppelt sind und ob es entsprechende Vertragsinhalte gibt, die offensichtlich falsche Angebote zur Anfechtung wegen Irrtum beinhalten?

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Der Mobilfunkanbieter O hat auch gleich die Simkarte geliefert und eine Abbuchung der Mobilfunkkosten ist bereits erfolgt.


- SIM-Karte nicht nutzen!
- Mobilfunkvertrag bei O auch sofort nachweisbar widerrufen!
- Mobilfunkkosten spätestens 8 Wochen nach Abbuchung zurückbuchen!

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#7
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

A hat nun eine Antwort bekommen, dass eine Nachlieferung der Smartphones erfolgt.

Welche Optionen hat A nun, denn der Vertrag subventioniert ja in gewisser Weise das Smartphone, zudem kann das Smartphone nicht sofort wie gewünscht genutzt werden.

Gibt es Möglichkeiten ohne vom Vertrag zurückzutreten, von A Möglichkeiten den Anbieter eine Frist zu setzen?



Welche Lieferverzögerungen muss A hinnehmen und welche Möglichkeiten hat er dann?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von corzde):
Gibt es Möglichkeiten ohne vom Vertrag zurückzutreten, von A Möglichkeiten den Anbieter eine Frist zu setzen?

Selbstverständlich.



Zitat (von corzde):
Welche Lieferverzögerungen muss A hinnehmen

Da kommt es auf die allgemeine Lieferbarkeit des Geräte an.



Zitat (von corzde):
und welche Möglichkeiten hat er dann?

Damit zu leben, Rücktritt, Ersatzvornahme, Schadenersatz, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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