Einseitige Vertragsanpassung wegen CORONA - Sonderkündigung?

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
toprob
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitige Vertragsanpassung wegen CORONA - Sonderkündigung?

Wie sieht folgender Fall aus:

Eine Mutter hat für sein 8 jähriges Kind einen Sportvertrag vor der Corona Kriese abgeschlossen der einen festen Trainingstag und Trainingszeit (14:00 Uhr) beinhaltet.

Aufgrund der Corona Krise darf der Betreiber nun unter Auflagen wieder öffnen.
Hiezu soll die Mutter allerdings eine "Einverständniserklärung" unterschreiben die eine Anpassung der Trainingszeit auf 13:45 Uhr und auch folgendes beinhaltet:


•beachtet bitte die Änderung des Stundenplans zur Vermeidung von Personenansammlungen in den Fluren und Räumen
•Alle Kinder und Jugendlichen betreten bitte allein unsere Räumlichkeiten. Das gilt ab dem Eingangsbereich. Dort wird eine Mitarbeiterin von uns sicherstellen, dass auch alle Kinder abgeholt werden. Ausnahmsweise ist eine Begleitperson für Kinder unter 5 Jahren erlaubt, wenn diese sich 1 Tag vorher bei uns per E-Mail angemeldet hat.
•Im Eingangsbereich sind Desinfektionssprühflaschen bereitgestellt. Diese sind beim Eintreten zu benutzen.
•Alle TeilnehmerInnen bringen einen Mundschutz mit und tragen diesen ab Betreten des Studios auf dem Weg zum und vom Kursraum. Während des Kursbetriebes im Kursraum kann dieser abgenommen werden.
•Alle TeilnehmerInnen halten bitte 1,5 m Abstand voneinander und halten sich bitte vor Eintreten in den Saal auf den Stühlen im entsprechenden Wartebereich auf.
•Es darf während des Unterrichts immer nur ein/e TeilnehmerIn auf die Toilette. Bei den Kindern dies bitte zu Hause besprechen. Bei den Kindern bitte auch nochmal auf das Händewaschen aufmerksam machen.
•Die TeilnehmerInnen kommen bitte umgezogen und schon frisiert. Die Umkleiden müssen geschlossen bleiben. Die Sachen werden mit in den Saal genommen. Bitte bringt nur eine kleine Tasche mit. Alle TeilnehmerInnen müssen auf Socken trainieren (Stoppersocken)/Ballettschläppchen sind erlaubt.
•Bitte bringt unbedingt eine eigene Auflage - Wolldecke oder Sportmatte - mit. Gerne könnt Ihr eigene Handgeräte mitbringen, die Ihr wieder mitnehmen müsst.
•Beim Bringen und Abholen der Kinder und Jugendlichen sind Ansammlungen auf dem Vorhof zu vermeiden. Bitte achtet daher auf den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m.
•Kinder/TeilnehmerInnen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankungen dürfen nicht am Kurs teilnehmen und bleiben bitte zu Hause.

Die Mutter hat sich nun auf das BGB § 314 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) berufen und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag aufgrund von Unzumutbarkeit gekündigt, da sie allein schon mit der Trainingszeit, dem Betretungsverbot der Eltern und dem Ausschluss vom Unterricht bei Erkältungssymptomen nicht einverstanden ist.
Auch ihr 8 jähriges Kind lehnt den Unterricht unter diesen Umständen ab und auch explizit das tragen einer Maske und das alleinige betreten der Räumlichkeiten.

Dem Betreiber wurde von der Mutter eine Frist gesetzt um die normalen vertraglichen Vereinbarungen wieder herzustellen.
Der Betreiber lehnt die Kündigung ab, hat die Frist verstreichen lassen und behauptet es stehe der Mutter kein Sonderkündigungsrecht zu, da die Vorgaben nicht Ihm zu verschulden sind und diese zumutbar wären.
Die Mutter soll die vertraglich vereinbarte 3 monatige Kündigungsfrist einhalten und weiter die Kurs Gebühr zahlen.


FRAGEN:

Steht der Mutter das Recht auf Sonderkündigung zu?

Ist der Vertrag überhaupt noch gültig wenn die Einverständniserklärung nicht von der Mutter unterzeichnet wird?

Darf das Kind auch ohne unterschriebene Einverständniserklärung zum Unterricht kommen, auch verspätet?




Vielen Dank für eine Antwort.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von toprob):
Steht der Mutter das Recht auf Sonderkündigung zu?

So wie ich das sehe, ja



Zitat (von toprob):
Ist der Vertrag überhaupt noch gültig wenn die Einverständniserklärung nicht von der Mutter unterzeichnet wird?

Ja



Zitat (von toprob):
Darf das Kind auch ohne unterschriebene Einverständniserklärung zum Unterricht kommen, auch verspätet?

Es wird wohl eher nicht rein kommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Solche Verträge haben oftmals Klauseln, die eine einseitige Veränderung wie hier die zeitlich geringe Vorverlegung des Beginns zulassen. Dass müsste man den eigenen Unterlagen entnehmen.

Das mit Einverständniserklärung betitelte Papier ist im Wesentlichen eine Kenntniserklärung, der ich keine weitere Bedeutung zumessen würde, zumal die dort aufgezeigten Regelungen vermutlich an anderer Stelle verbindlich stehen. Hieraus lässt sich jedenfalls kein Sonderkündigungsrecht ableiten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Steht der Mutter das Recht auf Sonderkündigung zu?

Das steht und fällt mit der Frage, ob die Änderungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Zitat aus §314 BGB)

Das ist nun sehr dehnbar, weil es sich um eine Wertungsfrage handelt.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht so schwerwiegend ist, dass es für eine Sonderkündigung reicht. Denn die Hauptleistung - nämlich das Training an sich - scheint ja uneingeschränkt angeboten zu werden. Die Einschränkungen betreffen im Wesentlichen das Ankommen und Abholen - und gehen auch nicht über das hinaus, was in Schulen zur Zeit üblich ist (zumindest in meinem Bundesland - da gibt es auch Betretungsverbote für Eltern und Maskenpflicht bis zu dem Zeitpunkt, wo das Kind im Klassenraum auf dem Stuhl sitzt).
Einzig aussichtsreicher Ansatzpunkt wäre die Änderung der Uhrzeit. Aber bei nur 15 Minuten Verschiebung wäre ich skeptisch, dass da ein Gericht eine Unzumutbarkeit sieht.

Zitat:
Ist der Vertrag überhaupt noch gültig wenn die Einverständniserklärung nicht von der Mutter unterzeichnet wird?
Darf das Kind auch ohne unterschriebene Einverständniserklärung zum Unterricht kommen, auch verspätet?

Ohne unterschriebene Einverständniserklärung wird das Kind nicht am Training teilnehmen dürfen. Dann zahlt man, ohne dass das Kind eine Leistung bekommt. Sinnvoll ist das nicht ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toprob
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Solche Verträge haben oftmals Klauseln, die eine einseitige Veränderung wie hier die zeitlich geringe Vorverlegung des Beginns zulassen. Dass müsste man den eigenen Unterlagen entnehmen.


Solch eine Klausel oder der gleichen existiert nicht, es handelt sich um einen ganz einfachen und gering gehaltenen Vertrag mit lediglich 8 AGB Punkten.

Zitat:
Das mit Einverständniserklärung betitelte Papier ist im Wesentlichen eine Kenntniserklärung, der ich keine weitere Bedeutung zumessen würde, zumal die dort aufgezeigten Regelungen vermutlich an anderer Stelle verbindlich stehen.


Auf dem zu unterzeichnenden Papier steht als Überschrift "Einverständniserklärung" und diese beinhaltet auch die neue Trainingszeit. Weitere Regelungen der Einverständniserklärung sind auch anderswo nicht vermerkt.

Fakt ist doch, dass die Einverständniserklärung eine Vertragsanpassung (hier die Uhrzeit) beinhaltet und rein rechtlich muss die Mutter doch der Anpassung zustimmen, ansonsten ist der Vertrag doch nichtig, oder sehe ich das falsch?

Zitat:
Das steht und fällt mit der Frage, ob die Änderungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Zitat aus §314 BGB)


Angenommen die Mutter arbeitet bis 13:00 Uhr, muss auf dem Heimweg ein weiteres Kind aus der Kita holen, dann das 8 jährige Kind aus der Schule, nun mit beiden wieder nach hause, da muss sich das Kind für den Sportunterricht umkleiden (da ja die Umkleideräume geschlossen sind beim Betreiber),
folglich schaffen sie es zeitlich nicht bis 13:45 Uhr vor Ort zu sein.

Vorher konnte die Mutter direkt nach der Schule zum Sport, dort konnte sich das Kind umziehen und es standen auch noch 15 Minuten mehr zur Verfügung.

Auch kann und möchte das Kind nicht allein zum Ort des Sportunterricht gehen, es ist schließlich 8 Jahre alt und der Weg zum Sport gute 15-20 Minuten zu Fuß und der Mutter ist es nicht zumutbar die Aufsichtspflich zu verletzen.

Wie würde es dann ausschauen?





-- Editiert von toprob am 09.06.2020 07:37

-- Editiert von toprob am 09.06.2020 07:39

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Fakt ist doch, dass die Einverständniserklärung eine Vertragsanpassung (hier die Uhrzeit) beinhaltet und rein rechtlich muss die Mutter doch der Anpassung zustimmen, ansonsten ist der Vertrag doch nichtig, oder sehe ich das falsch?

Ja, das sehen Sie wahrscheinlich falsch.
Entweder ist die Vertragsanpassung unzumutbar, dann können Sie sowieso fristlos kündigen. Eine Verweigerung der Unterschrift bringt also keinen Mehrwert, sondern eröffnet einen unnötigen "Nebenkriegsschauplatz", der die Sache (wohl zu Ihren Ungunsten) verkompliziert.
Oder die Vertragsanpassung ist zumutbar, dann wäre eine Verweigerung der Unterschrift ein sinnloser Annahmeverzug. D.h. Sie müssten weiterzahlen, ohne dass Ihr Kind eine Leistung erhält.
Es ist also keine Konstellation denkbar, in der die Verweigerung der Unterschrift Ihnen einen Vorteil bringt.
Es kommt letztendlich auf die Frage an, ob die Einschränkungen so gravierend sind, das es für eine fristlose Kündigung nach §314 BGB reicht. Diese Frage lässt sich auch nicht dadurch umgehen, indem Sie die Unterschrift verweigern.

Zitat:
Angenommen die Mutter arbeitet bis 13:00 Uhr, muss auf dem Heimweg ein weiteres Kind aus der Kita holen, dann das 8 jährige Kind aus der Schule, nun mit beiden wieder nach hause, da muss sich das Kind für den Sportunterricht umkleiden (da ja die Umkleideräume geschlossen sind beim Betreiber), folglich schaffen sie es zeitlich nicht bis 13:45 Uhr vor Ort zu sein.

An das Argument "neue Uhrzeit kollidiert mit der Schule des Kindes" hatte ich auch schon gedacht.
Wenn nach Schulschluss jetzt die entscheidenden 15 Minuten fehlen, um das Training erreichen zu können, dann könnte(!) das reichen. Wann endet denn die Unterrichtszeit des Kindes an dem Tag?
Die Argumente "Arbeitszeit der Mutter" und "weiteres Kind muss aus Kita abgeholt werden" zählen eher nicht.

Zitat:
Auch kann und möchte das Kind nicht allein zum Ort des Sportunterricht gehen, es ist schließlich 8 Jahre alt und der Weg zum Sport gute 15-20 Minuten zu Fuß und der Mutter ist es nicht zumutbar die Aufsichtspflich zu verletzen.

Schwierig. In meiner Stadt (Großstadt) wird erwartet, dass auch Erstklässler einen 15-20 minütigen Weg alleine zu Fuß bewältigen können.

Insgesamt erscheint eine (eventuelle) Kollision mit der Unterrichtszeit des Kindes das aussichtsreichste Argument zu sein.

Sie müssen sehen, dass der Trainingsanbieter sich offensichtlich sehr bemüht, trotz der Corona-Krise (an der der Trainingsanbieter ja völlig schuldlos ist) die Haupt-Leistung des Vertrages so weit wie möglich zu erbringen und die Einschränkungen möglichst gering zu halten.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird der Trainingsanbieter dieses Bemühen zu seinen Gunsten in die Waagschale werfen. Es wird dann die Frage kommen, welche Bemühungen Sie unternommen haben, um das Training weiternutzen zu können. ("Wir haben alles getan, damit der Trainingsbetrieb wieder weitergeht; der Kunde hat aber keinerlei Flexibilität gezeigt, um das Angebot nutzen zu können...")

Damit sind wir bei einem weiteren wichtigen Punkt. Sie können mit dreimonatiger Frist sowieso kündigen. D.h. Sie müssen maximal drei Monate den Beitrag zahlen.
Wenn Sie es auf einen Rechtsstreit anlegen, dürfte das Gesamtkostenrisiko ungünstig sein.
Sollten Sie vor Gericht gewinnen, müssen Sie nichts zahlen und alles ist gut.
Sollten Sie vor Gericht verlieren, müssten Sie den Beitrag für die drei Monate zahlen plus die Gerichtskosten plus die Anwaltskosten des Trainingsanbieters plus Ihre eigenen Anwaltskosten (wenn Sie sich einen Anwalt nehmen).
Ich weiß ja nicht, wie hoch der Beitrag für drei Monate Training ist - aber ein Rechtsstreit lohnt sich (rein finanziell gesehen) wahrscheinlich nur, wenn das Training entweder extrem teuer ist oder die Gewinnchanchen vor Gericht sehr hoch sind.



-- Editiert von drkabo am 09.06.2020 08:33

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von toprob):
und diese beinhaltet auch die neue Trainingszeit.
ergibt sich aus dem obigen Text nicht.

Zitat (von toprob):
Auch kann und möchte das Kind nicht allein zum Ort des Sportunterricht gehen, es ist schließlich 8 Jahre alt und der Weg zum Sport gute 15-20 Minuten zu Fuß

Ist auch nicht durch das Papier gefordert. So wie ich es lese dürfen die Eltern nur nicht aufs Gelände oder ins Gebäude.

Zitat (von toprob):
und rein rechtlich muss die Mutter doch der Anpassung zustimmen, ansonsten ist der Vertrag doch nichtig, oder sehe ich das falsch?
Dass siehst du in dieser Absolutheit falsch, denn Dauerschuldverhältnisse können auch einseitig angepasst werden (§ 313 BGB). Im Zweifel wird dann geprüft ob die Anpassung zumutbar ist.

Stell Dir selber mal die Frage un beantworte sie Dir unter Würdigung nur der relevanten Fakten.

Ich hab den Eindruck Dein Kind will da nicht mehr hin und Du suchst einen Grund - egal wie.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Sie müssen sehen, dass der Trainingsanbieter sich offensichtlich sehr bemüht, trotz der Corona-Krise (an der der Trainingsanbieter ja völlig schuldlos ist) die Haupt-Leistung des Vertrages so weit wie möglich zu erbringen und die Einschränkungen möglichst gering zu halten.


So sehe ich das auch. Und sicherlich macht er diese Regelungen nicht zum Spaß sondern sie gehören zum Hygienekonzeot was er vorlegen muss um den Betreib öffnen zu können.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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