Hallo,
ich habe mit einem Unternehmen vereinbart, dass die monatlich eine Summe X für den Verwendungszweck Y von meinem Konto abbuchen dürfen. Es gab von dem Unternehmen auch ein Forumlar dazu, was ich ausfüllen und unterschreiben sollte. Das habe ich auch getan. Es steht oben drüber Abbuchungsauftrag für Lastschriften. Dann muss man in einigen Feldern seine Daten eingeben. Unten drunter steht dann ein Satz, ich zitiere: 'Hiermit ermächte ich Sie, die von dem Zahlungsempfänger für mich bei Ihnen eingereichten Lastschriften zu Lasten meines Kontos einzulösen. Dieser Auftrag ist widerruflich.'
Zum einen finde ich, ist das schon ein ganz blöd formulierter Schachtelsatz, wo man erst beim zweiten Mal den genauen Sinn versteht. Ich zumindest.
Will mich das Unternehmen womöglich reinlegen? Denn soweit ich weiß, ist ein Abbuchungsauftrag nicht bei der Bank zu widerrufen. Bei einer falschen Lastschrift kann man doch innerhalb von 6 Wochen widerrufen.
Kann mir jemand mal genau den Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung mit Vor- und Nachteilen erklären?
Was kann ich gegenüber dem Unternehmen tun, damit ich das umformuliere, ein formloses Schreiben aufsetzen?
Es soll ja nicht willkürlich mein Konto geplündert werden können.
Danke!
-- Editiert von danysahne01 am 18.07.2007 10:23:09
Einzugsermächtigung - Abbuchungsauftrag
Der Satz ist zwar blöd formuliert, aber m.E. keine Falle. Der Satz ist so formuliert, dass quasi die Bank beauftragt wird zur Abbuchung. Und das ist auch richtig so.
So viel ich weiß, lässt sich auch der so erteilte Auftrag/Ermächtigung bei der Bank widerrufen. Kann mich aber täuschen.
quote:
Bei einer falschen Lastschrift kann man doch innerhalb von 6 Wochen widerrufen.
Das ist ein Irrglaube. DIe 6-Wochenfrist existiert so nicht, auch wenn die Banken einem das gerne so weismachen wollen. Ich meine damit: Lastschriften lassen sich auch nach Ablauf von 6 Wochen noch 'zurückholen'.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Du hast deiner Bank einen Abbuchungsauftrag erteilt. Der Zahlungsempfaenger wird diesen an deine Bank weiterleiten. Du hast also quasi deiner Bank gesagt: "Wenn der kommt und was haben will, dann gebt es ihm." Einen solchen Abbuchungsauftrag kannst du nur gegenueber deiner Bank widerrufen und dies auch nur fuer zukuenftige Abbuchungsversuche. Du musst der Bank dann mitteilen, dass die zukuenftig an diesen Zahlungsempfaenger nichts mehr rausruecken duerfen. Bereits getaetigte Abbuchungen koennen bei diesem Verfahren nicht ueber die Bank zurueck geholt werden, sondern nur noch vom Zahlungsempfaenger selbst.
Beim Lastschriftverfahren ermaechtigst du hingegen den Zahlungsempfaenger, sich von deinem Konto sein Geld zu holen. Der Bank liegt bei diesem Verfahren nichts vor und es reicht die Behauptung des Zahlungsempfaengers aus, von dir eine entsprechende Genehmigung zu haben. Die Bank prueft das nicht weiter (kann sie auch gar nicht) und zahlt. Im Lastschriftverfahren erfolgte Zahlungen koennen innerhalb bestimmter Zeitraeume ohne Angabe von Gruenden ueber die Bank zurueck geholt werden. Es reicht die Mitteilung an die eigene Bank: "Ich will die Kohle zurueck!". Die Kosten hierfuer werden dann dem Empfaenger auferlegt.
Gruss
CAM
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Hm, also wäre es doch schlauer, eine Einzugsermächtigung mit Höhe (es ist ein monatlicher fester Betrag) und Verwendungszweck Soundso zu vereinbaren. Denn bei einem Abbuchungsauftrag, wenn ich es richtig verstande habe, könnte der Zahlungsempfänger doch tatsächlich immer und in jeder Höhe, sofern Deckung besteht, mein Konto plündern und dieser Widerruf und Rückbuchung, wie man es von der Einzugsermächtigung kennt, gibts hier nicht. Ganz schön gerissen von dem Unternehmen.
Ich habe heute auch ein Schreiben von der Bank bekommen, dass dieser Abbuchungsauftrag für Lastschriften zu Gunsten der Firma XY eingegangen ist. Da es für Privatkunden eher unüblich ist, haben die es erstmal nicht ausgeführt und wollen sicherheitshalber mit mir Rücksprache halten. Einerseits ganz gut von meiner Bank, dass die so aufmerksam sind, sonst hätte ich es vielleicht nicht gemerkt, dass ich statt einer Einzugsermächtigung, einen Abbuchungsauftrag erteilt habe. Ist mir auch erst aufgefallen, als ich mir die gemachte Kopie von dem Formular noch mal angesehen hab.
Inzwischen ist es aber so, dass das Unternehmen einmal eingezogen hat, die Bank aber genau in dieser Zeit den Brief an mich geschickt hat und erstmal diesen Betrag (20,30 Euro) zurückgebucht hat.
Wer zahlt denn nun diese Rücklastschrift bzw. die Gebühren??? Ich hab ja nicht widersprochen, sondern die Bank, weil der Brief mit der o.g. Mitteilung ja noch an mich unterwegs war.
Kann ich auch entscheiden, dass ich den Abbuchungsauftrag mit Rücksprache mit meiner Bank und den Informationen zu den Risiken nicht möchte, sondern eine Einzugsermächtigung erteile???
-- Editiert von danysahne01 am 18.07.2007 15:17:32
quote:
Kann ich auch entscheiden, dass ich den Abbuchungsauftrag mit Rücksprache mit meiner Bank und den Informationen zu den Risiken nicht möchte, sondern eine Einzugsermächtigung erteile???
Das kommt darauf an, was du mit denen vertraglich vereinbart hast. Wenn der Abbuchungsauftrag Bestandteil des Vertrages ist, dann bist du auch daran gebunden und kannst hoechstens versuchen, mit deinem Vertragspartner eine freiwillige Vertragsaenderung bezueglich der Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Darauf muss der dann aber natuerlich nicht eingehen.
Dies alles geht die Bank aber nichts mehr an und betrifft ausschliesslich dich und deinen Vertragspartner. Der Bank ist es egal, aus welchem Grund du welche Auftraege erteilst und welchen Einfluss deren Ausfuehrung oder Stornierung auf deine vertraglichen Verpflichtungen hat.
Gruss
CAM
Hm, naja gut. Es steht im Vertrag drin, dass die Zahlungsweise der besonderen Absprache bedarf. Und als ich darum gebeten hatte, monatlich den Betrag X zu bezahlen, waren die einverstanden und es kam halt dieses Formular. Aber zurückbuchen, wie man es von den gewöhnlichen Einzugsermächtigungen her kennt, geht nicht, oder wie?
Und was ist nun mit den nun entstandenen Rücklastgebühren, weil meine Bank widersprochen hat und das Geld zurücküberwiesen hat. Das Unternehmen ging ja davon aus, der Auftrag wurde von der Bank ausgeführt. War ja auch schon der Bankstempel meiner Bank drauf. Die wollten halt nur noch mal Rücksprache halten sicherheitshalber. hmmm ..... 'kopfkratz'
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