Einzugsermächtigung & Vertragsrecht

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2025 00:18:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzugsermächtigung & Vertragsrecht

Guten Abend,
ich habe mich Ende März06 auf einer Internet-Geschirrtauschboerse angemeldet um für meine Lebensgefährtin eine bestimmte Kaffeetasse zu beschaffen. Dazu habe ich mit der Betreiberin telefoniert und erfragt wie ich das am Besten einstielen solle. Antwort: „Füllen Sie einfach das Online-Formular aus“. In dem Formblatt stand zwischen den Zeilen der Satz: Für die Speicherung berechnen wir eine einmalige Kostenpauschale von 7,00 Euro. Da für mich nicht erkenn bar war wann dieser Betrag zu entrichten ist und auch keine Kontonummer erfragt wurde war für mich völlig klar, dass dieser Betrag nur bei erfolgreicher Vermittlung zu zahlen ist. Sonst hätte ich die Sache auch sofort abgeblasen. AGBs gibt es übrigens auf der Seite nicht. Nur eine Rubrik „Sie haben Fragen?“ (dazu später). So vergingen 2,5 Monate ohne weitere Kontakte zur Geschirrboerse. Mitte Juni erhielt ich einen Brief mit einem Angebot über zwei Tassen, zwei Teller (usw.) des gesuchten Geschirrs. Die Kosten wurden mit 24,00 € je Tasse, Vermittlungsprovision = 10 % (min. 5,00 €) und Transportspesen = 8,00 € angegeben. Nun sah ich mich auch veranlasst die 7,00 € Kostenpauschale zu entrichten. In Summe also 44,00 € für eine schlichte Kaffetasse.!!! Ich war auch bereit diesen Wahnsinnspreis zu bezahlen, wenn denn die Tasse der gesuchten entspräche. Zur Sicherheit rief ich also bei der Geschirrboerse noch einmal an um mich zu vergewissern. Ich sollte daraufhin nochmals die Maße, Dekornamen und Bilder zuschicken. Das habe ich dann auch noch einmal getan und in die Mail geschrieben dass, wenn alles seine Richtigkeit hätte ich eben diese 44,00 € bezählen würde und zwar per Lastschrift. Dazu habe ich leichtsinnig meine Kontoverbindung mitgeschickt. Tags darauf bekam ich einen Anruf dass die Dame sich leider geirrt hätte – die angebotenen Geschirrteile entsprächen leider nicht dem Gesuchten. Die Sache war für mich vorläufig vom Tisch. Zwei Wochen später habe ich dann voller Entsetzten festgestellt dass mir die Dame die 7,00 € trotzdem schon einmal abgezogen hatte. Voller Ärger ließ ich diese anschließend zurückbuchen. Schließlich hatte ich über diesen Betrag weder eine Ankündigung, noch ein Rechnung erhalten. Auch kann ich die Sache nicht ganz einsehen. Bei den Preisen erwarte ich eine Vorleistung der Geschirrboerse und nur eine Bezahlung im Erfolgsfall. Also habe ich umgehend die 7,00 € von meiner Bank zurückbuchen lassen. Drei Tage Später erhielt ich dann wieder einen Brief in dem ich zur Zahlung der 7,00 € + 8,00 € Stornogebühren aufgefordert werden. Kein Anschreiben, keine Erklärung.

Nun frage ich mich ganz besorgt wie die Sache wohl ausgehen wird und wer hier Recht hat/erhält. Ich bin der Meinung dass ich keine Einzugsermächtigung für Teilbeträge herausgegeben habe – schon gar nicht ohne die Tasse auch wirklich zu erhalten. Ferner bin ich der Meinung dass die Dame bei erfolgreicher Vermittlung mehr als reichlich belohnt wird.

In der Rubrik „Sie haben Fragen?“ Steht übrigens: „Frage/Warum soll ich 7 Euro bezahlen?“ Antwort: „Jede Mail, jeder Brief, jedes Fax muss bearbeitet werden. Identifizierung, abgleichen mit der Datenbank usw. alles dies kostet Zeit, die wir nicht für Anfragen aufwenden wollen, die nicht ernst gemeint sind.“
Dazu sage ich meine Ernsthaftigkeit habe ich bewiesen und „Schutzgebühren“ werden beim Kauf üblicher Weise gutgeschrieben.
„Frage/Wie und wann muss ich bezahlen?“ Antwort: „Die Kostenpauschale sofort.“ Das möchte ich 1. ohne Gegenleistung nicht einsehen, 2. wurde das Geld 2,5 Monate nicht eingefordert, sonder 3., erst mit einem Angebot über eine völlig falsche Tasse eingezogen. So kann jeder leicht zu Geld kommen: Biete eine Dienstleistung, erfülle dann falsch und kassiere trotzdem.

Also wer hat hier Recht?

Vielen Dank für Eure Antworten
Schönen Abend
Micha




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

quote:

Für die Speicherung berechnen wir eine einmalige Kostenpauschale von 7,00 Euro


Ich denke, das ist mehr als eindeutig. Ich weiss beim besten Willen nicht, wie man auf die Idee kommen kann, es handele sich hier dennoch um eine erfolgsabhaengige *Gebuehr*.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 14.07.2006 04:08:25

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#2
 Von 
guest-12326.10.2025 00:18:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für due Antwort (auch wenn sie mir nicht gefällt).

Weitere Meinungen?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13223 Beiträge, 4505x hilfreich)

Erst mal sehr ich das genauso. Hilfreich könnte vielleicht mal die Internetadresse dieser Tauschbörse sein, damit man sich mal ansehen kann, was da genau steht.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
guest-12326.10.2025 00:18:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Internetseite lautet www.geschirrboerse.de. Aber ich glaube da gibt es noch mehr Fakten die interesssant sein dürften. Z.B. das ich meine Einzugsermächtigung an den Erfolg, also die Lieferung des Tasse, gebunden habe. Oder dass bei den Preisangaben kein Brutto/Netto steht. Dass ich nie eine Rechnung für die 7,00 € gesehen habe.

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#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 989x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12326.10.2025 00:18:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kater Freddy, das war's zu den Themen Rechnung und Brutto/Netto. Lass mich immer gern belehren. Aber was meinst Du mit "Damit was Du einverstanden."? Ich war damit einverstanden das mir Geld abgebucht wird wenn ich die Leistung, nämlich die Tasse, erhalte. Tatsächlich hab ich sie aber nicht bekommen. Was mich an der Sache stört: Ich zahle, kann aber nicht erkennen dass mein Gegenüber sich ernsthaft um mein Ansinnen bemüht. Statt dessen bekomme ich ein Angebot über eine Sache die ich nie gewollt habe. An anderer Stelle würde man das wohl Pfusch nennen oder? Dann kann ja jeder eine Leisung anbieten, Geld dafür verlangen, braucht aber nie zu leisten.

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#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 989x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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