Endabrechnung trotz Sonderkündigung

21. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
TobinhoFCB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Endabrechnung trotz Sonderkündigung

Guten Tag,

ich habe bei Klarmobil wegen meines anstehenden Auslandssemesters von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, zurück kam folgende Mail:

Hallo Herr X,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice.

Ihre Anfrage auf vorzeitige Vertragsaufhebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben wir mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Die vorzeitige Beendigung Ihres klarmobil.de Anschlusses ist zum 31.12.2017 möglich.

Damit wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten können, senden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer X eine erneut einen Nachweis für Ihren Verzug ins Ausland (zum Beispiel die Abmeldebescheinigung aus Deutschland, die Versetzung durch den Arbeitgeber oder die Anmeldebescheinigung des jeweiligen Landes) in Textform.

Da der Zeitpunkt des Vertragsendes vor dem regulären Laufzeitende, dem 28.12.2018, liegt, werden alle vertraglich vereinbarten Basisleistungen in Höhe von insgesamt 118,44 Euro berechnet.

Kann das rechtens sein, dass man mir diesen Betrag in Rechnung stellt?

Mit freundlichen Grüßen

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso solltest du denn überhaupt ein Sonderkündigungsrecht haben? Das ist doch kein Festnetzanschluss oder?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobinhoFCB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wieso solltest du denn überhaupt ein Sonderkündigungsrecht haben? Das ist doch kein Festnetzanschluss oder?


Naja die habe ich halt seitens des Anbieters, aber kann das sein dass man mir die in Aussicht stellt, mir dann aber trotzdem den vollen Betrag bis Vertragsende in Rechnung stellt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Steht das wirklich so im Vertrag (den AGB) drin, dass du so ein Sonderkündigungsrecht hast?

Zitat:
aber kann das sein dass man mir die in Aussicht stellt, mir dann aber trotzdem den vollen Betrag bis Vertragsende in Rechnung stellt?

Wenn du kein Sonderkündigungsrecht hast, dann ist das erst mal so richtig, Ja.

Ggf. wäre zu untersuchen, ob das einer der Fälle ist, wo das TKG zieht. Also eine Leistung, die am neuen Wohnort nicht mehr angeboten werden kann. Wenn die diese Leistung aber weiterhin anbieten können, weiß ich nicht, wo dein Sonderkündigungsrecht herkommen soll.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TobinhoFCB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Steht das wirklich so im Vertrag (den AGB) drin, dass du so ein Sonderkündigungsrecht hast?

Zitat:
aber kann das sein dass man mir die in Aussicht stellt, mir dann aber trotzdem den vollen Betrag bis Vertragsende in Rechnung stellt?

Wenn du kein Sonderkündigungsrecht hast, dann ist das erst mal so richtig, Ja.

Ggf. wäre zu untersuchen, ob das einer der Fälle ist, wo das TKG zieht. Also eine Leistung, die am neuen Wohnort nicht mehr angeboten werden kann. Wenn die diese Leistung aber weiterhin anbieten können, weiß ich nicht, wo dein Sonderkündigungsrecht herkommen soll.


Da ich in die USA ziehe kann die Leistung wohl nicht mehr erbracht werden. Und die Kündigung wurde ja auch wie geschrieben bestätigt, nur stellt man mir den Grundbetrag für die restlichen 12 Monate nach Vertragsende trotzdem in Rechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nur weil man einen Vertrag vorzeitig auflösen darf, bedeutet das ja nicht automatisch das dann keine Zahlungen (z.B. als Schadenersatz) mehr anfallen.



Zitat (von TobinhoFCB):
ich habe bei Klarmobil wegen meines anstehenden Auslandssemesters von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht

Da müsste man erst mal wissen, was genau zum Thema "Sonderkündigungsrecht" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Zitat (von TobinhoFCB):
Da ich in die USA ziehe kann die Leistung wohl nicht mehr erbracht werden.

Mobilfunktelefonie funktioniert heutzutage fast weltweit (Nordkorea, Antarktis, ... mal ausgenommen).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen