Energieliefervertrag - Widerrufsrecht bei Tarifwechsel / neuer Vertrag

2. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
VitaminABC
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Energieliefervertrag - Widerrufsrecht bei Tarifwechsel / neuer Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, ob und wann das Widerrufssrecht bei Tarifwechseln bei Stromlieferverträgen greift.
Es gibt schon viele Beiträge hier im Forum zu dem Thema, aber bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (so geregelt in § 356 Abs. 2 Nr.2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss hat man 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären.
Quelle: Bundesnetzagentur

Aber wann ist "Abschluss des Vertrages"?

Situation:
06.10.2022: Onlinewechsel den zum 04.01.2023 auslaufenden Tarifs. Stromanbieter schickt Auftragsbestätigung ohne Widerrufsbelehrung.
Inhalt: Umstellung des Vertrags (O-Ton Anbieter) wurde zum 05.01.2023 vorgemerkt. Wenn der Termin umgesetzt werden kann, folgt eine Vertragsbestätigung.

20.12.2022: Tarifbestätigung inkl. Widerrufsbelehrung.
Neuer Vertrag (O-Ton Anbieter) bei Firma und Lieferung zum 05.01.2023 wird bestätigt.

Frage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich?

Vielen Dank im Voraus!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich würde sagen, dass es (sogar unabhängig davon, wann der Vertrag wirklich abgeschlossen wurde) noch widerrufbar sein müsste.

Da erst am 20.12.2022 über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde, beginnt die Frist auch erst an diesem Tag.

Wohlgemerkt unter der Annahme, dass tatsächlich im Oktober nicht über den Widerruf informiert wurde.
In dem Fall müsste man doch nochmal prüfen, wann genau der Vertrag abgeschlossen wurde. Da sich der Auftragnehmer hier aber ausdrücklich eine Prüfung, ob eine Umsetzung möglich ist vorbehalten hat, liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Vertrag erst mit Tarifbestätigung vom Auftragnehmer angenommen wurde.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von VitaminABC):
Frage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich?


Aus meiner Sicht ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von VitaminABC):
Frage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich?

Bei einem Tarifwechsel dürfte das anders aussehen als bei einem neuen Vertrag. Und der Schilderung nach war es nur ein Tarifwechsel ...



Zitat (von VitaminABC):
Aber wann ist "Abschluss des Vertrages"?

Das sollte man den eigenen Unterlagen entnehmen können - unter umständen war das schon vor Jahren.



Zitat (von VitaminABC):
Neuer Vertrag (O-Ton Anbieter) bei Firma und Lieferung zum 05.01.2023 wird bestätigt.

Und, ist es tatsächlich ein neuer Vertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Der Tarifwechsel während eines laufenden Vertrages ist selbst ein Vertrag zur Durchführung einer Vertragsänderung.
Dieser Vertrag zur Durchführung einer Vertragsänderung per Fernkommunikationsmittel unterliegt den Regelungen des Widerrufsrechts, wenn sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern. Das ist bei einem Tarifwechsel regelmäßig der Fall.

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#5
 Von 
VitaminABC
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
danke für eure Einschätzung.
Der Energielieferant hat dem Widerspruch zugestimmt.

Der Tarifwechsel wurde zurückgenommen - der alte Tarif läuft jetzt weiter.

0x Hilfreiche Antwort

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