Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, ob und wann das Widerrufssrecht bei Tarifwechseln bei Stromlieferverträgen greift.
Es gibt schon viele Beiträge hier im Forum zu dem Thema, aber bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (so geregelt in § 356 Abs. 2 Nr.2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss hat man 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären.
Quelle: Bundesnetzagentur
Aber wann ist "Abschluss des Vertrages"?
Situation:
06.10.2022: Onlinewechsel den zum 04.01.2023 auslaufenden Tarifs. Stromanbieter schickt Auftragsbestätigung ohne Widerrufsbelehrung.
Inhalt: Umstellung des Vertrags (O-Ton Anbieter) wurde zum 05.01.2023 vorgemerkt. Wenn der Termin umgesetzt werden kann, folgt eine Vertragsbestätigung.
20.12.2022: Tarifbestätigung inkl. Widerrufsbelehrung.
Neuer Vertrag (O-Ton Anbieter) bei Firma und Lieferung zum 05.01.2023 wird bestätigt.
Frage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich?
Vielen Dank im Voraus!!!
Energieliefervertrag - Widerrufsrecht bei Tarifwechsel / neuer Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich würde sagen, dass es (sogar unabhängig davon, wann der Vertrag wirklich abgeschlossen wurde) noch widerrufbar sein müsste.
Da erst am 20.12.2022 über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde, beginnt die Frist auch erst an diesem Tag.
Wohlgemerkt unter der Annahme, dass tatsächlich im Oktober nicht über den Widerruf informiert wurde.
In dem Fall müsste man doch nochmal prüfen, wann genau der Vertrag abgeschlossen wurde. Da sich der Auftragnehmer hier aber ausdrücklich eine Prüfung, ob eine Umsetzung möglich ist vorbehalten hat, liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Vertrag erst mit Tarifbestätigung vom Auftragnehmer angenommen wurde.
ZitatFrage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich? :
Aus meiner Sicht ja
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ZitatFrage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich? :
Bei einem Tarifwechsel dürfte das anders aussehen als bei einem neuen Vertrag. Und der Schilderung nach war es nur ein Tarifwechsel ...
ZitatAber wann ist "Abschluss des Vertrages"? :
Das sollte man den eigenen Unterlagen entnehmen können - unter umständen war das schon vor Jahren.
ZitatNeuer Vertrag (O-Ton Anbieter) bei Firma und Lieferung zum 05.01.2023 wird bestätigt. :
Und, ist es tatsächlich ein neuer Vertrag?
Der Tarifwechsel während eines laufenden Vertrages ist selbst ein Vertrag zur Durchführung einer Vertragsänderung.
Dieser Vertrag zur Durchführung einer Vertragsänderung per Fernkommunikationsmittel unterliegt den Regelungen des Widerrufsrechts, wenn sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern. Das ist bei einem Tarifwechsel regelmäßig der Fall.
Hallo zusammen,
danke für eure Einschätzung.
Der Energielieferant hat dem Widerspruch zugestimmt.
Der Tarifwechsel wurde zurückgenommen - der alte Tarif läuft jetzt weiter.
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