Hallo,
wir haben mit unserem Verein (e.V.) momentan Ärger mit unserem örtlichen Stromversorger.
Dort haben wir seit mehreren Jahren einen Stromtarif, welcher mit folgender Beschreibung wirbt:
Zitat:Strom zum Festpreis
Machen Sie sich unabhängig von den Entwicklungen am Energiemarkt und wechseln Sie jetzt zu XXX. Verzichten Sie auf Preisrisiken und setzen Sie auf mehr Planungssicherheit.
Wir gewähren Ihnen für die Preise des Produktes XXX eine eingeschränkte Preisgarantie von einem Jahr ab dem tatsächlichen Lieferbeginn. Nach Ablauf der Preisgarantie kann eine Anpassung der Preise, vorbehaltlich der Änderungen nach Ziff. 5.2 bis 5.7 der AGB, nur zum nächsten Quartalsbeginn und danach ab diesem Zeitpunkt nur jährlich erfolgen.
All die Jahre haben wir vor Weihnachten die neuen Preise für das kommende Jahr (zum 01.01.) erhalten. In der Energiekrise 2022 haben wir dann unterjährig am 30.09. folgende Erhöhung zum 01.11.2022 erhalten
Zitat:Ab dem 01.11.2022 steigen die Preise Ihres Produktes XXX.
Ihre monatlichen Abschläge bleiben bis auf weiteres konstant. Mit der nächsten Turnusabrechnung passen wir
gegebenenfalls Ihren Abschlagsbetrag an.
Eine Preisgarantie ist aufgrund der Marktvolatilität ausgeschlossen.
Dieser Erhöhung haben wir widersprochen, jedoch ohne Antwort. Auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden tatsächlich ab 01.11. mit den erhöhten Preisen gerechnet. In den AGB steht sogar noch folgender Satz:
Zitat:Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn die Stadtwerke dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen
Wir haben mehrfach Kontakt zum Kundenservice gehabt und man stellt sich quer. Folgende Aussagen haben wir erhalten:
- Wie wir Ihnen bereits mitteilten, gewähren wir nur für den Zeitraum der Erstvertragslaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie. Danach kann jederzeit eine Anpassung der Konditionen entsprechend der aktuellen Marktlage erfolgen.
- Laut geänderter Gesetzeslage muss eine Information mit einer Frist von einem Monat zugesandt werden. Wir haben mit unseren Schreiben vom 30. September 2022 und 17. November 2022 diese Frist eingehalten.
Gleichzeitig hatten wir im privaten Umfeld einjährige Verträge im gleichen Tarif laufen. Beide Verträge haben ebenso das Anpassungsschreiben am 30.09.2022 erhalten. Jedoch wurde auf der Endarbechnung 2022 nicht mit den angekündigten erhöhten Preise wie bei unserem Verein gerechnet, sondern der Preis bliebt fortlaufend der Gleiche.
Wir als Verein können nicht die Schlichtungsstelle Energie aufsuchen und es geht um ca. 500€ an zu viel bezahlten Abschlägen. Wir würden uns sehr über eure Meinungen dazu freuen und auch eine Einschätzung darüber, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Danke an alle schon einmal.