Energieversorger – Vorauszahlung und Belieferungsstopp

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2024 11:48:35
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Energieversorger – Vorauszahlung und Belieferungsstopp

Hallo zusammen,

angenommen ein Stromversorger ändert seine AGB. In dem neuen Vertrag ist die jährliche Grundgebühr anstatt monatlich, für das ganze Jahr im Voraus fällig.

Noch im selben Monat wird die Belieferung des Stroms ohne Begründung eingestellt. Der Kunde erfährt davon ausschließlich vom örtlichen Netzbetreiber. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Rechtsauffassung, dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle.

Der Kunde wird jetzt also von den örtlichen Stadtwerken ersatzversorgt und nicht mehr vom Stromversorger, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat.

Es wird meiner Ansicht nach seitens des Stromversorgers der Leistungspflicht nicht nachgekommen. Ich würde laienhaft denken: keine Leistung, kein Geld. Muss der Kunde die jährliche Grundgebühr trotzdem zahlen?

Ist so ein Vorgehen nicht schlicht Betrug? Man könnte hier ja Vorsatz unterstellen. Also bei Verträgen einen hohen Betrag Vorkasse abgreifen und danach direkt (unrechtmäßig) kündigen.

Vielen Dank für euere Einschätzungen :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ist so ein Vorgehen nicht schlicht Betrug?

Wenn man beweisen könnte, dass der Stromanbieter zum Zeitpunkt, als die Jahresgebühr verlangt wurde, schon wusste, dass er nicht wird liefern können: Ja.
Der Beweis wird sich wahrscheinlich aber nicht erbringen lassen.

Lustig wird es, wenn der Stromanbieter Insolvenz anmeldet.
Dann wird der Insolvenzverwalter die Jahresgebühr mit allen Mitteln einfordern (weil vor der Insolvenzanmeldung), während Rückzahlungsansprüche der Kunden wegen Nicht-Belieferung zur Tabelle angemeldet werden müssen - wodurch Kunden dann meist leer ausgehen.

Zitat:
Vielen Dank für euere Einschätzungen

Es rächt sich, dass Sie auf einen Billiganbieter gesetzt haben, der bei steigenden Beschaffungspreisen weder finanzielle Reserven noch eigene Kraftwerke hat. TelDaFax und Flexstrom lassen grüßen. Das wollen Sie wahrscheinlich nicht hören, aber Sie haben ja nach Einschätzungen gefragt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Betrug nicht unbedingt, aber es bietet Raum für eine Menge Möglichkeiten im strafrechtlichen Raum, je nach Aufstellung und Zukunft des Versorgers.
Das dürfte dann wieder ein "jahrzehnte Prozess" werden, die Referenzen dazu hat drkabo ja bereits genannt....

Man sollte sich zumindest darauf vorbereiten, dass etwas ähnliches anstehen wird.
Im Grunde ist das nichts anderes, als ein weiterer Versuch schnell liquide Mittel zu generieren um den Betrieb aufrecht erhalten zu können.

Passiert regelmäßig, wenn die verkauften Mengen nicht abgedeckt sind und man nun plötzlich merkt, dass sich durch die enorme Preissteigerung auf dem Energiemarkt, die Risikospekulation zum russischen Roulette mit vollem Magazin entwickelt hat.

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