Erhebung von Wechselgebühr durch Telekommunikationsanbieter

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Patti123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Erhebung von Wechselgebühr durch Telekommunikationsanbieter

Hallo,

ich hätte da mal eine kurze Frage:

Kann ein Telekommunikationsanbieter Gebühren in Höhe von ca 25€ für den Wechsel zu einer anderen Tarifart in Rechnung stellen, wenn:

> Ein Vertreter des Unternehmens ruft an, man bekommt einen besseren Tarif und wechselt.

Der Vertreter hat jedoch nicht erwähnt, dass für den Wechsel kosten anfallen.

In den AGB steht jedoch, dass Gebühren anfallen.

Muss der Vertreter diese Gebühren nicht erwähnen?

Gruß und Danke!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Das ist ein Problem der Beweislast.
Wenn Du das beweisen kannst, dass der Vertreter das gesagt hast, kannst Du ggf. dagegen vorgehen.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patti123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Idee wie man das Beweisen könnte? Man zeichnet ja schließlich nicht jedes Gespräch auf.
So eine Vorgehensweise finde ich auf jedenfall einfach nur dreist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

quote:
Man zeichnet ja schließlich nicht jedes Gespräch auf.
Das wäre auch nicht notwendigerweise zulässig bzw. nicht verwert-/verwendbar.

Grundsätzlich haben Sie bei derartigen telefonischen Angeboten m.E. ein entsprechendes Rücktrittsrecht, von dem Sie, wenn Sie sich über den Tisch gezogen fühlen, auch im Rahmen der zeitlichen Rahmenvorgaben Gebrauch machen können.

Daß die Gebühren in den AGB aufgelistet sind (sein sollen) erscheint mir eher unwahrscheinlich. Ich tippe mal eher auf die aktuelle Preisliste, die laut AGB Bestandteil des jeweiligen Vertrags wird und die Sie mit Vertragsabschluß akzeptieren.

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, daß bei vielen Menschen im Rahmen von telefonischen Angeboten auch sehr selektives Hören passiert, sprich nur aufgenommen wird, was gut klingt. Das ist kein Vorwurf gegen Sie, sondern nur eine Feststellung.

Was die Beweisbarkeit angeht: Schwierig. Ich schlage vor, den jeweiligen Anbieter zu kontaktieren, das Anliegen zu schildern und um entsprechend entgegenkommendes handeln im Interesse der Kundenzufriedenheit zu bitten.


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho!
<img src="http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif>""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

>
> Erfahrungsgemäß kosten jedoch die Wechsel, welche
> telefonisch empfohlen werden, regelmäßig keine Gebühren
>

Der Wechsel vielleicht nicht, d.h. aber unterm Strich nicht immer, dass es wirklich billiger für den Kunden wird. Das Callcenter kostet auch Geld und hat eine Funktion, diese Wechsel werden nicht allein aus reiner Nächstenliebe angeregt.

Entweder verkaufen sie nebenbei noch eine andere Zusatzleistung oder bieten den Wechsel in einen Tarif mit höheren Freiminuten an, nur weil man im letzten Monat besonders viel telefoniert hat. Das kann in den nächsten Monaten wieder ander aussehen.

Ein bischen Argwohn bei diesen tollen Angeboten schadet eigentlich nie.
;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen