Hallo liebes Forum,
ich habe per Mail von meinem Stromanbieter am 22.10.2021 um 19:23 Uhr folgende Mail erhalten:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Xaero,
wie auch Ihnen nicht entgangen sein dürfte, steht die Energiewelt kopf. Die Preise für Benzin und Diesel haben an den Tankstellen historische Höchstpreise erreicht. Auch an den Rohstoffbörsen sind die Preise für Energie exorbitant in die Höhe geschossen und haben nie dagewesene Größenordnungen erreicht.
Einige Staaten leiden bereits unter der Energiekriese und teilweise werden schon Industrieanlagen stillgelegt. Der weltweit stattfindende Kampf um Gas, Kohle und Öl schlägt auch auf die Preise für elektrische Energie durch.
Das tatsächliche Ausmaß dieser Energiekrise ist allerdings auch von Experten noch nicht absehbar. Informierte Verbraucher jedenfalls sind schon seit einiger Zeit hellhörig und verstehen, dass diese Situation Auswirkungen haben muss. Trotz der extrem gestiegenen Beschaffungspreise möchten wir auch in den kommenden Wintermonaten mit den höchsten Energieverbräuchen Ihre Versorgung sicherstellen.
Die Wirtschaft ist der Politik ausgeliefert. Kohle- und Atomkraftwerke werden stillgelegt, während der Ausbau der regenerativen Energien im Bürokratismus stecken bleibt. Der dennoch benötigte Strom muss also zunehmend aus Gas erzeugt werden. Da die Gasspeicher in Deutschland mit ihrem Füllungsgrad von 71% rund 1/3 unterhalb ihres für die Jahreszeit normalen Standes liegen, haben sich die Preise für Gas auf dem Spotmarkt über 500% verteuert! Da das Gas so teuer ist, verteuert sich automatisch der damit erzeugte Strom, sodass wir derzeit auch über 450% verteuerte Strompreise sehen.
Ein analytischer Revisionslauf hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Beschaffungskosten gezeigt, dass die von Ihnen in den vergangenen Monaten geleisteten monatlichen Zahlungen nicht ausreichend sind, um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen. Üblicherweise sind die im Jahresmittel von allen Kunden geleisteten monatlichen Zahlungen ausreichend ihren in der Winterperiode gegenüber den Sommermonaten deutlich erhöhten Energieverbrauch abzudecken. In der jetzigen Situation trifft dies für die Belieferung an Ihrem Zählpunkt jedoch nicht zu.
Dieser Umstand bedeutet im Ergebnis, dass sich kurzfristig Ihre monatlichen Zahlbeträge erhöhen müssen, um am Ende der verbrauchsintensiven Saison eine möglicherweise für Sie sehr unwillkommene Nachzahlung zu vermeiden.
Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 2.466 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 109,00 € ab dem 01.11.2021.
Im Frühjahr erwarten wir eine Entspannung der Situation, um dann mit erfreulicheren Nachrichten und Einsparungen wieder auf Sie zuzukommen.
Ich habe mal in meinen Vertragsbedingunden und auch im Online-Portal meines Stromanbieters nachgeschaut.
Der Arbeits- und Grundpreis der dort hinterlegt ist, ist weiterhin identisch zu meinem Vertrag.
Ich habe zum Thema der Preisänderungen in den Vertragsbedingungen nachgeschaut und dort einen Absatz gefunden, der (wahrscheinlich) die Grundlage dafür ist:
Zitat:(5) Änderungen des Preises, die nicht die Weitergabe von Abgaben, Steuern und sonstigen hoheitlichen Belastungen betreffen, teilt der Energieversorger dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mit. Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in
Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisanpassung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Der Energieversorger hat daher insbesondere steigende oder sinkende Kosten für die Energiebeschaffung, den Vertrieb, die Kundenverwaltungsstruktur sowie für die jährliche Abrechnung bei der Preisanpassung zu berücksichtigen. Im Falle von Kostensteigerungen ist der Energieversorger zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt, im Falle von Kostensenkungen zur entsprechenden Preisanpassung verpflichtet. Wirken sich Veränderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren sowohl kostensenkend als auch kostensteigernd aus, so wird der Energieversorger Kostensenkungen mit den Kostensteigerungen so miteinander verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf die Preisänderung auswirken. Der Energieversorger ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
Mir stellen sich dabei jedoch ein paar Fragen.
1. Es scheint sich der Preis ja nicht zu ändern, da Grund- und Arbeitspreis weiterhin laut Onlineportal den Werten gem. Vertragsabschluss entsprechen. Also ändert sich ja eigentlich nicht mein Preis, sondern nur mein monatlicher Abschlag.
2. Wenn ich eine Preisgarantie habe, die alle Bestandteile umfasst, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind (in meinem Vertrag vorhanden), dann können mir doch eigentlich solche Verwerfungen wie sie jetzt vorkommen egal sein, denn sie dürften doch keinen Einfluss auf mich haben oder sehe ich das falsch?
3. Die 6 Wochen zwischen Ankündigung und Wirksamwerden sind meiner Meinung nach nicht eingehalten, da 6 Wochen ab dem 22.10.2021 der 03.11.2021 wären, die Änderung aber zum 01.11.2021 wirksam wird. Ist das soweit korrekt?
Als reine Information: Bisheriger Abschlag waren EUR 67,00.
Die vollständigen Vertragsbedingungen kann ich bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.
Über Meinungen/Anregungen freue ich mich sehr.
LG
Xaero
-- Editiert von Xaero am 23.10.2021 11:07
-- Editiert von Xaero am 23.10.2021 11:10