Erhöhung Zahlbetrag Stromanbieter

23. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)
Erhöhung Zahlbetrag Stromanbieter

Hallo liebes Forum,

ich habe per Mail von meinem Stromanbieter am 22.10.2021 um 19:23 Uhr folgende Mail erhalten:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Xaero,

wie auch Ihnen nicht entgangen sein dürfte, steht die Energiewelt kopf. Die Preise für Benzin und Diesel haben an den Tankstellen historische Höchstpreise erreicht. Auch an den Rohstoffbörsen sind die Preise für Energie exorbitant in die Höhe geschossen und haben nie dagewesene Größenordnungen erreicht.

Einige Staaten leiden bereits unter der Energiekriese und teilweise werden schon Industrieanlagen stillgelegt. Der weltweit stattfindende Kampf um Gas, Kohle und Öl schlägt auch auf die Preise für elektrische Energie durch.

Das tatsächliche Ausmaß dieser Energiekrise ist allerdings auch von Experten noch nicht absehbar. Informierte Verbraucher jedenfalls sind schon seit einiger Zeit hellhörig und verstehen, dass diese Situation Auswirkungen haben muss. Trotz der extrem gestiegenen Beschaffungspreise möchten wir auch in den kommenden Wintermonaten mit den höchsten Energieverbräuchen Ihre Versorgung sicherstellen.

Die Wirtschaft ist der Politik ausgeliefert. Kohle- und Atomkraftwerke werden stillgelegt, während der Ausbau der regenerativen Energien im Bürokratismus stecken bleibt. Der dennoch benötigte Strom muss also zunehmend aus Gas erzeugt werden. Da die Gasspeicher in Deutschland mit ihrem Füllungsgrad von 71% rund 1/3 unterhalb ihres für die Jahreszeit normalen Standes liegen, haben sich die Preise für Gas auf dem Spotmarkt über 500% verteuert! Da das Gas so teuer ist, verteuert sich automatisch der damit erzeugte Strom, sodass wir derzeit auch über 450% verteuerte Strompreise sehen.

Ein analytischer Revisionslauf hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Beschaffungskosten gezeigt, dass die von Ihnen in den vergangenen Monaten geleisteten monatlichen Zahlungen nicht ausreichend sind, um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen. Üblicherweise sind die im Jahresmittel von allen Kunden geleisteten monatlichen Zahlungen ausreichend ihren in der Winterperiode gegenüber den Sommermonaten deutlich erhöhten Energieverbrauch abzudecken. In der jetzigen Situation trifft dies für die Belieferung an Ihrem Zählpunkt jedoch nicht zu.

Dieser Umstand bedeutet im Ergebnis, dass sich kurzfristig Ihre monatlichen Zahlbeträge erhöhen müssen, um am Ende der verbrauchsintensiven Saison eine möglicherweise für Sie sehr unwillkommene Nachzahlung zu vermeiden.

Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 2.466 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 109,00 € ab dem 01.11.2021.

Im Frühjahr erwarten wir eine Entspannung der Situation, um dann mit erfreulicheren Nachrichten und Einsparungen wieder auf Sie zuzukommen.


Ich habe mal in meinen Vertragsbedingunden und auch im Online-Portal meines Stromanbieters nachgeschaut.
Der Arbeits- und Grundpreis der dort hinterlegt ist, ist weiterhin identisch zu meinem Vertrag.

Ich habe zum Thema der Preisänderungen in den Vertragsbedingungen nachgeschaut und dort einen Absatz gefunden, der (wahrscheinlich) die Grundlage dafür ist:

Zitat:
(5) Änderungen des Preises, die nicht die Weitergabe von Abgaben, Steuern und sonstigen hoheitlichen Belastungen betreffen, teilt der Energieversorger dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mit. Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in
Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisanpassung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Der Energieversorger hat daher insbesondere steigende oder sinkende Kosten für die Energiebeschaffung, den Vertrieb, die Kundenverwaltungsstruktur sowie für die jährliche Abrechnung bei der Preisanpassung zu berücksichtigen. Im Falle von Kostensteigerungen ist der Energieversorger zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt, im Falle von Kostensenkungen zur entsprechenden Preisanpassung verpflichtet. Wirken sich Veränderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren sowohl kostensenkend als auch kostensteigernd aus, so wird der Energieversorger Kostensenkungen mit den Kostensteigerungen so miteinander verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf die Preisänderung auswirken. Der Energieversorger ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.


Mir stellen sich dabei jedoch ein paar Fragen.
1. Es scheint sich der Preis ja nicht zu ändern, da Grund- und Arbeitspreis weiterhin laut Onlineportal den Werten gem. Vertragsabschluss entsprechen. Also ändert sich ja eigentlich nicht mein Preis, sondern nur mein monatlicher Abschlag.
2. Wenn ich eine Preisgarantie habe, die alle Bestandteile umfasst, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind (in meinem Vertrag vorhanden), dann können mir doch eigentlich solche Verwerfungen wie sie jetzt vorkommen egal sein, denn sie dürften doch keinen Einfluss auf mich haben oder sehe ich das falsch?
3. Die 6 Wochen zwischen Ankündigung und Wirksamwerden sind meiner Meinung nach nicht eingehalten, da 6 Wochen ab dem 22.10.2021 der 03.11.2021 wären, die Änderung aber zum 01.11.2021 wirksam wird. Ist das soweit korrekt?

Als reine Information: Bisheriger Abschlag waren EUR 67,00.
Die vollständigen Vertragsbedingungen kann ich bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.
Über Meinungen/Anregungen freue ich mich sehr.

LG
Xaero

-- Editiert von Xaero am 23.10.2021 11:07

-- Editiert von Xaero am 23.10.2021 11:10

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
Die vollständigen Vertragsbedingungen
...die enthalten vermutlich einen Passus über dein Sonderkündigungsrecht. Dein Anbieter muss dir eine korrekte, schriftliche und fristgerechte Preisänderungsmitteilung zusenden. d.h. die geänderten Preise müssen dir bekanntgegeben werden. zB Arbeitspreis neu x und Grundpreis neu y.
Eine E-Mail ist evtl. gar nicht angekommen?

Zitat (von Xaero):
Dieser Umstand bedeutet im Ergebnis, dass sich kurzfristig Ihre monatlichen Zahlbeträge erhöhen müssen, um am Ende der verbrauchsintensiven Saison eine möglicherweise für Sie sehr unwillkommene Nachzahlung zu vermeiden.
Na und? Möglicherweise auch nicht?
Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 2.466 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 109,00 € ab dem 01.11.2021.
Dein Stromanbieter erwartet was, rechnet hoch und möchte dich vor Nachzahlungen bewahren, was nobel ist. Mehr aber auch nicht.
Dass er nun auch schon 109,- mtl. haben möchte, lese ich nicht.

Zitat (von Xaero):
da 6 Wochen ab dem 22.10.2021 der 03.11.2021 wären
Echt? ;)
Ich tippe auf 3.12.21.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
...die enthalten vermutlich einen Passus über dein Sonderkündigungsrecht. Dein Anbieter muss dir eine korrekte, schriftliche und fristgerechte Preisänderungsmitteilung zusenden. d.h. die geänderten Preise müssen dir bekanntgegeben werden. zB Arbeitspreis neu x und Grundpreis neu y.
Eine E-Mail ist evtl. gar nicht angekommen?


Aktuell glaube ich eher, dass es gar keine Preisänderung für mich gab, sondern einfach nur der Abschlag erhöht werden soll als eine Art Liquiditätsmaßnahme des Energieversorgers.
Mein Vertrag enthält eine eingeschränkte Preisgarantie, die in den Vertragsbedingungen wie folgt definiert ist:

Zitat:
(4) Haben die Parteien eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, so umfasst diese alle Bestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind. Änderungen von Abgaben, Steuern und sonstigen hoheitlichen Belastungen kann der Energieversorger auch während der Dauer einer eingeschränkten Preisgarantie an den Kunden nach Maßgabe von
Absatz 6 weitergeben.


Absatz 6 enthält dann nur weitere Bestimmungen zum Thema Abgaben, Steuern und sonstigen hoheitlichen Belastungen.

Da sich an diesen Bestandteilen ja nichts ändert, kann sich mein Preis eigentlich auch nicht ändern oder?
Daher gehe ich wie oben geschrieben aktuell wirklich davon aus, dass der Energieversorger hier die Kunden als kostenlose Liquiditätsquelle ansieht. Die Preisänderungen am Gas-/Strommarkt sind für mich aufgrund der eingeschränkten Preisgarantie nicht relevant. Aber der Versorger erhöht einfach mal meinen Abschlag, hat dadurch mehr Liquidität zur Verfügung mit der er arbeiten kann und zahlt mir dann später einfach dementsprechend eine höhere Rückzahlung zurück.
Es wäre ja im entgegengesetzten Fall genauso: Wenn die Energiepreise sinken wird mein Tarif nicht günstiger aufgrund der eingeschränkten Preisgarantie.

Zitat (von Anami):
Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 2.466 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 109,00 € ab dem 01.11.2021.
Dein Stromanbieter erwartet was, rechnet hoch und möchte dich vor Nachzahlungen bewahren, was nobel ist. Mehr aber auch nicht.
Dass er nun auch schon 109,- mtl. haben möchte, lese ich nicht.


Im Onlineportal ist bereits ersichtlich, dass ab dem 01.11.2021 ein höherer Abschlag eingestellt ist.

Zitat (von Anami):
Echt? ;)
Ich tippe auf 3.12.21.


Jetzt wo du es sagst...ich war in Gedanken echt immer darauf aus, dass es ab dem 01.12. gültig ist...hab es zwar gelesen und nachgerechnet aber habe in Gedanken immer Dezember unterstellt nicht November. Und du hast natürlich recht, es müsste der 3.12. sein.
Das ist natürlich noch lustiger, dass mir am 22.10. mitgeteilt wird, dass ab dem 1.11. ein höherer Abschlag fällig ist.


Ich habe die Vertragsbedingungen jetzt nochmal gelesen, finde aber nichts dazu, unter welchen Bedingungen der monatliche Abschlag (hier scheinbar einseitig durch den Versorger) geändert werden kann. Gibt es dazu ggf. eine allgemeine rechtliche Grundlage?

-- Editiert von Xaero am 23.10.2021 16:10

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#3
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein sehr ähnliches Schreiben bekommen. Erhöhung der Vorauszahlung von 79 € auf 122 €.

"(...) zu erwartenden Verbrauch von 2.746 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 122,00 ab dem 01.11.2021."

Wenn ich aber mit meinen aktuellen Vertragsdaten (Arbeitspreis 27,52 Cent/kWh; Grundpreis 24,00 Euro/Monat) nachrechne, dann komme ich auf folgende Zahlen:
2746*0,2752+24*12=1044 pro Jahr bzw. 87 € pro Monat.

Ich nehme aber mal an, dass wenn ich nichts tue sie einfach den höheren Betrag ab 01.11. einziehen. Wie geht man am besten damit um?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
1. Es scheint sich der Preis ja nicht zu ändern, da Grund- und Arbeitspreis weiterhin laut Onlineportal den Werten gem. Vertragsabschluss entsprechen. Also ändert sich ja eigentlich nicht mein Preis, sondern nur mein monatlicher Abschlag.


Schau mal im Kundenportal unter Dokumente & Downloads. Bei mir findet sich dort ein Dokument "Preisinformation" vom 20.09. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass mir das korrekt zugestellt wurde, aber dort folgendes drin:
"Ab dem 06.11.2021 verändert sich Ihr Arbeitspreis von 27,52 Cent pro Kilowattstunde auf 46,00 Cent pro
Kilowattstunde."

Damit erklärt sich dann auch wie sie auf die deutlich höhere Abschlagszahlung kommen.

Übrigens sieht es offenbar der Verbraucherschutz genauso wie ich und hat den Anbieter bereits abgemahnt:
https://www.tagesschau.de/investigativ/strom-immergruen-abmahnung-101.html

Ich persönlich werde wohl von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Ich bin zwar weiterhin der Meinung, dass die Erhöhung mir gar nicht korrekt zugestellt wurde, aber ich scheue den Aufwand mich mit dem Stromanbieter darüber zu streiten.

Wie seht ihr das? Würdet ihr auch einfach (sonder-)kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass er nun auch schon 109,- mtl. haben möchte, lese ich nicht.

Dann sollte man eventuell noch mal in einen Grundkurs "Deutsche" investieren ...



Zitat (von Xaero):
Aktuell glaube ich eher, dass es gar keine Preisänderung für mich gab, sondern einfach nur der Abschlag erhöht werden soll als eine Art Liquiditätsmaßnahme des Energieversorgers.

So ist es, und mehr Geld als absehbar nötig zu kassieren, ist aber rechts­widrig (LG Düssel­dorf, Az. 12 O 474/12)

Ich würde hier entsprechenden Widerspruch formulieren und gerichtsfest zustellen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von elfusca):
Schau mal im Kundenportal unter Dokumente & Downloads. Bei mir findet sich dort ein Dokument "Preisinformation" vom 20.09. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass mir das korrekt zugestellt wurde, aber dort folgendes drin:
"Ab dem 06.11.2021 verändert sich Ihr Arbeitspreis von 27,52 Cent pro Kilowattstunde auf 46,00 Cent pro
Kilowattstunde."


Habe dort nur mein Begrüßungsschreiben, keine Änderung des Arbeitspreises.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde hier entsprechenden Widerspruch formulieren und gerichtsfest zustellen lassen.


Würde hier ein Einwurfeinschreiben deiner Meinung nach ausreichen?
Auf was sollte man beim Widerspruch achten, reicht es zu schreiben, dass man der Änderung des Abschlags zum 01.11.2021 widerspricht? Oder muss man das noch begründen, z.b. mit der vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie?
Ich würde das Schreiben sonst nämlich wirklich so kurz wie möglich halten im Sinne von:


Betreff: Vertragsnummer xxx, Kundennummer yyy
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Anpassung des monatlichen Abschlags auf 109,00 € ab dem 01.11.2021.

Mfg
Xaero

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
Würde hier ein Einwurfeinschreiben deiner Meinung nach ausreichen?

Ja

Ein Widerspruch muss begründet werden, hier würde ich was daraus basteln, das weder Verbrauch noch vertraglich vereinbarter Preis geändert wurde und man nicht dazu da ist, Liquiditätsprobleme abzupuffern.
Und das man den unrechtmäßigen Abschlag ohne weitere Kommunikation zurückbuchen wird (alternativ, Entzug des SEPA-Mandats).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Hinweise bis hierhin.

Nur noch eine letzte Frage:
Ich konnte in den beigefügten AGB keinen Passus dazu finden, mit welcher Frist die Abschlagszahlungen geändert werden können und ob das einseitig überhaupt möglich ist durch den Versorger. Bin ich einfach nur blind und übersehe etwas, oder ist das hier nicht geregelt? Gibt es alternativ auch eine gesetzliche Frist? Sonst könnte der Versorger ja auch 1 Tag vor Abbuchung den Beitrag ändern, ohne dass man da noch großartig Einspruchsmöglichkeiten hat.

https://docdro.id/xiu2x39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
Sonst könnte der Versorger ja auch 1 Tag vor Abbuchung den Beitrag ändern

Die Frist muss - sofern im Vertrag und im Gesetz nichts spezielles geregelt ist - "angemessen" sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn 14 Tage verstrichen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frist muss - sofern im Vertrag und im Gesetz nichts spezielles geregelt ist - "angemessen" sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn 14 Tage verstrichen sind.


Das ist so nicht korrekt.

Abschlagszahlung richten sich nach 13 Stromgvv. Eine Anpassung ist grundsätzlich nur möglich
a) nach der Jahresabrechnung oder
b) bei einer Preiserhöhung und dann auch nur im Verhältnis der Preiserhöhung.

Für eine sonstige Änderung gibt es keinen Raum.

Für mich riecht das nach folgendem (reine Vermutung):

Man hat auf eine konservative Absicherungsstrategie verzichtet, bei der die aktuelle Situation auf dem Spotmarkt im Privatkundensegement, relativ bedeutungslos für Bestandskunden ist.
Dem Anbieter geht jetzt das Geld aus, weil er auf niedrige Preise gehofft/spekuliert hat.
Ich würde hier keine Situation schaffen die eine signifikante Vorleistung beinhaltet, sondern Abschläge möglichst nah am Verbrauch zahlen um Insolvenzverluste zu minimieren.

Hier bietet es sich auch an die Verbraucherzentrale/BnetzA in Kenntnis zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Das sieht genauso aus wie vor ein paar Jahren bei der BEV als die hopps gegangen sind.

Zunächst wurden von vielen Verbrauchern die Abschläge ohne ersichtlichen Grund erhöht und gleichzeitig wurden Prämien zurückgehalten in der Hoffnung, dass viele Verbraucher das mit "das gleicht sich ja eh in der Endabrechnung aus" abtun.

Vor der nächsten Endabrechnung gab es dann die Insolvenz und das hohe Guthaben durfte man sich dann aus der Masse...naja...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hi,

ich bin auch betroffen und habe gerade widersprochen und per Portal meinen Abschlag zurückgedreht - man darf gespannt sein.
Dabei ist natürlich aufgefallen, dass mein Neukundenbonus noch nicht gezahlt wurde, man wundert sich nicht mehr...

Hat schon jemand eine Reaktion seitens des Anbieters erhalten?

Diese kurze Frist ist ja schon extrem unlauter, weit über unseriös und fast schon kriminell...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Kleines Update:
Die Änderung des Zahl Beitrags im Portal war erfolgreich ich bin gespannt...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte meinen Beitrag ebenfalls im Portal angepasst und das hat auch ohne Probleme geklappt, hatte daher keinen extra Widerspruch versandt.

Aber per 26.10.2021 18:43 Uhr kam dann eine neue Mail des Anbieters:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Xaero,

eine von Zeit zu Zeit erfolgende Anpassung von Verbraucherpreisen ist eigentlich keine große Sache. Warum es heute allerdings notwendig ist, dafür ausdrücklich größere wirtschaftliche Zusammenhänge in den Blick zu nehmen, das erklärt sich hoffentlich in den folgenden Ausführungen. Wahrscheinlich spüren Sie es ja selbst bereits im Alltag: Die Energiewelt steht auf dem Kopf. Die Preise für Benzin und Diesel haben an den Tankstellen historische Höchstpreise erreicht. Auch an den Rohstoffbörsen sind die Preise für Energie in die Höhe geschossen und haben nie dagewesene Größenordnungen erreicht.

Einige Staaten knicken unter der Energiekriese teilweise schon ein, erste Industrieanlagen müssen stillgelegt werden. Der weltweit stattfindende Verteilungskampf um Gas, Kohle und Öl schlägt voll auf die Preise für elektrische Energie durch.
Das tatsächliche Ausmaß dieser Energiekrise ist allerdings auch von Experten noch nicht absehbar. Informierte Verbraucher jedenfalls sind schon seit einiger Zeit hellhörig und haben längst verstanden, dass diese Situation Auswirkungen haben muss. Trotz der extrem gestiegenen Beschaffungspreise möchten wir auch in den kommenden Wintermonaten mit den höchsten Energieverbräuchen Ihre Versorgung sicherstellen.

Die Wirtschaft ist der Politik ausgeliefert. Kohle- und Atomkraftwerke werden stillgelegt, während der Ausbau der regenerativen Energien im Bürokratismus stecken bleibt. Der dennoch benötigte Strom muss also zunehmend aus Gas erzeugt werden. Da die Gasspeicher in Deutschland mit ihrem Füllungsgrad von 71% rund 1/3 unterhalb ihres für die Jahreszeit normalen Standes liegen, haben sich die Preise für Gas auf dem Spotmarkt um über 500% verteuert! Da das Gas so teuer ist, verteuert sich automatisch der damit erzeugte Strom, sodass wir derzeit auch über um 450% verteuerte Strompreise sehen.

Aufgrund der eskalierten Entwicklung der Großhandelspreise an den Energiemärkten ist es auch für uns unvermeidlich, für die kommende Verbrauchsperiode die gestiegenen Preise an Sie weiterzugeben.

Mit dem 26.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 23,19 Cent pro Kilowattstunde auf 52,3 Cent pro Kilowattstunde.

Aufgrund der Änderungen haben Sie bis zu deren Inkrafttreten das Recht zur Sonderkündigung.

Im Frühjahr erwarten wir eine Entspannung der Situation, um dann mit erfreulicheren Nachrichten und Einsparungen wieder auf Sie zuzukommen.


Dieses Mal machen sie wirklich eine Preiserhöhung daraus und weisen auf das Sonderkündigungsrecht hin.
Dieses Mal werde ich dann aber wirklich einen Widerspruch rausschicken, denn a) verstößt es gegen die 6 Wochenfrist gem. AGB und b) habe ich eine eingeschränkte Preisgarantie, weswegen gestiegene Großhandelspreise wiederum Probleme des Anbieters sind aber nicht meine.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also je mehr ich darüber lese umso mehr denke ich an Teldafax, BEV und wie hiess der dritte doch gleich?

Möglichst aggressiv irgendwie Liquidität beschaffen durch höhere Abschläge, vertragswidrige(!) Preisänderungen, sehr wahrscheinlich Verzögerung oder Verweigerung von Guthabensauszahlungen...

Ich würde bei der Bude jetzt darauf achten, dass sich dort unter keinen Umständen auch nur ein einziger Cent an Guthaben anhäuft.
Im Widerspruch gegen die Preiserhöhung würde ich auch ganz offen kommunizieren, dass mir das Verhalten eben seltsam vorkommt und das gleiche Muster darstellt wie die Vorboten der Insolvenzen der anderen Anbieter und Du weder bereit bist ein Guthaben anhäufen noch vom bestehenden Vertrag abzuweichen.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe nicht, warum Du nicht einfach die Sonderkündigung nutzt. Man merkt doch, dass alles andere im besten Fall ein wenig günstiger sein wird bei sehr viel Ärger und im schlimmsten Fall teuer + sehr viel Ärger.

-- Editiert von elfusca am 28.10.2021 20:42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wenn schon Verzug ist. Wurum nicht einfach aufrechnen?

Entweder Aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht an den Vorauszahlungen ausüben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder Aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht an den Vorauszahlungen ausüben.


Oder einfach auf die Seite des Anbieters gehen und die Auszahlung des Guthabens anfordern?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von elfusca):
Oder einfach auf die Seite des Anbieters gehen und die Auszahlung des Guthabens anfordern?

Sollte das vertraglich so vereinbart sein ja. Bei den mir bekannten Anbietern passiert das automatisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Naja vor allem hab ich es bisher übersehen, ich werd mal was anstoßen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Naja vor allem hab ich es bisher übersehen, ich werd mal was anstoßen.


Das ging mir auch so. Ich habe es am Montag angestoßen und heute ging es bei mir ein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Neuer Stand:
- bisher keine Rückmeldung
- kein Neukundenbonus
- neue Mail über Preiserhöhung zum Ende des Monats (Vertrags- und Fristwidrig, da Preisgarantie)
- Geld möchten Sie anscheinend gar nicht mehr, zumindest wurde für November kein Abschlag abgebucht.

Unsicher nin ich nun bzgl. der Vorgehensweise
1: Der Preiserhöhung widersprechen, auf Vertragserfüllung pochen und zum Ende der Laufzeit vorsorglich kündigen (03/2022), wobei mir vermutlich vorher eine rechtswidrige Kündigung ins Haus flattert

2: Die Chance zum Absprung nutzen und einen anderen Anbieter finden, der ggf. teurer ist aber weniger Ärger bedeutet?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

3. erst einmal gar nichts machen;

Einer vertragswidrigen Preiserhöhung muss nicht widersprochen werden.

Der Stromanbieter spekuliert mit der Dummheit der Verbraucher.

-- Editiert von vundaal76 am 04.11.2021 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
Dieses Mal werde ich dann aber wirklich einen Widerspruch rausschicken,
Und nicht das SK-Recht wählen?
Verstehe ich nicht. Ab 26.11. ist dein SK-Recht futsch.

Du hakelst dann in endlosem Schriftverkehr um Cents herum, der Versorger jammert dir die Seiten voll, du mögest dich auf ein fettes Guthaben freuen. Was für ein Gelaber.

AP von 23,19 auf 52,30 :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und nicht das SK-Recht wählen?
Verstehe ich nicht. Ab 26.11. ist dein SK-Recht futsch.

Du hakelst dann in endlosem Schriftverkehr um Cents herum, der Versorger jammert dir die Seiten voll, du mögest dich auf ein fettes Guthaben freuen. Was für ein Gelaber.

AP von 23,19 auf 52,30


Wieso sollte ich mein SK nutzen, wenn ich damit aus einem für mich kostengünstigen Vertrag ausscheide und zu einem Anbieter wechseln muss bei dem ich mehr zahlen würde?
Mal zum Vergleich, habe gerade bei Check24 geschaut, wenn ich dort einen der aktuell günstigsten Anbieter nehme, zahle ich ~60 € mehr Grundbeitrag im Jahr und fast 7 Cent/kwH mehr....also das sind schon etwas mehr als nur Cents meiner Meinung nach.

Heute kam aber mal wieder eine Mail, mir wird zum 29.11.2021 (also in 13 Tagen) gekündigt, da leider keine zustimmende Rückmeldung von mir zu den Maßnahmen gekommen ist.
Daher gehtz der Vorgang jetzt an meine Rechtsschutzversicherung, dafür hat man sie ja schließlich :)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Heute kam aber mal wieder eine Mail, mir wird zum 29.11.2021 (also in 13 Tagen) gekündigt, da leider keine zustimmende Rückmeldung von mir zu den Maßnahmen gekommen ist.


Hattest Du einen 2-Jahres Vertrag? Wann enden die 2 Jahre regulär?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
und zu einem Anbieter wechseln muss bei dem ich mehr zahlen würde?
Anfangs hattest du geschrieben, dass dein Stromversorger deinen mtl. Abschlag von 67,- auf 109,- hievt. Ohne Mehrverbrauch deinerseits.

Von Grundbeitrag p.a. war bisher keiner Rede. Welche sonstigen Vergünstigungen und Rabatte oder Boni du hast, konnte ich nicht lesen. Nun ja, dann lass deine RSV arbeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wieso sollte ich mein SK nutzen, wenn ich damit aus einem für mich kostengünstigen Vertrag ausscheide und zu einem Anbieter wechseln muss bei dem ich mehr zahlen würde?
Hast du #11 nicht gelesen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Anfangs hattest du geschrieben, dass dein Stromversorger deinen mtl. Abschlag von 67,- auf 109,- hievt. Ohne Mehrverbrauch deinerseits.

Von Grundbeitrag p.a. war bisher keiner Rede. Welche sonstigen Vergünstigungen und Rabatte oder Boni du hast, konnte ich nicht lesen. Nun ja, dann lass deine RSV arbeiten.


Der Grundbeitrag p.a. wird auch nicht erhöht, aber wenn ich wie von dir vorgeschlagen das SK nutze und zu einem anderen Anbieter wechsle, ändern sich ja mein Grundbeitrag und mein monatlicher Verbrauch. Daher vergleiche ich natürlich beide Werte zwischen altem/neuen Anbieter.

Zitat (von vundaal76):
Hattest Du einen 2-Jahres Vertrag? Wann enden die 2 Jahre regulär?


Nein, es war nur ein 1-Jahresvertrag, der Ende März 2022 ausläuft.

Zitat (von reckoner):
Hast du #11 nicht gelesen?

Stefan


Doch, habe ich gelesen ;)
Aber auch wenn er insolvent geht, habe ich bis zu diesem Zeitpunkt ja trotzdem die vertraglich vereinbarten Grund-/Arbeitspreise. Ein Guthaben wird sich voraussichtlich auch nicht ergeben, sondern es wird eine leichte Nachzahlung rauskommen (bisheriger Stromverbrauch hochgerechnet auf die restliche Laufzeit).

Termin mit dem Anwalt ist heute Nachmittag, ich berichte dann mal was er zur Kündigung sagt :)

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