Ernährungsberatung

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Beyer Heiko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ernährungsberatung

Hallo liebes Forum, vor zwei Jahren hatte ich den Entschluss gefasst abzunehmen und ging zu meinem Hausarzt. Dieser stellte mir ein Rezept für Ernährungsberatung aus. Mit diesem Rezept ging ich zur Krankenkasse und erhielt eine Bewilligung bis zu 200 Euro. Mit diesem Bescheid ging ich zur Ernährungsberatung. Die Dame berät mich über eine Laufzeit von zwei Jahren. Hatte eine kurze Unterbrechung dabei die ich aber nach einem halben Jahr wieder aufgenommen habe. Nach gut zwei Jahren stellte ich mal die Frage wie ist denn kostenmäßig aussehe und sie sagte sie würde mir die Rechnung mal fertig machen. Diese erhielt dich und bekam einen Riesenschreck anstatt der 200 € vereinbart, bekam ich eine Rechnung von 490 € (davon sind 200 € Krankenkasse den Rest muss ich selber zahlen . Ich fühle mich ganz schön übers Ohr gehauen sie sagte mir ich hätte ja selber auch mal die Zeiten kontrollieren können. Nun streiten wir uns hin und her schieben jedem die Schuld zu. Ich habe weder einen Vertrag bei ihr unterschrieben noch hat sie mir gesagt das wir uns jetzt in eine Privat Leistung befinden. Wie verhalte ich mich richtig? Jetzt hat die Dame auch mit meiner Krankenkasse telefoniert und bittet mich darum noch mal zum Arzt zu gehen und mir nochmals ein Rezept ausstellen zu lassen. Telefonisch habe ich aber schon die Ablehnung meiner Krankenkasse für weitere Ernährungsberatung erhalten.

-- Editiert von Beyer Heiko am 13.08.2019 16:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was genau war denn vertraglich vereinbart, insbesondere zum Thema Stundensatz, Stunenanzahl?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Beyer Heiko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertraglich vereinbart wurde nix spezielles. Ich ging mit meiner Bewilligung zu ihr und wir machten die Beratung. Bei meinem gestrigen Telefonat mit ihr hat sie mir mitgeteilt dass er immer ein Eigenanteil des Patienten zu zahlen sei und dieser sei bei mir nun mal 290 € (200 wurden von der KK bewilligt) ebenso meinte sie ,das sich die Beratung über zwei Jahre erstreckte und ich selber hätte merken müssen dass wir uns schon lange nicht mehr im Rahmen der 200 € bewegen. Sie hat aber mit keiner Silbe betont das es ab jetzt Geld für mich kostet .

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es ja für jede Leistung potentielle Zusatzkosten. Die Dame sind jetzt am Ende der Leute, die informieren hätten können...

Schon der Arzt hätte aufklären sollen
Sie hätten sich selber informieren können

Hätte, könnte, sollte. Ich sehe, dass das jetzt unglücklich gelaufen ist. Aber der Ernährungsberaterin alleine die Schuld zu geben, ist etwas einfach.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Aber der Ernährungsberaterin alleine die Schuld zu geben, ist etwas einfach.
Aber das naheliegendste

Zitat (von Beyer Heiko ):
Vertraglich vereinbart wurde nix spezielles
Die Fallschilderung macht auf mich den Eindruck als hat man auch nicht mal nachgefragt. Man hat ständig Leistung in Anspruch genommen und sich nicht darüber erkundigt, wann das Freikontigent aufgebraucht ist?

Zitat (von Beyer Heiko ):
Diese erhielt dich und bekam einen Riesenschreck anstatt der 200 € vereinbart, bekam ich eine Rechnung von 490 € (davon sind 200 € Krankenkasse den Rest muss ich selber zahlen
Bis auf in diesem Satz lese ich im ganzen Faden nichts von einer Vereinbarung. Scheinbar hat es keine gegeben. Insbesondere weil später geschildert wird, es hätte keine Vereinbarung gegeben (Quote zuvor). (Gesetzliche) Krankenkasse bezuschussen in der Regel Ernährungsberatungen und zahlen diese nicht komplett. das heißt, dass es auch einen Eigenanteil gibt. Diesen Umstand komplett zu ignorieren halte ich für fahrlässig. Man schippert sich selbst in die Situation über die man sich jetzt beschwert.

Zitat (von Beyer Heiko ):
Wie verhalte ich mich richtig?
Ich sehe 2 Möglichkeiten:
1.) Zahlung des Rechnungsbetrages und gut ist
2.) Weigerung der Zahlung mit Verweis auf das ausgestellte Rezept und sehen was dabei rum kommt. Mein Bauchgefühl sagt (und ich habe viel Bauch, also viel Gefühl) dass du damit eine Bruchlandung erleben wirst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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