Erneute Mahnung oder gleich Mahnbescheid?

23. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
NiBi75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Mahnung oder gleich Mahnbescheid?

Hallo,

ich habe am 20.8. ein Notebook bei Ebay ersteigert. Ich bekam eine Mail vom Verkäufer wie ich zahlen wollte und am 23.8. zahlte ich die WAre per Paypal.
Seither habe ich weder Ware noch Geld vom Verkäufer wiedergesehen.
Auf Mails antwortet er nicht und eine Mahnung, welche ich per Einschreiben Rückschein gesendet hatte, kam heute zurück.

Lohnt es sich noch einmal eine Mahnung als Einwurfeinschreiben zu senden oder soll ich gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
Über Ebay habe ich schon versucht mein Geld wieder zu erlangen, jedoch bisher ohne Erfolg.

vielen Dank
Nibi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sofort Mahnbescheid!

Über Paypal dauert es zwar etwas, sein Geld bekommt man in solchen Fällen meist zurück, auch ohne Kosten für Mahnbescheid.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Warum nutzen Sie nicht den Paypalkäuferschutz?
Geht auf alle Fälle schneller als Mahnbescheid/Vollstreckung und kostet nichts.



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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Ggfs. auch gleich Strafanzeige. Könnte ja immerhin ein bewußter Betrug sein.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mit dem Käuferschutz hast Du dann alles Mögliche getan und auch die Mahnungen laufen dann von PayPal an weiter, da die Forderung durch den Käuferschutz "praktisch an PayPal abgetreten wurde".
Sie bezahlen Dich "im Voraus" (bzw. strecken das zuviel gezahlte Geld vor) in der Annahme, dass dein Vorfall stimmt und wollen es natürlich samt Spesen wiederhaben.

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