Erste Rechnung vom 31.8 & RS Versicherung ab 2.9! Greift die RS-Versicherung?

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go566350-58
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Rechnung vom 31.8 & RS Versicherung ab 2.9! Greift die RS-Versicherung?

Hallo,
hier ein Thema was vlt. jemand beantworten kann. Und zwar geht es um einen Rechstreit zwischen mir und einer Firma, welche mir eine Rechnung fordert die nicht gültig ist. Jetzt ist es zu einem Mahnbescheid gekommen (1 1/2 Jahre später). Meine Frage:
Welches Datum ist relevant für die Rechsschutz-Versicherung. Das Datum der ersten Rechnung, der Mahnung oder sogar erst ab dem Mahnbescheids?
Die erste Rechnung war laut dem Mahnbescheid am 31.08.2021. Meine RS-Versicherung greift am 2.09.2021
Würde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen?

VG & Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go566350-58):
Würde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen?

Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wahrscheinlich nicht, meistens gibt es eine Wartezeit von 6+ Monaten. Außerdem könnte die Versicherung damit argumentieren, dass die Problemrechnung bereits absehbar war, als der Vertrag geschlossen wurde. Bei dem kurzen Zeitabstand sicher nicht sehr fernliegend.

Aber wenn die Rechnung sowieso hinfällig ist, dann sollte das doch kein Problem sein.
Wenn die Rechnung eventuell doch OK ist, dann wäre es besser, zu zahlen.

Über die Berechtigung der Rechnung zu reden wäre wohl besser, als über die Rechtsschutzversicherung zu reden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go566350-58):
Welches Datum ist relevant für die Rechsschutz-Versicherung. Das Datum der ersten Rechnung, der Mahnung oder sogar erst ab dem Mahnbescheids?
Das Datum der Leistungserbringung,

Zitat (von go566350-58):
Würde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen?
Das lese man in der Vers.-Bedingungen nach.


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#4
 Von 
go566350-58
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es geht um Privat Recht, dementsprechend gibt es dafür keine Wartezeit ..
Und bezüglich dem Datum der Leistungsbedingung, das ist ja die Sache, es wurde keine Leistung erbracht bzw. Nicht die welche ausgemacht wurde :smile:

Ich könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen?

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 07:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2296 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von go566350-58):
Ich könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen?


Ich bin mir sicher das würde jemand tun. Aber bedenke, dass Rechtsberatung in Einzelfällen echten Rechtsanwälten vorbehalten ist, die ein Beratungshonorar verlangen.

Dennoch um Dir zu helfen mal einige Stichpunkte, anhand derer Du selbst vielleicht einschätzen kannst ob die RSV übernimmt oder nicht.

1. Für versicherte Risiken ab welchem Tag genau gilt der Versicherungsschutz?
2. Wenn es eine Rechnung war, für die keine Leistung erbracht wurde (Beispiel: Einfach mal so an jemanden eine Rechnung), dann ist meiner Meinung nach der Schadenfall der Moment, in dem man sich zur Wehr setzen muss um keine Nachteile zu erleiden, also mithin der Mahnbescheids.
3. Wenn es eine Rechnung war, für die eine Gegenleistung erbracht wurde, (Beispiel: Fliesenleger hat nur einen Raum gefliest und stellt die beauftragten 3 Räume in Rechnung) dann dürfte der Schadenfall der Moment sein, in dem die Rechnung (inhaltlich falsch) gestellt wurde.
4. Wenn es eine Rechnung war, für die die Gegenleistung vollständig erbracht wurde (Beispiel: Fliesenleger hat alles gefliest, aber alles ist krumm und schief), dann dürfte der Schadenfall der Moment sein, in dem die Gegenleistung erbracht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go566350-58):
Ich könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen

Wie wäre es mal mit selber lesen und selektieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie wäre es mal mit selber lesen und selektieren?

Nee, das wäre ja fast so leicht, wie bei der Versicherung anzurufen und zu fragen ;)

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