Hallo,
hier ein Thema was vlt. jemand beantworten kann. Und zwar geht es um einen Rechstreit zwischen mir und einer Firma, welche mir eine Rechnung fordert die nicht gültig ist. Jetzt ist es zu einem Mahnbescheid gekommen (1 1/2 Jahre später). Meine Frage:
Welches Datum ist relevant für die Rechsschutz-Versicherung. Das Datum der ersten Rechnung, der Mahnung oder sogar erst ab dem Mahnbescheids?
Die erste Rechnung war laut dem Mahnbescheid am 31.08.2021. Meine RS-Versicherung greift am 2.09.2021
Würde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen?
VG & Danke
Erste Rechnung vom 31.8 & RS Versicherung ab 2.9! Greift die RS-Versicherung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatWürde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen? :
Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen zu dem Thema an.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
Wahrscheinlich nicht, meistens gibt es eine Wartezeit von 6+ Monaten. Außerdem könnte die Versicherung damit argumentieren, dass die Problemrechnung bereits absehbar war, als der Vertrag geschlossen wurde. Bei dem kurzen Zeitabstand sicher nicht sehr fernliegend.
Aber wenn die Rechnung sowieso hinfällig ist, dann sollte das doch kein Problem sein.
Wenn die Rechnung eventuell doch OK ist, dann wäre es besser, zu zahlen.
Über die Berechtigung der Rechnung zu reden wäre wohl besser, als über die Rechtsschutzversicherung zu reden.
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Das Datum der Leistungserbringung,ZitatWelches Datum ist relevant für die Rechsschutz-Versicherung. Das Datum der ersten Rechnung, der Mahnung oder sogar erst ab dem Mahnbescheids? :
Das lese man in der Vers.-Bedingungen nach.ZitatWürde die RS-Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen? :
Also es geht um Privat Recht, dementsprechend gibt es dafür keine Wartezeit ..
Und bezüglich dem Datum der Leistungsbedingung, das ist ja die Sache, es wurde keine Leistung erbracht bzw. Nicht die welche ausgemacht wurde
Ich könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen?
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 07:54
ZitatIch könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen? :
Ich bin mir sicher das würde jemand tun. Aber bedenke, dass Rechtsberatung in Einzelfällen echten Rechtsanwälten vorbehalten ist, die ein Beratungshonorar verlangen.
Dennoch um Dir zu helfen mal einige Stichpunkte, anhand derer Du selbst vielleicht einschätzen kannst ob die RSV übernimmt oder nicht.
1. Für versicherte Risiken ab welchem Tag genau gilt der Versicherungsschutz?
2. Wenn es eine Rechnung war, für die keine Leistung erbracht wurde (Beispiel: Einfach mal so an jemanden eine Rechnung), dann ist meiner Meinung nach der Schadenfall der Moment, in dem man sich zur Wehr setzen muss um keine Nachteile zu erleiden, also mithin der Mahnbescheids.
3. Wenn es eine Rechnung war, für die eine Gegenleistung erbracht wurde, (Beispiel: Fliesenleger hat nur einen Raum gefliest und stellt die beauftragten 3 Räume in Rechnung) dann dürfte der Schadenfall der Moment sein, in dem die Rechnung (inhaltlich falsch) gestellt wurde.
4. Wenn es eine Rechnung war, für die die Gegenleistung vollständig erbracht wurde (Beispiel: Fliesenleger hat alles gefliest, aber alles ist krumm und schief), dann dürfte der Schadenfall der Moment sein, in dem die Gegenleistung erbracht wurde.
ZitatIch könnte hier natürlich die VS-Bedingungen anhängen (welche natürlich sehr lang ist), würde sich jemand tatsächlich die Mühe machen diese durchzulesen :
Wie wäre es mal mit selber lesen und selektieren?
ZitatWie wäre es mal mit selber lesen und selektieren? :
Nee, das wäre ja fast so leicht, wie bei der Versicherung anzurufen und zu fragen
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