Erste mal selbstständig

8. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hilfebitte123123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste mal selbstständig

Hallo liebes Forum,

ihr habt mir vor einigen Wochen/Monaten schon mal sehr geholfen und mit Erfolg vor Gericht.
Dieses mal bin ich wieder auf eure Hilfe angewiesen.

Ich arbeite seit dem 22.08 auf selbstständiger Basis für einen Dienstleister und das Projekt sollte bis zum 21.10. gehen.
Es gab nur einen E-Mail Verkehr, dass ich den Zeitraum blocken soll und die Vergütung pro Stunde.
Kein Arbeitsvertrag, oder wie ich gegooglet habe einen "Dienstleister-Vertrag".

Alles lief super, außer, dass ich vorgestern vergessen hatte das Lager abzuschließen.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich ab Montag nicht mehr dabei bin (interne Info), aber offen kommuniziert hat mir das nicht die Agentur, die mich gebucht hat.
Diese Agentur macht das für einen Dienstleister und der Dienstleister für den Kunden.
Der Kunde weiß aber nicht, dass der Dienstleister eine Agentur beauftragt hat.

Wie sieht das mit meinen Rechten aus?
Habe ich welche als Selbstständiger?
Ohne Arbeitsvertrag, trotzdem soll ich den gesamten Zeitraum blocken.
Dadurch sind mir ja mögliche Jobs entgangen, natürlich würde ich gerne weiter arbeiten.

Was kann ich tun?
Was sind meine Rechte?

Liebe Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 8. September 2022 17:31

-- Thema wurde verschoben am 8. September 2022 17:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hilfebitte123123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Und: Das ist mein erster Job und mein einziger Auftraggeber.

0x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
Hilfebitte123123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
gelöscht


Hä? Warum gelöscht?
Kategorie Arbeitsrecht, was ist dein Problem? :D

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Hilfebitte123123):
Wie sieht das mit meinen Rechten aus? Habe ich welche als Selbstständiger?
Ja.
Die Agentur wird wohl den Vertrag kündigen. Man kann nur noch nichts von Kündigung lesen.
Zitat (von Hilfebitte123123):
Es gab nur einen E-Mail Verkehr,
Da hast du zugestimmt? Auch per E-Mail?
Zitat (von Hilfebitte123123):
Dadurch sind mir ja mögliche Jobs entgangen, natürlich würde ich gerne weiter arbeiten.
NÖ. Du könntest ab Montag die geblockte Zeit wieder frei setzen und nach anderen Jobs suchen, wenn du die Vertragskündigung von der Agentur hast.

Du hast vermutlich eine grobe Fahrlässigkeit begangen (Tor zum Lager nicht verschlossen), die zur Vertragskündigung berechtigen könnte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hilfebitte123123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da hast du zugestimmt? Auch per E-Mail?


Zur Vertragsabsprache habe ich zugestimmt.
Bezüglich der Kündigung habe ich gerade nur eine Whatsapp vom Verantwortlichen bekommen, dass für mich das Projekt heute endet.
Habe noch nicht geantwortet.

Bezüglich des Lagers:

Ich bin gar nicht die verantwortliche Person und habe auch nichts unterschrieben, es war nur ein Versehen. (hätte hätte Fahrradkette)
Ich bin nur für ein Projekt eingetragen gewesen, der eine Stamm Lager-Mitarbeiter ist früher gegangen und hat mich nur darauf hingewiesen.

Das heißt es bedarf gar keiner formlichen Kündigung, es gibt keine Frist?
Also 0 Rechte in dem Fall als Selbstständiger?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Hilfebitte123123):
Kategorie Arbeitsrecht, was ist dein Problem?

Es geht hier 0,0 um Arbeitsrecht.



Zitat (von Hilfebitte123123):
Erste mal selbstständig

Und man scheint so offenbar gar keine Ahnung davon zu haben was man da so macht ...



Zitat (von Hilfebitte123123):
Kein Arbeitsvertrag, oder wie ich gegooglet habe einen "Dienstleister-Vertrag".

Das
Zitat (von Hilfebitte123123):
Es gab nur einen E-Mail Verkehr, dass ich den Zeitraum blocken soll und die Vergütung pro Stunde.

ist der Vertrag



Zitat (von Hilfebitte123123):
Wie sieht das mit meinen Rechten aus?
Habe ich welche als Selbstständiger?

Einige wenige - nicht wirklich erwähnenswert.
Selbständig ist hier wörtlich zu verstehen, der ganze Arbeitnehmer-Welpenschutz-Bohei gilt hier 0,0.

Relevanter wäre sich mit den Pflichten und Konsequenzen zu beschäftigen, idealerweise bevor man selbständig wird.



Zitat (von Hilfebitte123123):
Dadurch sind mir ja mögliche Jobs entgangen, natürlich würde ich gerne weiter arbeiten.

Das nennt sich "unternehmerisches Risiko" - eine der erwähnten Konsequenzen



Zitat (von Hilfebitte123123):
außer, dass ich vorgestern vergessen hatte das Lager abzuschließen.

Da könnte dann die "unternehmerisches Haftung" zur Folge haben - eine weitere der erwähnten Konsequenzen.
Und je nach dem was die nun dort alles vermissen, kann das auch eine sehr teure Konsequenz werden ...



Zitat (von Hilfebitte123123):
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich ab Montag nicht mehr dabei bin (interne Info), aber offen kommuniziert hat mir das nicht die Agentur, die mich gebucht hat.

Was konkret bedeutet "interne Info"?
Wie war der konkrete Wortlaut?
Wer konkret war das?
War das jemand der dazu befugt war?



Zitat (von Hilfebitte123123):
Das heißt es bedarf gar keiner formlichen Kündigung

Was konkret versteht man denn unter einer "förmlichen Kündigung"?
Sofern nicht explizit was vereinbart ist, langt auch ein "ihr seid raus".



Zitat (von Hilfebitte123123):
es gibt keine Frist?

Es gibt auch fristlose Kündigungen bzw. bedarf es im gewerblichen Bereich eigentlich gar keiner Frist, es sei denn es ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes.
Die gibt es übrigens auch bei Arbeitnehmern trotz des ganzen Arbeitnehmer-Welpenschutz-Bohei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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