Hallo zusammen! Ich würde gern wissen, wie man den Ex-Stromanbieter loswerden kann. Das Problem:
Ich habe den Strom- Vertrag für die vermietete Wohnung gekündigt, weil der Mieter weggezogen ist. Die Kündigung wurde auch vom damaligen Stromversorger bestätigt. Da die Wohnung unbewohnt ist, habe ich nicht sofort einen neuen Stromanbieter gesucht. Die Stromlieferung ist auch seit der Kündigung beendet. Nur, der Ex-Stromanbieter schickte mir weiterhin Abrechnungen, obwohl zwiachen uns nichts mehr veranlasst worden ist. Meine Frage: was kann man machen, damit der Ex-Stromanbieter mit seinem "Abrechnungsterro"aufhört? Danke im Voraus! Beni2021
Ex-Stromanbieter erfindet weitere Abrechnungen
18. Februar 2021
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Frage vom 18. Februar 2021 | 17:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Stromanbieter erfindet weitere Abrechnungen
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#1
Antwort vom 18. Februar 2021 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNur, der Ex-Stromanbieter schickte mir weiterhin Abrechnungen, :
Was genau rechnet er denn ab?
#2
Antwort vom 18. Februar 2021 | 21:49
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 14x hilfreich)
Zitatwas kann man machen, damit der Ex-Stromanbieter mit seinem "Abrechnungsterro"aufhört? :
Messstelle ausser Betrieb setzen lassen. Bei Neuvermietung wieder in Betrieb setzen.
Kosten hierzu sind beim Messstellenbetreiber/Stromanbieter zu erfragen.
Aus dem Bauch raus wird sich das aber nur lohnen, wenn die Wohnung lange unvermietet bleibt.
-- Editiert von Klawuttke am 18.02.2021 21:53
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#3
Antwort vom 18. Februar 2021 | 22:21
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Hattest du den Vertrag auch geschlossen? (üblicherweise macht das nämlich der Mieter)Zitat:Ich habe den Strom- Vertrag für die vermietete Wohnung gekündigt,
Und hast du auch die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist eingehalten?
Dann ist also der Zähler abmontiert worden? Oder wie?Zitat:... habe ich nicht sofort einen neuen Stromanbieter gesucht.
Stefan
#4
Antwort vom 19. Februar 2021 | 06:51
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Solange der Stromzähler bzw. -anschluss betriebsbereit ist, braucht es auch ein Vertragsverhältnis. Denn auch durch die Betriebsbereitschaft fallen (geringe) Kosten an.
Hier sind sie vermutlich in der Grundversorgung, da auch der Grundversorger ggü dem. Netzbetreiber eine Ermittlungspflicht hat und üblicherweise geht das an den (hinterlegten) Eigentümer.
Alles in allem halten sich die Beträge aber in Grenzen und sollten 100€ im Jahr nicht überschreiten (50€ dürften die Regel sein). Natürlich nur sofern kein Strom verbraucht wird. Wird bei einer leeren Wohnung Strom verbraucht haben sie andere Probleme.
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