Hallo, folgende Situation: Ich habe vor einigen Wochen bei einer Fahrschule Interesse an der Teilnahme an einem Führerscheinkurs (Intensivkurs) verkündet.
Ich habe keinerlei Verträge unterschrieben. Ich war auch nicht in der Fahrschule vor Ort, sondern habe mich nur per Kontaktformular gemeldet.
Nun habe ich heute eine Rechnung für die Anmeldung und das Lernprogramm erhalten.
Dabei habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Die Teilnahme an dem Kurs ist mir auch aus beruflichen Gründen nicht möglich, sodass ich keinen Vertrag unterschreiben werde.
Es handelt sich um einen Rechnungsbetrag in Höhe von 400 Euro.
Bin ich, obwohl kein Vertrag besteht, zur Zahlung verpflichtet?
MfG.
Fahrschule: Rechnung ohne Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatDabei habe ich keinen Vertrag unterschrieben. :
Das braucht es auch nicht.
Zitatsondern habe mich nur per Kontaktformular gemeldet. :
Ja nach konkretem Inhalt hätte man einen rechtswirksamen Vertrag geschlossen.
*Wenn* kein Vertrag besteht, müssen Sie auch nicht bezahlen.
Allerdings *kann* ein Vertrag auch ohne Unterschrift zustandekommen.
*Ob* hier ein Vertrag entstanden ist, kann man ohne Kenntnis des gesamten Mailverkehrs nicht beurteilen.
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*Wenn* ein Vertrag geschlossen worden wäre, dann wäre das ein Fernabsatzvertrag.
Bei diesem muss aber meines Wissens zwingend eine deutliche Formulierung beim Vertragsschluss vorhanden sein ("Zahlungspflichtig bestellen!" oder "Achtung, der Klick hier kostet echtes Geld!"). Bei einem Kontaktformular sehe ich diese Bedingung nicht erfüllt.
Ohne sowas dürfte ein solcher Möchtegernvertrag ziemlich anfechtbar sein.
Erster Lösungsschritt:
Bei der Fahrschule anfragen, wie konkret aus einer Angebotsanfrage, ohne dass es tatsächlich ein Angebot und eine Annahme des Angebots gab, ein Vertragsschluss zustande kommen konnte.
Laut Schilderung war es ja lediglich eine Angebotsanfrage. Falls man die hätte als Angebot missverstehen können, käme noch die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums in Betracht.
Zitat*Wenn* ein Vertrag geschlossen worden wäre, dann wäre das ein Fernabsatzvertrag. :
Dafür fehlt es dummerweise an einer Rechtsgrundlage.
Aber man könnte prüfen, ob nicht eventuell ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn es tatsächlich zu einen Vertrag gekommen sein sollte.
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