Fahrschule

21. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teufelfrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrschule

Guten Tag
ich habe für meine Tochter den Vertrag für die Fahrschule abgeschlossen, da sie noch 17 war. Sie hat dann die Fahrschule aus verschiedenen Gründen gewechselt und ich habe schriftlich den Vertrag aufgehoben, da war sie dann schon 18. Daraufhin hat sich der Fahrlehrer während der Fahrstunde mit dem neuen Fahrlehrer eine Unterschrift zur Vertragsbeendigung von meiner Tochter eingeholt, ohne ihr jedoch eine Kopie hiervon zu geben. Welche Kündigung ist nun rechtens?
Noch eine Frage: Kann man einen Nachweis von der Fahrschule verlangen, wenn man die Anzahl der Fahrstunden anzweifelt? Der Fahrlehrer verweigert dies aus Datenschutz-Gründen.
Vielleicht hat jemand einen Tip für mich, vielen Dank!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Welche Kündigung ist nun rechtens?


Spielt das eine Rolle? Aber gut.

Wenn du der Vertragspartner ("für meine Tochter abgeschlossen") warst, kannst auch nur du kündigen.
Wenn deine Tochter Vertragspartner war und du den Vertrag genehmigt hast, kann auch nur sie den Vertrag wieder kündigen. Wenn sie schon 18 war, braucht sie dazu auch nicht deine Genehmigung.

quote:
Der Fahrlehrer verweigert dies aus Datenschutz-Gründen.


Wieder hängt es daran, wer Vertragspartner ist. Bist du das, hast du natürlich ein Anrecht darauf, daß die Gegenseite ihren Vertrag erfüllt und das muß sie im Streitfall auch beweisen.

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#2
 Von 
Teufelfrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Bei der Fahrschulrechnung steht noch ein Restbetrag von knappen 10% offen, die ich zurückbehalten habe, da ich im Namen meiner Tochter eine Abgleichung der berechneten Fahrstunden eingefordert habe ( es ist im Vorfeld schon einiges nicht korrekt gelaufen).Das wurde aus Datenschutzgründen abgelehnt und nun habe ich eine Zahlungsaufforderung vom Anwalt erhalten.
Und es geht mir im Endeffekt darum, ob ich wirklich Einsicht in die Unterlagen der Fahrschule (Vergleich Unterschriften meiner Tochter mit der Abrechnung) verlangen kann.
Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
ob ich wirklich Einsicht in die Unterlagen der Fahrschule (Vergleich Unterschriften meiner Tochter mit der Abrechnung) verlangen kann


Du hast immer noch nicht die Frage beantwortet, ob du Vertragspartnerin bist oder deine Tochter.

Abgesehen davon, weiß deine Tochter nicht, wieviele Fahrstunden sie gemacht hat?

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#4
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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