Fahrschule/ falsche Kostenabrechnung/fehlende AGB

9. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
GuterRat60
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrschule/ falsche Kostenabrechnung/fehlende AGB

Guten Tag, ich habe folgende Frage zu Fahrschule eines Fahrschülers:

Zu dem Ausbidungsvertrag wurden ihm leider nicht die allg. Geschäftsbedingungen
ausgehändigt und sind auch auf der Internetseite der Fahrschule nicht aufgeführt.

Frage 1:
Darf zusätzlich zu dem betrag der Vorstellung zur praktischen Prüfung (90,-, enthält nicht die TÜV-Gebühren) noch eine Fahrstunde von 45 min abgerechnet werden?


Die Fahrschule befindet sich direkt beim Schüler um die Ecke, die Prüfung fand jedoch an der Filiale in der Innenstadt statt. Der Fahrlehrer bot dem Fahrschüler an ihn morgens mit dort hinzunehmen, ließ den Schüler aber selbst fahren, obwohl keine weitere Übungsstunde
abgemacht oder nötig war. der Schüler hat in diesem Fall auch kein Protokoll unterschrieben.

Der Fahrlehrer teilte dann mit, dass er vor der Prüfung noch eine Gefahrenbremsung durchführen
wolle. Diese fand statt in der Seitenstrasse neben der Hauptfiliale in eeiner TEMPO 30-Zone.

Meines Erachten war zuvor dazu genügend Gelegenheit während der Fahrstunden gegeben.

Die Fahrt zur Hauptfiliale dauert übrigens max. 15 min., dem Schüler wurden jedoch 45 min berechnet.
Ist die Fahrt zum Prüfungsort nicht mit den Prüfungsgebühren abgegolten?

Frage 2:
Darf für die Vorstellung zur prakt. Prüfung BE noch ein 2. Mal die Gebühr von 90 e behoben werden
(Ohne TÜV-Gebühr)?

Da es zuvor schon kleinere Unregelmäßigkeiten zulasten des Fahrschülers kam, ist Skepsis angesagt,
was die Zuverlässigkeit der Abrechnungen betrfft.

Zu den Unregelmäßigkeiten sind folgende Punkte benennen:

- Private Erledigungs-Fahrten des Fahrlehrers während der Fahrstunden, dadurch längere , als Fahrzeit berechnete Aufenthalte im Stau etc., (Fahrstunden bis zu 120 min)

- sowie 2-malige Abweichungen in der zeitlichen
Abrechnung von jeweils 10-15 min (1 min. kostet ca 1 €)

- und auch häufig Erledigungen der Terminplanung über Handy im Auto).

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundl. Gruß!

-- Editiert GuterRat60 am 09.04.2012 15:37

-- Editiert GuterRat60 am 09.04.2012 15:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go356941-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

ich bin von Beruf Fahrlehrer und auch juristisch versiert. Hier meine Antworten zwischen Ihren Zeilen:


Fahrschule/ falsche Kostenabrechnung/fehlende AGB

Guten Tag, ich habe folgende Frage zu Fahrschule eines Fahrschülers:
Zu dem Ausbidungsvertrag wurden ihm leider nicht die allg. Geschäftsbedingungen
ausgehändigt und sind auch auf der Internetseite der Fahrschule nicht aufgeführt.

Die AGB müssen in der Fahrschule aushängen. Sollte das nicht der Fall sein, was Sie beweisen müssten, ist der Vertrag anfechtbar. Sie könnten dann auch die Aufsichtsbehörde für Fahrschulen einschalten.

Frage 1:
Darf zusätzlich zu dem betrag der Vorstellung zur praktischen Prüfung (90,-, enthält nicht die TÜV-Gebühren) noch eine Fahrstunde von 45 min abgerechnet werden?

Ja

Die Fahrschule befindet sich direkt beim Schüler um die Ecke, die Prüfung fand jedoch an der Filiale in der Innenstadt statt. Der Fahrlehrer bot dem Fahrschüler an ihn morgens mit dort hinzunehmen, ließ den Schüler aber selbst fahren, obwohl keine weitere Übungsstunde
abgemacht oder nötig war. der Schüler hat in diesem Fall auch kein Protokoll unterschrieben.

Das oben genannte Ja gilt nur, wenn der Fahrschüler auch im Tagesnachweis des Fahrlehrers unterschrieben hat. Vermutlich hat er die Fahrstunde auch im Ausbildungsnachweise bestätigt, so dass der Fahrlehrer einen Nachweis darüber hat.

Der Fahrlehrer teilte dann mit, dass er vor der Prüfung noch eine Gefahrenbremsung durchführen
wolle. Diese fand statt in der Seitenstrasse neben der Hauptfiliale in eeiner TEMPO 30-Zone.
Meines Erachten war zuvor dazu genügend Gelegenheit während der Fahrstunden gegeben.
Die Fahrt zur Hauptfiliale dauert übrigens max. 15 min., dem Schüler wurden jedoch 45 min berechnet.
Ist die Fahrt zum Prüfungsort nicht mit den Prüfungsgebühren abgegolten?

Nein. Siehe oben AGB.

Frage 2:
Darf für die Vorstellung zur prakt. Prüfung BE noch ein 2. Mal die Gebühr von 90 e behoben werden
(Ohne TÜV-Gebühr)?
Da es zuvor schon kleinere Unregelmäßigkeiten zulasten des Fahrschülers kam, ist Skepsis angesagt,
was die Zuverlässigkeit der Abrechnungen betrfft.
Zu den Unregelmäßigkeiten sind folgende Punkte benennen:
- Private Erledigungs-Fahrten des Fahrlehrers während der Fahrstunden, dadurch längere , als Fahrzeit berechnete Aufenthalte im Stau etc., (Fahrstunden bis zu 120 min)
- sowie 2-malige Abweichungen in der zeitlichen
Abrechnung von jeweils 10-15 min (1 min. kostet ca 1 €)
- und auch häufig Erledigungen der Terminplanung über Handy im Auto).

Es kommt darauf an, was der Fahrschüler unterschrieben hat.


Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundl. Gruß!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Sollte das nicht der Fall sein, was Sie beweisen müssten, ist der Vertrag anfechtbar.

Der Vertrag selbst nicht, jedoch sind die AGB damit anfechtbar/ nicht gültig. Es treten an deren Stelle dann die gesetzlichen Regelungen soweit es welche gibt oder auch die gängige Praxis in der Branche.

Die restlichen Fragen ergeben sich dann teilweise. Beispielsweise ist eine Regelung in den AGB unwirksam, die eine Abrechnung auf 45Min festlegt auch wenn weniger gebraucht wurde. Sie ist einfach nicht gültig und insofern würde man dann sogar nur ein Drittel abrechnen dürfen (15 min von 45 min). Hinsichtlich der Nachweise/ Unterschrift auf Stundenzetteln und Tagesnachweisen gilt natürlich, was oben gesagt wurde.


Es ist schön, wenn Themen beantwortet werden, gerade für die, die mittels Google-Suche drüber stolpern. Aber der Autor hat nach 8 Monaten scheinbar kein Interesse mehr daran. Das nur am rande ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GuterRat60
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten. Nach 8 Monaten hat es sich tätsächlich erledigt.

m.fr.Gruß!

1x Hilfreiche Antwort

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