Fahrschullehrer, darf der das?

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pette
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrschullehrer, darf der das?

Hallo liebe Community,
habe folgendes Problem habe mich vor (langer Zeit) bei der Fahrschule angemeldet und dabei meine letzte Theoriestunde vor knapp 2 Jahren gehabt, nun ist es so dass ich mich erkundigt habe beim Fahrlehrer wann genau das war da ich nicht möchte dass diese verfallen. Er meinte dann bis Ende dezember, aber würde dann wenn ich weitermachen wollte eine Vertragsverlängerung geben hinsichtlich der Preise. Dass die Fahrstunden eben teurer werden, jetzt die Frage, darf der das?? Im unterzeichneten Vertrag steht schließlich etwas anderes....

-- Editiert von Pette am 13.10.2020 19:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Pette):
Dass die Fahrstunden eben teurer werden, jetzt die Frage, darf der das??

Unter Umständen schon.



Zitat (von Pette):
Im unterzeichneten Vertrag steht schließlich etwas anderes....

Da müsste man dann mal den Wortlaut kennen, zu allen Klauseln welche das Thema "Preis" betreffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht so ganz.

Du hast vor zwei Jahren die letzte Theoriestunde gehabt?
Wie viele hattest Du?
Wie viele brauchst Du noch?
Ist die Bezahlung schon erfolgt?

Was ist mit Praxisstunden gewesen?

Oder hattest Du vor zwei Jahren ein paar Stunden und erwartest jetzt, dass Du zum gleichen Preis weitermachen kannst?

Ich bin da mal ganz bei @Harry. Ein Blick in den Vertrag sollte helfen.

PS und OT: Wenn das funktionieren sollte, melde ich meine Tochter jetzt schon mal in der Fahrschule an, um die zu erwartenden Preissteigerungen der nächsten Jahre zu umgehen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Pette):
Im unterzeichneten Vertrag steht schließlich etwas anderes....


Wenn man 2 Jahre nicht in der Fahrschule war, könnte hier auch bei vertraglich bestehenden Rechten Verwirkung eingetreten sein, weil es völlig verkehrsunüblich ist, einen Fahrschulvertrag so lange hinzuziehen.

Man würde dann wohl einen neuen abschließen müssen.

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