Guten Tag
Meine Tochter hat 2023 mit 17 sich bei einer Fahrschule angemeldet.Der Vertrag wurde durch sie und mich als Vater unterzeichnet.
Auf dem Vertrag waren unter anderem Kosten für Grundausbildung plus Fahrstunden zu je usw.
2 Wochen später hat Ihr Betrieb wo sie eine Ausbildung macht,Angeboten die Kosten zu übernehmen und diese Monatlich vom Lohn abzuziehen. Dies wurde anerkannt und unterschrieben.Keine Summe benannt
Internes abkommen.Die Firma schickt der Fahrschule ein Schreiben.Hiermit geben wir bekannt,dass wir die Kosten (Keine Summe genannt) zum erlangen der Fahrausbildung übernehmen.Bitte sämtliche Rechnungen dazu an uns direkt.
Die Fahrschule hat dies so angenommen.Erste Rechnung ging an den Betrieb mit einer Summe von beispiel 1000 Euro,worauf der Betrieb 800 gezahlt hat.Zweite Rechnung 1400 wo der Betrieb 1200 drauf gezahlt hat.
Fazit es wurde immer weniger bezahlt.
Nun kam der Fahrschul Inhaber zum Betrieb und fordert 800 euro .Der Betrieb weigert sich weitere Zahlungen ohne genaue Begründung. Meine Tochter hat das Geld nicht auf einen Schlag und hat Raten angeboten,die nicht angenommen wurden.
Danach kamen per whats app beleidigungen und Drohungen
Zusammengefasst
Meine Tochter hat nie eine Rechnung gesehen oder eine erhalten.
Nun schreibt ein Rechtsanwalt ohne Aufstellung oder sonstigem,dass sie die 800 Euro bezahlen soll binnen 14 Tage oder es wird ans Gericht abgegeben
Meine Tochter ist nun 19.Meine Frage
Ist sie allein Schuldnerrin oder teils die Firma mit da sie ja nicht voll die Rechnungen ausgeglichen hat.Meine Tochter hat auch nur die Summe zurück bezahlt die gezahlt wurde.
Wäre es sinnvoll eine Aufstellung zu verlangen da man nie was bekommen hat oder eher zahlen und ruhe ?
Danke
Fahrschulvertrag mit dritte Person
Zitat :Fazit es wurde immer weniger bezahlt.
Da wäre doch mal der Grund interessant.
(Ich tippe auf die Märchensteuer.)
Zitat :Ist sie allein Schuldnerrin oder teils die Firma mit da sie ja nicht voll die Rechnungen ausgeglichen hat.
Auf wen wurden die Rechnungen den ausgestellt?
(Ich tippe mal, auf die Firma.)
Also ich würde ja erstmal mit der Firma sprechen was wann genau bezahlt wurde und ggf. warum entgegen der Absprache eben nicht die kompletten Kosten der Fahrausbildung bezahlt wurden. Vielleicht hatte das einen Grund.
Dabei kann man auch das Problem schildern, vor dem man gerade steht. Nämlich dass man selbst noch die Vertragspartnerin ist und mit einer Forderung aus nicht beglichenen Rechnungen konfrontiert ist.
Wenn sich da dann herausstellt, dass die Firma tatsächlich zu wenig bezahlt hat, dann wird wohl entweder die Firma nochmal was an die Fahrschule schicken müssen oder wenn die sich weigert wirst die Tochter als Kunden die Differenz begleichen müssen. Die kann sich dann wiederum auf die Absprache beziehen und das Geld vom Arbeitgeber einklagen.
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Zitat :Da wäre doch mal der Grund interessant.
(Ich tippe auf die Märchensteuer.)
Der Grund dazu würde Begründet das man nicht gesagt hat wieviel man leistet.Aussage Betrieb.
Zitat :Auf wen wurden die Rechnungen den ausgestellt?
(Ich tippe mal, auf die Firma.)
Auf beide
Meine Tochter und die Firma
Adressiert an die Firma
Zitat :Also ich würde ja erstmal mit der Firma sprechen was wann genau bezahlt wurde und ggf. warum entgegen der Absprache eben nicht die kompletten Kosten der Fahrausbildung bezahlt wurden. Vielleicht hatte das einen Grund.
Dies habe ich in der Tat gemacht
Aussage ist die ,dass die Firma nicht gesagt hat wieviel sie übernehmen.
Als Beispiel war die erste Rechnung für die Pflichtfahstunden und Theorie plus 2 Zusatz Fahrstunden.Die Zusatzfahrstunden wurden von der Firma nicht anerkannt .Daher weniger gezahlt .
Der Fahrschullehrer war direkt bei der Firma das Geld fordern da sie die Zusage getroffen haben für die Kosten ,und zu wenig bezahlt haben.Diese hat zugesagt mündlich es zu begleichen. Danach ist man auf meine Tochter drauf zu und sagte 400 die Firma 400 sie.
Darauf sagte meine Tochter das sie das so nicht gerade hat (Ausbildung gerade) .Aussage Firma dann klär es .
Danach konnte die Firma sich an nix mehr erinnern und sagt es hätte nie ein Schreiben gegeben oder sonstiges.
Es war die Rede von einem kleinen Zuschuss was aber nirgends so steht.
Die Frage da weder ich noch meine Tochter je gesehen haben was wirklich gefordert und bezahlt wurde,sollte man dann erst mal um eine Aufstellung beim Rechtsanwalt bitten ohne erst mal schuld Anerkennung oder direkt mit ihm Raten Zahlung vereinbaren.
Denn eigentlich ist doch die Firma durch die Schriftliche Zusage verantwortlich oder nicht ?
Zitat :Aussage ist die ,dass die Firma nicht gesagt hat wieviel sie übernehmen.
Die Aussage war "...wir die Kosten zum erlangen der Fahrausbildung übernehmen.".
Das sind eben sämtliche Kosten, die anfallen um den Füherschein zu erhalten.
Vollkommen egal, ob Deine Tochter nun nur die Pflichtstunden brauchte und die Prüfungen im ersten Anlauf bestanden hat, oder ob sie dafür 100 zusätzliche Stunden und 3 Anläufe für die Prüfung benötigt hat.
Da sollte die Firma nochmal dringend in sich gehen....
Zitat :Ist sie allein Schuldnerrin oder teils die Firma...
Kommt darauf an was genau das damals für ein "Schreiben" des Arbeitgebers deiner Tochter war.
Es ließt sich stark nach einer Kostenübernahmeerklärung und damit die die Firma alleiniger Schuldner, Deine Tochter wäre gegenüber der Fahrschule aus der Sache raus.
-- Editiert von User am 26. Februar 2026 13:17
Zitat :2 Wochen später hat Ihr Betrieb wo sie eine Ausbildung macht,Angeboten die Kosten zu übernehmen und diese Monatlich vom Lohn abzuziehen
Das heißt, der Betrieb hat die Kosten erstmal vorgeschossen und sich über den lohnabzug von der Tochter zurückgeholt.
Für den Betrieb war das also nur ein durchlaufender Posten, ihm sind dadurch keine Kosten entstanden. Die Kosten hat am Ende deine Tochter getragen. Warum der Betrieb dann zu wenig bezahlt hat, wenn er ja doch die Kosten von deiner Tochter wieder zurückbekommen hat, erschließt sich mir nicht.
Vor diesem Hintergrund werden aber die Kosten am Ende ja eh wieder bei deiner Tochter landen. Also zahlt sie jetzt entweder direkt an die fahrschule. Oder sie spricht noch mal mit dem Betrieb, dass der die Kosten verauslagt und sich dann über die lohnabrechnung wieder zurückholt.
Zitat :2 Wochen später hat Ihr Betrieb wo sie eine Ausbildung macht,Angeboten die Kosten zu übernehmen und diese Monatlich vom Lohn abzuziehen.
Als erstes ist doch mal zu klären, was genau vereinbart wurde
A) die Kosten zu übernehmen
B) die Kosten vorzustrecken und monatlich in Raten vom Lohn abzuziehen
Zitat :Danach kamen per whats app beleidigungen und Drohungen
Da sollte man dann Strafanzeige / Strafantrag stellen.
Zitat :Danach konnte die Firma sich an nix mehr erinnern und sagt es hätte nie ein Schreiben gegeben oder sonstiges.
Nun, da kann die Tochter ja das Gegenteil beweisen
Zitat :Dies wurde anerkannt und unterschrieben.
Zitat :Die Frage da weder ich noch meine Tochter je gesehen haben was wirklich gefordert und bezahlt wurd
Wenn die Tochter nie eine Abrechnung erhalten hat, dürfte sie noch nicht in Verzug sein
Zitat :Nun schreibt ein Rechtsanwalt ohne Aufstellung oder sonstigem,dass sie die 800 Euro bezahlen soll binnen 14 Tage oder es wird ans Gericht abgegeben
Mir scheint, dass mal eine fachkundige Person sich die ganzen Verträge etc. ansehen sollte.
Entweder hat der Mandant dem Anwalt nicht alles mitgeteilt oder der Anwalt sucht einen Dummen ...
Zitat :Es ließt sich stark nach einer Kostenübernahmeerklärung und damit die die Firma alleiniger Schuldner,
Sehe ich anders.
Die Kostenübernahmeerklärung war ein Vertrag zwischen der Firma und der Tochter, mit dem die Fahrschule bestenfalls informativ zu tun hat. Sie haben lediglich kulanterweise die Rechnungen an eine andere Adresse geschickt, aber mehr auch nicht. Blöderweise hat der vom Vertragspartner der Fahrschule genannte Rechnungsempfänger aber die Rechnungen nicht vollständig bezahlt, Schuldner der Fahrschule waren und sind noch immer diejenigen, die den Vertrag mit der Fahrschule unterzeichnet haben, also Vater und Tochter gesamtschuldnerisch.
Allerdings sehe ich die Tochter (mangels direkter Rechnungsstellung an sie) noch nicht im Verzug. Möglicherweise ist ihr aber die Zustellung der Rechnung an ihre Firma anzulasten, so dass dadurch Verzug eingetreten ist. In dem Fall hätte aber die Firma die Rechnung und die Information, dass nicht vollständig bezahlt wurde, an die Tochter weitergeben müssen. Schäden, die daraus entstehen (Inkassokosten, Gerichtskosten, etc...) müsste die Tochter wohl tragen, kann sie sich aber bei der Firma einklagen.
Zitat :Als erstes ist doch mal zu klären, was genau vereinbart wurde
A) die Kosten zu übernehmen
B) die Kosten vorzustrecken und monatlich in Raten vom Lohn abzuziehen
Die Firma hat von sich aus vorgeschlagen die Kosten zu übernehmen und direkt an die Fahrschule zu richten.Erst wollte man einen gewissen Betrag direkt bezahlen,da man aber nicht wusste wieviel std sie braucht usw einigte man sich auf 3 Rechnungen.Dies geschah zwischen der Fahrschule und dem Betrieb.Die Fahrschule hat den Betrieb angeschrieben,und um eine Schriftlich Bestätigung gebeten das diese die Kosten übernimmt und Rechnungsträger sind .
Darauf wurde ein Schreiben vom Betrieb erstellt mit folgendem Text
Sehr geehrte Herr XY
Hiermit bestätigen wir die Firma xy die Kosten bei Ihrer Fahrschule zum erlangen der Fahrerlaubnis zu übernehmen. Bitte richten Sie dazu alle Rechnungen an uns um diese direkt zu begleichen.
Intern wurde meine Tochter dann gefragt wie sie es zurück zahlen möchte.Darauf hat sie gesagt können sie direkt vom Lohn abziehen.Darauf wurde intern ein Schreiben aufgesetzt wo es festgehalten war das sie bestätigt die Kosten die durch Firma xy zum erlangen des Führerschein an die Fahrschule gezahlt werden durch die Firma Monatlich mit Summe x per direkt Abzug vom Lohn begleicht.
Beide Schreiben keine Summe benannt.
Zitat :Die Kostenübernahmeerklärung war ein Vertrag zwischen der Firma und der Tochter, mit dem die Fahrschule bestenfalls informativ zu tun hat
Schon richtig. Die Fahrschule wollte aber bevor sie angefangen hat etwas schriftliches haben,worauf sie sich berufen kann wer Zahlungsleister ist.Die Fahrschule hat die Firma gebeten es zu bestätigen mit dem Anschreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte um Bestätigung das sie als Rechnungsträger für den Fahrschüler mit der Nr xy in dem Zeitraum der Fahrausbildung eintreten und die Kosten zum erlangen dessen durchführen.
Kann sein das es so üblich ist und nix ändert
Ich möchte gerne alle Rechnungen sehen auch was in echt bezahlt wurde usw.Leider will es keiner rausrücken.
Daher wollte ich meiner Tochter erklären das sie dem Rechtsanwalt schreiben soll.Dieser sagt klar sie sind schuld zahlen.
Darauf die frage wenn sie nun erstmal sagt sie erkennt es nicht an weil keine Rechnungen vorliegen oder Zahlungseingang usw, ob sie sich damit ein Stein ans Bein bindet oder so .
Zitat :Darauf die frage wenn sie nun erstmal sagt sie erkennt es nicht an weil keine Rechnungen vorliegen oder Zahlungseingang usw, ob sie sich damit ein Stein ans Bein bindet oder so .
Ich würde nicht schreiben, dass sie es nicht anerkennt. Ich würde nur Schreiben, dass ich erst noch die Höhe der Forderung prüfen möchte und daher um die Rechnungen sowie die geleisteten Zahlungen bitte und dann Zahlungsbereitschaft der "berechtigten" Summe signalisieren.
(Wie viel bereits gezahlt wurde, dürfte sich ja aus den Abzügen bei der Lohnabrechnung ergeben. )
Zitat :(Wie viel bereits gezahlt wurde, dürfte sich ja aus den Abzügen bei der Lohnabrechnung ergeben. )
Nicht ganz. Mündliche Aussage Gesamtbetrag gefordert 2050
Gezahlt bis stand heute 1250
Meine Tochter hat bis stand heute 1200 zurück gezahlt je 70 Euro Monatlich.Laut Betrieb letzte Rate April was vorne und hinten nicht passt
Ich schließe mich Antwort #8 von Kalanndok an.
Grundsätzlich gilt ...
Zitat :Meine Tochter hat 2023 mit 17 sich bei einer Fahrschule angemeldet.Der Vertrag wurde durch sie und mich als Vater unterzeichnet.
D.h. es besteht ein Vertrag zwischen Tochter und Fahrschule. Das ändert sich auch nicht durch irgendwelche Zusagen der Firma.
Den Teil, den die Firma bislang nicht bezahlt hat, muss die Tochter selbst bezahlen. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. Ob die Firma ihre Zusagen eingehalten hat oder zu wenig bezahlt hat, muss die Tochter mit der Firma selbst klären. Der Fahrschule steht das Geld zu, und zwar von der Tochter. Die Fahrschule muss sich nicht mit der Firma streiten. Die Tochter kann sich dann ja mit der Firma streiten.
Zitat :Meine Tochter hat nie eine Rechnung gesehen oder eine erhalten.
Das ist gut. Denn dann muss die Tochter weder Mahngebühren, noch Zinsen, noch die Kosten des Rechtsanwalts bezahlen.
Zitat :Darauf die frage wenn sie nun erstmal sagt sie erkennt es nicht an weil keine Rechnungen vorliegen oder Zahlungseingang usw, ob sie sich damit ein Stein ans Bein bindet oder so .
Man sollte einerseits Rechnungen anfordern und eine Übersicht, was von Seiten der Firma bereits bezahlt wurde. Gleichzeitig sollte man aber auch klar und deutlich schreiben, dass sie den noch offenen Teil der Rechnung anerkennen wird. Und dass sie Mahngebühren, Zinsen und Rechtsanwaltskosten nicht bezahlen wird, weil ohne Rechnung kein Verzug vorlag.
Hat die Tochter jetzt den Führerschein?Zitat :Meine Tochter hat 2023 mit 17 sich bei einer Fahrschule angemeldet.
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