Fahrzeugmietvertrag - Unfall - Rechnung - Nachforderung

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ben_Nagoya
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrzeugmietvertrag - Unfall - Rechnung - Nachforderung

Hallo!
Habe mir ein Fahrzeug angemietet. Im Vertrag steht mehrmals und fettgedruckt "nur Hafpflicht" "keine Schadensübernahme" "Lenker haftet für alle Schäden"
Hatte mit Fahrzeug einen Unfall. Kleinere Schäden wurden vom Vermieter festgestellt Wert XY €. Eine handgeschriebene Rechnung wurde aufgessetzt mit Stempel, Datum, Unterschrift der Beteiligten, Schadenssumme.
2 Tage später ruft mich der Fahrze***ermieter an, das Fahrzeug hat einen Totalschaden (Rahmen/Aufbau verzogen) ich müsse das Fahrzeug ihm abkaufen bzw. eine utopische neue Summe überweisen.
Bin ich im Recht wenn ich mich auf die von ihm unterschriebene Rechnung stütze?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank im voraus
lg
BEN

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das sich bestimmte Schäden nicht sofort erkennen lassen ist doch klar. Die vorläufige Rechnung ist wertlos. Wie wäre es mit einem Gutachter?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das sich bestimmte Schäden nicht sofort erkennen lassen ist doch klar. Die vorläufige Rechnung ist wertlos

Mh.
So einfach sehe ich das nicht.
Man könnte damit argumentieren, dass es sich bei der Rechnung um eine Art negatives Schuldanerkenntnis handelt.

Bei handgeschriebene Rechnung wurde aufgessetzt mit Stempel, Datum, Unterschrift der Beteiligten, Schadenssumme. würde ich argumentieren, dass dies ein Verzicht des Vermieters auf alle darüberhinausgehenden Schäden bei gleichzeitiger Ankenntnis der genannten Schadenssumme durch den Mieter.

Quasi analog zum Immobilien-Mietrecht:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beweiskraft-des-rueckgabeprotokolls-bei-mietverhaeltnissen_005016.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ben_Nagoya
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke!
So auch meine Vermutung. Jetzt ist der Sachverhalt aber, dass bei der handgeschriebenen Rechnung ein Datumsfehler (1 Monat früher) vorliegt. Kann mir das zum Verhängnis werden?

-- Editiert von Ben_Nagoya am 06.07.2015 22:26

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Enthielt die Rechungen eine Formulierung, das mit der Zahlung alle Forderungen aus der Angelegenheit abgegolten sind?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ben_Nagoya
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Nein, die Rechnung ist nur eine handgeschriebene mit Datum, Uhrzeit, Betrag, Unterschrift der Beteiligten und einem Firmenstempel des Inhabers.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Man könnte damit argumentieren, dass es sich bei der Rechnung um eine Art negatives Schuldanerkenntnis handelt.


Dazu müßte man wohl schon noch etwas mehr ausführen als nur "weil ich das glaube". ;) Ist das grundsätzlich oder in dieser Situation üblich? Ich denke nicht. Verjährung hebt man nicht so einfach auf.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ben_Nagoya
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, wieso Verjährung?
Von Verjährung ist nicht die Rede, oder habe ich etwas Missverstanden?
Es geht mir nur um die Gültigkeit der Rechnung im Streitfall.

1x Hilfreiche Antwort

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