Falsche Kündigungsbestätigung

17. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
micky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Kündigungsbestätigung

Ein Freund hat vor einem Jahr eine Firma gegründet und deshalb für seine Website einen Server-Hosting-Vertrag bei einem Provider abgeschlossen, der sich Jahr für Jahr verlängert.
Einen bestimmten Teil des Leistungsumfangs hat er fristgerecht per Fax gekündigt, bekam aber eine Bestätigung per E-Mail über die Gesamtkündigung. Darauf reagierte er nicht. In Folge wurden mit dem Vertragsende auch sämtliche Inhalte auf seinen Server gelöscht. Dafür will er nun Schadenersatz. Die Firma bezieht sich aber auf eine Fussnote in ihrer Kündigungsbestätigung (per E-Mail):"Sollte in dieser Bestätigung etwas nicht Ihren Wünschen entsprechend sein, müssen Sie dies unverzüglich reklamieren, sonst gilt es als von Ihnen anerkannt und genehmigt."

Wie soll er sich verhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Darauf reagierte er nicht.

Darin könnte man natürlich eine nicht unerhebliche Mitschuld sehen. Denn Vertragspartner sind grundsätzlich verpflichtet, an einer Minderung eines möglichen Schadens mitzuwirken.

Er hätte also erkennen müssen, daß durch den Irrtum der Gegenseite ihm ein bestimmter Schaden droht, den er durch Handeln hätte abwehren können.
Folglich müßte er sich, wenn vielleicht auch nicht 100%, so doch einen guten Anteil am Schaden selbst zuschreiben.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Welcher bezifferbarer Schaden ist denn entstanden?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
micky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Jotrocken
ca. 3.300,-- Euro netto in Arbeitsstunden

@Leibgerichtshof
1. Bei einer Kündigung handelt es sich doch um eine einseitige empfangs- aber nicht annahmebedürftige Gestaltungserklärung?
2. Der Schaden war gar nicht absehbar, zB nicht für die bearbeitende Mitarbeiterin.

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Bei einer Kündigung handelt es sich doch um eine einseitige empfangs- aber nicht annahmebedürftige Gestaltungserklärung?

Ist sie denn unstrittig zugegangen? Dann gibt es kein Herumdeuteln - der mögliche Schaden war erkennbar und damit greift die Schadensminderungspflicht.

Ich kann auch nicht einen Brief von meiner Werkstatt "wir verschrotten Ihren nagelneuen Porsche dann in 2 Wochen" ignorieren, die Verschrottung abwarten und dann Schadensersatz fordern.

> Der Schaden war gar nicht absehbar,

Daß eine Kündigung eines Hostingvertrages zu einem Aus des Webauftritts führt, sollte man aber wissen. Erst recht, wenn es um die eigenen geschäftlichen Angelegenheiten geht.

Anders natürlich, wenn schon vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes einfach "dicht gemacht" wurde, wie es manche Provider zu tun pflegen scheinen.

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#5
 Von 
micky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Leibgerichtshof

Jeder kann mir Mails schicken mit dem ich in geschäftlichen Kontakt stehe, dennoch muss ich nicht darauf reagieren. Wo kämen wir da hin?

Hier geht es nicht um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nach HGB.

Wenn ich einer Autowerkstatt per Fax den Auftrag kündige/entziehe und die im Gegenzug per Mail gleich noch bestätigen den Wagen zu verschrotten, dann können Sie das doch ruhig tun, ich habe nur mit meiner Kündigung den Auftrag dazu nicht erteilt und auch nicht mit meinem Schweigen auf die Mail mein Einverständnis erklärt.

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> dennoch muss ich nicht darauf reagieren

Mußt du doch, wenn du der Gegenseite eine 100%ige Haftung zuschieben willst.

Es bleibt dir natürlich unbenommen, nicht zu reagieren und dann eben eine Mitschuld angerechnet zu bekommen.

> und auch nicht mit meinem Schweigen auf die Mail mein Einverständnis erklärt

Nein, aber du hättest den durch den für dich erkennbaren Irrtum drohenden Schaden mindern oder ganz abwenden können. Wenn du das nicht tust, mußt du dir gefallen lassen, daß du eine Mitschuld hast.

Die Schadensminderungspflicht ist für genau solche Fälle gemacht, damit man nicht aus reiner Boshaftigkeit einen anderen durch dessen Irrtum bewußt ins Verderben rennen lassen kann.

Das hat nicht das mindeste mit "Schweigen ist keine Zustimmung" oder "keiner gesetzlichen Pflicht zum Beantworten von Schreiben" zu tun.

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