Angenommener Fall:
Eine Grundschuldzweckerklärung oder ähnliches sollte von
zwei Eiogentümern, in diesem Fall Ehepaar, unterschrieben werden. Ein Ehepartner (A)weigert sich zu unterschreiben. Der andere Ehepartner(B) unterschreibt dann mit seinen Name
und mit falschem Namen von (A) ; Ist dieser Vertrag rechtskräftig ?
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Falsche Unterschrift auf vertrag
14. Juli 2011
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Frage vom 14. Juli 2011 | 16:07
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 46x hilfreich)
Falsche Unterschrift auf vertrag
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#1
Antwort vom 15. Juli 2011 | 00:49
Von
Status: Philosoph (12758 Beiträge, 4186x hilfreich)
Hallo Bruddler,
quote:Imho ja, allerdings nur für und mit B.
Ist dieser Vertrag rechtskräftig ?
Desweiteren beging B natürlich einen Betrug.
MfG Stefan
-- Editiert am 15.07.2011 00:50
#2
Antwort vom 15. Juli 2011 | 17:05
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1116x hilfreich)
quote:
Ist dieser Vertrag rechtskräftig ?
Wenn er nur mit der Unterschrift beider Ehepartner rechtskräftig werden sollte, dann nicht.
Ansonsten bindet er nur B.
quote:
Desweiteren beging B natürlich einen Betrug.
Zu allererst mal eine Urkundenfälschung. Für Betrug müßte man noch die weiteren Umstände prüfen.
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#3
Antwort vom 19. Juli 2011 | 00:49
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 15x hilfreich)
weiss auch eigener Erfahrung:
bei Unterschriftenfälschung, egal wie sie zustandekommt, gibt es kein Pardon, das wird richtig bestraft !
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