Falscher Kaufpreis im Vertrag -> Wie bei Rückabwicklung

26. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
WasserDIEpfeife
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Kaufpreis im Vertrag -> Wie bei Rückabwicklung

Guten Tag,
ich habe mir vor 4 Wochen ein Auto zugelegt vom Händler. Mir wurde verschwiegen und im Vertrag "gelogen", dass es sich um einen vorherigen Mietwagen handelt. Durch den Fahrzeugbrief war dies nach Kauf schnell ersichtlich. Also forderte ich die Rückabwicklung des Kaufs (Motorkontrolllampe nun auch an).

Nun zum eigentlichen Problem:
Im Kaufvertrag waren mehrere Felder zum Preis. Unter "kein Umsatzsteuerausweis möglich..." stand ein falscher Preis. Beim Kauf habe ich den Verkäufer darauf hingewiesen, den Preis doch zu korrigieren (ich dachte es handelte sich dabei auch nur um den Nettopreis). Daraufhin hat er ihn zu sich genommen, was geschrieben und danach hab ich anscheinend nicht mehr darauf geachtet, ich dachte ja auch, das wäre einfach der Nettopreis.
Ich zahlte in Bar 1400€ mehr als auf dem Vertrag steht (1 Zeugin dabei).

Nun ist der Händler nicht bereit mir die volle Summe zu erstatten und besteht, obwohl er es natürlich sehr genau weiß, auf die falsche Summe.
Einziger Beweis außerhalb einer Zeugin:
Ich habe mit einem Mitarbeiter zwecks Höhe der Anzahlung geschrieben. Er meinte es wären 10% vom Kaufpreis, also 1200€. Das schließt auf meinen bezahlten Preis, nicht dem im Kaufvertrag.

Besteht für mich irgendwie eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen?


-- Editiert von User am 26. Januar 2023 09:19

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von WasserDIEpfeife):
Besteht für mich irgendwie eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen?

Klar.

Einfach gerichtsfest anmahnen und dann notfalls klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von WasserDIEpfeife):
Ich zahlte in Bar 1400€ mehr als auf dem Vertrag steht (1 Zeugin dabei).
Und was steht auf der Quittung, die Du erhalten hast?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von WasserDIEpfeife):
Durch den Fahrzeugbrief war dies nach Kauf schnell ersichtlich.
Wie kann man das denn durch den Brief feststellen? Nur weil ein Wagen auf eine Mietwagenfirma zugelassen ist, ist es noch lange kein Mietwagen.

Nur weil du mit einem Mitarbeiter über die Höhe der Anzahlung diskutiert hast bedeutet das noch lange nicht, dass man sich nachher auch einen Betrag von 12.000€ geeinigt hat. Der existierende Vertrag hat ein sehr hohes Gewicht.
Ich schätze, dass deinen Chancen nicht allzu gut stehen, wenn sich der Verkäufer nicht mehr an die 1400€ erinnern kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 28x hilfreich)

Wieso bezahlt man denn mehr als im Vertrag steht??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WasserDIEpfeife
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was steht auf der Quittung, die Du erhalten hast?


Ich habe keine Quittung erhalten. War mir nicht bewusst, ich dachte der Kaufvertrag wäre ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WasserDIEpfeife
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wieso bezahlt man denn mehr als im Vertrag steht??

Ich ging bei dem Preis vom Nettopreis aus, dass das großer Quatsch war, weiß ich nun auch :)

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von WasserDIEpfeife):
Ich habe keine Quittung erhalten.


Dann steht und fällt das ganze mit der Glaubwürdigkeit deines Zeugen und der Glaubhaftigkeit dessen Aussage.
Man wird sich wohl als Richter auch die Frage stellen, wieso man in einem solchen Fall nicht auf Korrektur des Vertrages bestanden hat, wie es, ich sage es mal so, "jeder normale Mensch gemacht hätte".

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