Hallo zusammen,
wir haben einen Kaufvertrag über Hauseingangstür mit der Firma XY abgeschlossen. Die Firma XY kannten wir einer Hausmesse, wo Sie für den Hersteller Firma AB warben.
Wir haben uns also aus dem AB Katalog gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Firma XY eine Tür zusammengestellt. (Fabrikats-Nummer und Ausstattung dem AB Katalog entsprechend sind im Kaufvertrag dokumentiert.
Nach mehrmaligen Reklamationen meinerseits, wegen Lieferverzögerungen wurde mir eine Telefonnummer des Herstellers genannt.
In einem Gespräch stellte sich heraus, dass dieser nicht Hersteller AB ist und auch nicht mit Hersteller AB zusammenarbeitet.
Zudem meldete der tatsächliche Hersteller Insolvenz an.
Ich wurde nicht darüber informiert, dass die Tür von einem anderen Hersteller gebaut wird.
Inzwischen habe ich die Tür einbauen lassen aber noch nichts bezahlt.
Wie kann ich weiter vorgehen. Mir wurde bewusst eine andere Tür eingebaut, die ich nicht bestellt habe.
Qualität usw. kann ich nicht prüfen.
Danke
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Falschlieferung Haustür
21. November 2011
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Frage vom 21. November 2011 | 11:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung Haustür
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#1
Antwort vom 22. November 2011 | 16:02
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Oh je
Hier gelten besondere Bedingungen (evtl. VOB), die eher bei Handwerksrecht angesiedelt sind. Nach Abnahme der Tür sieht es eher schlecht aus, es sei denn vertraglich vereinbarte Spezifikationen werden nicht erfüllt.
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