Hallo.
Wie ist das, wenn man per Fax zum Beispiel kündigt und der Empfänger des Faxes sieht die Unterschrift nicht genau so wie ich das Fax abgeschickt habe? Ist dann die Unterschrift ungültig, und damit die Kündigung?
Ihr kennt ja sicher die Seite Aboalarm.de, die auch viele Auszeichnungen von der Presse bekommen hat. Da hab ich eben ein Kündigungsfax geschickt mit meiner eigenen hochgeladenen Unterschrift. Die sah vor dem Faxen gut lesbar aus, aber nach dem Faxen ist die Unterschrift nur noch zum Teil lesbar weil das Fax wohl einige Pixel einfach schwarz statt weiss darstellt.
Bleibt so eine Unterschrift gültig?
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Fax verschandelt Unterschrift - ungültig?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Wenn laut BGB Schriftform vorgeschrieben ist (Miet-/ArbeitsV?), wäre die Kündigung sowieso unwirksam, auch mit lesbarer Unterschrift.
Davon abgesehen empfiehlt es sich sicherheitshalber sowieso, die Kündigung im Original per hardcopy hinterherzuschicken.
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Ne geht um DSL Vertrag bei Alice. Hardcopy hin oder her, könnte Alice dann die Kündigung ablehnen, weil ich die Unterschrift gut lesen kann aber Alice wegen technischer Limitierung des Fax (schwarz/weiss) nur ein Teil der Unterschrift?
-- Editiert am 22.06.2011 15:14
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quote:
könnte Alice dann die Kündigung ablehnen
Denkbar, du solltest dir die Wirksamkeit der Kü. bestätigen lassen.
Geschieht das nicht rechtzeitig vor Ablauf der Kü.-Frist rechtzeitig ein Einwurfeinschr. hinterher.
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Sofern nicht hinreichend klar ist, von wem eine Kündigung stammt, darf der Vertragspartner durchaus eine entsprechende Legitimierung verlangen, bevor er diese Kündigung akzeptiert.
Also ganz normal per Einschreiben-Rückschein mit allen notwendigen Angaben kündigen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Also ganz normal per Einschreiben-Rückschein mit allen notwendigen Angaben kündigen ...
Keine gute Idee. Soll ja vorkommen, daß die Annahme verweigert wird, dann kommt das zurück. Laut BGH muss man dann noch einen Zustellversuch für den sicheren Zugang unternehmen.
Das kann man mit dem Einwurfeinschreiben schneller und billiger haben.
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also,
Unterschrift ist Unterschrift, auch wenn es nur ein Haken ist.
Wenn also für die Kündigungsfrist noch Zeit ist, einfach abwarten ob Kündigung bestätigt wird oder nicht.
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quote:<hr size=1 noshade>Soll ja vorkommen, daß die Annahme verweigert wird, dann kommt das zurück. Laut BGH muss man dann noch einen Zustellversuch für den sicheren Zugang unternehmen. <hr size=1 noshade>
Nein, bei Annahme*verweigerung* nicht. Was du meinst, ist, wenn niemand angetroffen wird und das Einschreiben dann nicht abgeholt wird.
"[...] Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RGZ 110, 34 [36]; BGH, VersR 1971, 262 [263]; BGHZ 67, 271 [278] = NJW 1977, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3 ; BGH, NJW 1983, 929 [930] = LM § 346 BGB Nr. 10 ; BAG, NJW 1987, 1508 L = DB 1986, 2336 ). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34 [36]; BGH, VersR 1971, 262 [263]).
[...] Ein wiederholter Zustellungsversuch des Erklärenden ist allerdings dann nicht mehr sinnvoll und deshalb entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme einer an ihn gerichteten schriftlichen Mitteilung grundlos verweigert, obwohl er mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen seines Vertrags- oder Verhandlungspartners rechnen muß (BGH, NJW 1983, 929 [930] = LM § 346 BGB Nr. 10 ). "
=> http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/NJW98_976.htm
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meiner erfahrung nach müssten mittlerweile fast alle alle diese art des unterschreibens akzeptieren, hab selber mal über aboalarm vodafone gekündigt und die haben es akzeptiert. um hundert prozent sicher zu gehen les dir die AGBs durch.
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