Fehlgeschlagene Rufnummerportierung und Unterschriftenfälschung

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Fehlgeschlagene Rufnummerportierung und Unterschriftenfälschung

Hallo,

ich habe folgendes Problem und bitte um Einschätzung.

Am 30.05.19 habe ich einen Handyvertrag inkl. Portierung meiner bisherigen Rufnummer zu einem neuen Anbieter geschlossen. Die Portierung wurde auf den 18.06.19 vermerkt, auf welches Datum auch der Vertrag beim vorherigen Anbieter endete. Als ich am 19.06.19 kontrollierte, war die Rufnummer nicht portiert. Es kommt die Ansage, dass die Rufnummer unbekannt wäre. Genau dies sollte auf keinen Fall geschehen, da das Handy geschäftlich genutzt wird, was auch bei Vertragsabschluss mehrmals angesprochen wurde.

Ich habe dann am 19.06. diesen Umstand beim neuen Anbieter moniert. Als die versprochene Rückantwort ausblieb, habe ich selbiges nochmals am 22.06. getan - abermals erfolgte der versprochen Rückruf nicht.

Wir reden hier von einem Wechsel zwischen der zwei größten Anbieter auf dem deutschen Handyvertragsmarkt, auch wenn dies wenig zur Sache tun sollte. Von dem mit "T" weg zu dem mit "V" hin, um es dennoch präziser zu sagen.

Zwischenzeitlich habe ich am 22.06. eine SMS erhalten, dass die Portierung am 02.07. stattfinden würde. Dies bedeutet weitere 10 Tage ohne Geschäftsrufnummer.

Somit bin ich heute im Shop des neuen Anbieters vorstellig geworden und habe mit genau dem Herrn sprechen können, der bei Vertragsabschluss meinte, dass alles kein Problem wäre. Er habe auch bereits reagiert, wie er mir stolz zeigte. Ich traute meinen Augen kaum, was ich zu sehen bekam. Man hat einen Briefkopf mit meinem Namen + Anschrift (= meiner Einzelfirma) gefertigt, darunter die Anschrift (Empfänger) vom bisherigen Anbieter eingefügt und dann einige Zeilen geschrieben. Kurz gesagt wurde dargestellt, dass die Rufnummer eben aus geschäftlichen Gründen wichtig wäre und man um eine zügigere Bearbeitung bitten möchte. Darunter dann meine bisherige Rufnummer und Kundennummer. War durch den Wechsel ja beides bekannt gegeben worden. Dann steht da mit freundlichen Grüßen + mein Vor- Zuname und man mag es kaum glauben ... eine sehr schlechte Fälschung meiner Unterschrift.

Ich bat um eine Kopie, welche ich inkl. Sendebericht erhalten habe.

Mir ist sehr daran gelegen, schnell wieder meine Rufnummer benutzen zu können. Es ist offensichtlich, dass hier gewaltig was schieflief. Doch was ist anzuraten, um die Sache beschleunigen zu können?

Vielen Dank.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Doch was ist anzuraten, um die Sache beschleunigen zu können?

Geschäftskundentarif abgeschlossen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Doch was ist anzuraten, um die Sache beschleunigen zu können?

Geschäftskundentarif abgeschlossen?


Nun vor dem Geschäft stehen zwar große Wimpel mit Business und Geschäftskundenservice ... mein Vertrag nennt sich jedoch wie die privaten auch. Gäbe es da hinsichtlich der Portierung denn Unterschiede? Den Vertrag könnte man ggf. ja wechseln. Das Problem ist aber angeblich, dass der Altanbieter die Nummer nicht vorher freigibt. Denen wird vermutlich egal sein, was ich für einen neuen Vertrag habe.

Dem neuen Anbieter ist bekannt, dass der Anschluss geschäftlich ist. Im besagten Schreiben hat er mit genau dieser Argumentation ( ohne mein Wissen und Einverständnis) vorgetragen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die meisten Firmen havben halt zwei getrennte Service-Dienste:
Einen für Privatkunden und einen für Geschäftskunden, wobei letzterer meist deutlich besser ist.
Und wenn der Privatkundenservice sieht, dass ein Geschäftskunde einen billigeren Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, aber den Service eines Geschäftskunden erwartet, dann könnte da die Motivation zu schneller Arbeit sinken ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die meisten Firmen havben halt zwei getrennte Service-Dienste:
Einen für Privatkunden und einen für Geschäftskunden, wobei letzterer meist deutlich besser ist.
Und wenn der Privatkundenservice sieht, dass ein Geschäftskunde einen billigeren Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, aber den Service eines Geschäftskunden erwartet, dann könnte da die Motivation zu schneller Arbeit sinken ...


Nun ich sehe zunächst keinen Unterschied darin, ob man einem Privat- oder Geschäftskunden einen Termin (hier Portierung) zusichert. Es geht hier auch um keinen "Billigvertrag", was aber hinsichtlich der Zusicherung ebenfalls keine berechtigte Ausrede darstellen dürfte.

Zwischenzeitlich ist rausgekommen, dass die Portierung im Shop verschlampt wurde. Der Shop wollte dies bisher nicht zugeben und hat vermutlich daher eine Verschleierung mittels besagtem Brief und Unterschriftenfälschung versucht.

Das werde ich kaum so stehen lassen, denn ein Denkzettel bewahrt hoffentlich andere vor solchem Ärger.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Nun ich sehe zunächst keinen Unterschied darin, ob man einem Privat- oder Geschäftskunden einen Termin (hier Portierung) zusichert.


der Unterschied zeigt sich erst, wenn Probleme auftreten: im Geschäftskundentarif sind die nach spätestens 24 Stunden gelöst.

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#6
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Bebbi1971):
Nun ich sehe zunächst keinen Unterschied darin, ob man einem Privat- oder Geschäftskunden einen Termin (hier Portierung) zusichert.


der Unterschied zeigt sich erst, wenn Probleme auftreten: im Geschäftskundentarif sind die nach spätestens 24 Stunden gelöst.


Auch, wenn der Altanbieter die Portierung nicht vorher freigeben will (kann)? Wie geht das denn?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und wenn der Privatkundenservice sieht, dass ein Geschäftskunde einen billigeren Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, aber den Service eines Geschäftskunden erwartet, dann könnte da die Motivation zu schneller Arbeit sinken ...

Nicht nur das, so was könnte dann auch recht fix zur Kündigung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von drkabo):
Und wenn der Privatkundenservice sieht, dass ein Geschäftskunde einen billigeren Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, aber den Service eines Geschäftskunden erwartet, dann könnte da die Motivation zu schneller Arbeit sinken ...

Nicht nur das, so was könnte dann auch recht fix zur Kündigung führen.


Echt? Wenn man sich als selbstständiger vorstellt und einem explizit ein Produkt verkauft wird? Da lehne ich mich ganz entspannt zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Wenn man sich als selbstständiger vorstellt und einem explizit ein Produkt verkauft wird?

Es ist durchaus relevant ist was man unterschreibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Auch, wenn der Altanbieter die Portierung nicht vorher freigeben will (kann)? Wie geht das denn?
Kaum vorstellbar, denn das ist gesetzlich geregelt.
Ich vermute eher eine Schutzbehauptung. Und ja - der Vorgang selbst dauert meist 10 Tage. Damit passt das zum verschlampten Vorgang. Für die vorzeitige Freigabe der Nummer (opt-in) ist immer noch der Kunde verantwortlich(Du). Nach Vertragsende geht es ohne opt-in.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Das Hauptproblem ist die Frage nach dem Schadensersatz. In einem Privattarif gibt es keinen Schadensersatz für geschäftlichen (also gewerblichen) Schaden. Da nützt es auch nichts, daß der Verkaufsagent des Anbieters von beabsichtigter gewerblicher Nutzung wußte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zum strafrechtlichen Aspekt:

Zitat (von Bebbi1971):
Kurz gesagt wurde dargestellt, dass die Rufnummer eben aus geschäftlichen Gründen wichtig wäre und man um eine zügigere Bearbeitung bitten möchte. Darunter dann meine bisherige Rufnummer und Kundennummer. War durch den Wechsel ja beides bekannt gegeben worden. Dann steht da mit freundlichen Grüßen + mein Vor- Zuname und man mag es kaum glauben ... eine sehr schlechte Fälschung meiner Unterschrift.


Urkundenfälschung liegt nur vor, wenn Erklärungsinhalt und Erklärungswille auseinanderfallen. Das ist nach deiner Darstellung gerade nicht der Fall.

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