Hallo,
Habe bei einem gewerblichen Händler (ebay) einen Tauchcomputer erworben.
Die Ware wurde verkratzt geliefert (kein Transportschaden). Der Vertrag wurde von mir fristgerecht widerrufen und der Kaufpreis zurückgefordert.
Der Verkäufer weigert sich den Kaufpreis zurückzuzahlen und die Ware zurückzunehmen (Paket kam zurück). Letztes Argument: verfristet. (stimmt nicht! Widerruf ist fristgerecht.)
Zudem will er Nutzungsersatz wegen der Kratzer und Kerben, die aber von mir bereits am Liefertag angezeigt wurden.
Ich beabsichtige nun Mahnbescheid beim AG Coburg (zentr. Mahngericht f. Bayern) zu beantragen.
Wo ist eigentlich der Gerichtsstand bei Fernabsatzverträgen, wenn es zum Prozeß kommt?
Wie kann ich beweisen, dass der Schaden schon bei Lieferung vorlag? Die Beweislast liegt doch beim Verkäufer, oder?
Verkäufer behauptet er hätte Zeugen, das Ware unbeschädigt war. (reicht ihm das als Beweis? Zeugen habe ich ja auch.
Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
Andreas
Fernabsatz Widerruf Rückforderung des Kaufpreises
29. August 2005
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Frage vom 29. August 2005 | 11:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatz Widerruf Rückforderung des Kaufpreises
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 29. August 2005 | 16:40
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 202x hilfreich)
der verkäufer hat einen zeugen, dass die ware unbeschädigt war ?? du hast bestimmt auch einen zeugen, dass die ware beim auspacken beschädigt war. wenn er gewerblicher verkäufer ist, liegt das transportrisiko (auch beschädigung) bei ihm.
teile ihm das nochmal mit, setzte eine frist mit genauer datumsangabe für die rückzahlung und beantrage danach einen mahnbescheid.
wo er seinen sitz hat, müsste im impressum stehen, dann kannst du auch das zuständige mahngericht rausbekommen.
#2
Antwort vom 29. August 2005 | 18:13
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Das Mahngericht ist, sofern der Gläubiger in Bayern wohnt Coburg. Der Wohnort des Gläubigers ist unerheblich.
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